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Eintragungsfähigkeit von Marken - Marken- und Namensrecht

Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist.

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O´Zapft is: Finger weg von geschützten „Wiesn-Marken“

Nach zwei Jahren Corona-Zwangspause ist es in München wieder soweit - „die Wiesn“ hat begonnen. Welche Begriffe rund um die „Wiesn“ markenrechtlich geschützt sind und inwiefern Sie mit ihnen werben dürfen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Kreativität gefragt: Nur ungewöhnliche Werbeslogans kann man als Marken schützen lassen

Wer ein gutes Produkt verkauft, setzt sein Firmenzeichen darauf. Um sich vor Plagiaten zu schützen, kann man dieses Zeichen in das beim Patentamt geführte Markenregister eintragen lassen. Das gilt auch für Werbeslogans – allerdings nicht für jeden beliebigen. Ein aktueller Beschluss des Bundespatentgerichtes (BPatG) vom 27. 2. 2017 zeigt: Wie bei allen Marken kommt es auch hier auf die Unterscheidungskraft an (Az. 25 W (pat) 122/14).

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Adel verpflichtet....und beschreibt: Zur Eintragungsfähigkeit des Zeichens HAUS WITTELSBACH

Bei dem Vertrieb von Produkten müssen Händler sowie Hersteller einige Vorgaben beachten. So ist häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Markennamen ohne Weiteres benutzt werden dürfen und bei welchen eine Anmeldung beim dafür zuständigen DPMA Erfolg haben wird. Das Bundespatentgericht (Az. 27 W (pat) 523/16) hat aktuell über einen solchen Fall entschieden, wobei das Ergebnis zeigt, dass äußerste Vorsicht geboten ist und der Schutz des Markengesetzes sehr weit reichen kann.

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Böse und gemein: Bösgläubige Markenanmeldung mit Behinderungsabsicht führt zu Löschung

Wer zuerst kommt, mahlt doch nicht immer zuerst: Mit Beschluss vom 05.07.2016 zeigte das BPatG (24 W (pat) 10/14) sehr deutlich, wie es sich verhält, wenn ein Mitbewerber eine Marke in Behinderungsabsicht seines Konkurrenten anmeldet. Erweist sich die Anmeldung als alleinige unlautere Behinderungsabsicht des Mitkonkurrenten, kann hierin ein bösgläubiges Verhalten begründet werden und zur Löschung der Marke führen.

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Rotlichtfalle: „Kiez-Waren St. Pauli“ mangels Unterscheidungskraft und aufgrund bestehendem Freihaltebedürfnis nicht eintragungsfähig

Zum kritischen Nachdenken einer Markenanmeldung regte jüngst wieder einmal eine Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) an. Der Beschluss vom 28.01.2016 (Az.: 25 W (pat) 526/13) zeigte deutlich, wie streng die Gerichte den Maßstab anlegen, wenn es um die Anmeldung von Marken mit beschreibenden Angaben geht. Konkret ging es um das Kennzeichen „Kiez-Waren St. Pauli“, dessen Eintragung für verschiedene Lebensmittel und Getränke wie beispielsweise Kaffee, Joghurt und Limonaden in das Markenregister beabsichtigt war, aber an der Entscheidung der Richter scheiterte. Ausschlaggebend für den Beschluss waren die fehlende markenrechtliche Unterscheidungskraft sowie ein damit einhergehendes Freihaltebedürfnis der angemeldeten Wortmarke.

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