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Biozide - Fahrzeuge, Chemikalien, Risikoartikel

Verkauf von Desinfektionsmitteln: hohe rechtliche Hürden

Desinfektionsmittel sind ein begehrtes Gut. Nachdem klassische Lieferquellen schnell versiegt sind, die Nachfrage aber nach wie vor sehr hoch ist, versuchen sich viele Händler, die bisher mit dem Verkauf von Desinfektionsmitteln gar nichts zu tun hatten.

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Abmahnung giftig: Verstoß gegen Biozid-/CLP-Verordnung – So reagieren Sie richtig

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor, in denen es ua. um Verstöße gegen die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und die CLP-Verordnung geht - im Zusammenhang mit dem Verkauf von flüssigem Displayschutz. Es ging dabei ua. um die Bewerbung des Produktes als "anti bacteria" (antibakteriell), die fehlende Zulassung und die fehlende Sicherheits- und Gefahrenhinweisen auf der Verpackung des Produktes.

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Neue Biozidverordnung: Kennzeichnung von Biozidprodukten in der Werbung seit dem 01.09.2013

Seit dem 01.09.2013 gilt die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 (nachfolgend auch als „Biozid-Verordnung“ bezeichnet) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie löste die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) ab. Wie sind nun Biozidprodukte in der Werbung und damit auch in Internetangeboten zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die „CLP-Verordnung“ und das deutsche Chemiegesetz? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Biozid-Produkte: Auch Substanzen mit mittelbarer Wirkung auf Schadorganismen sind Biozide

Um ein Produkt als „Biozid“ zu klassifizieren, genügt nach einem aktuellen Urteil des EuGH auch eine nur mittelbare Wirkung auf den unerwünschten Organismus. Es reicht also, wenn der Wirkstoff in irgendeiner Form die Entfernung des Organismus aus seiner Umgebung erleichtert, ggf. auch ohne ihn dabei abzutöten. Durch diese strenge Handhabung soll sichergestellt werden, dass bestimmte Chemikalien in jedem Fall unter die strenge Regelung der Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) bzw. des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG) fallen (vgl. EuGH, Urt. v. 01.03.2012, Az. C-420/10).

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