Das EU-Umweltzeichen
Das EU-Umweltzeichen zählt zu den bekanntesten offiziellen Umweltkennzeichen Europas. Für Unternehmen kann es ein wertvolles Instrument sein, um nachprüfbare Umweltleistungen sichtbar zu machen – gerade weil die Anforderungen an Umweltwerbung ab dem 27.09.2026 deutlich steigen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das EU-Umweltzeichen?
- Rechtsgrundlage
- Welche Produkte und Dienstleistungen kommen in Betracht?
- Wer ist in Deutschland zuständig?
- Wie läuft die Vergabe ab?
- Welche Gebühren fallen an?
- Wie darf mit dem EU-Umweltzeichen geworben werden?
- Warum gewinnt das EU-Umweltzeichen ab 27.09.2026 an Bedeutung?
- Vorteile für Unternehmen
- Fazit
Doch was bescheinigt das Siegel genau, wer vergibt es und welche rechtlichen Vorteile bietet es tatsächlich?
Was ist das EU-Umweltzeichen?
Das EU-Umweltzeichen – auch EU Ecolabel oder „Euroblume“ genannt – ist das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union. Es kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die im Vergleich zu anderen Angeboten derselben Kategorie geringere Umweltauswirkungen aufweisen und zugleich festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Das Zeichen ist freiwillig. Unternehmen dürfen es also nicht automatisch verwenden, sondern nur nach erfolgreicher Antragstellung und Erteilung eines Nutzungsrechts durch die zuständige Stelle. Es handelt sich damit nicht um ein frei gestaltbares Werbesiegel, sondern um ein geregeltes, überprüfbares Zertifizierungssystem. (environment.ec.europa.eu)
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 über das EU-Umweltzeichen. Sie regelt die Grundstruktur des Systems, die Zuständigkeiten, die Vergabevoraussetzungen sowie die Nutzung des Zeichens.
Hinzu kommen produktspezifische Kriterienentscheidungen der Europäischen Kommission. Diese legen für einzelne Produkt- oder Dienstleistungsgruppen fest, welche Anforderungen konkret erfüllt sein müssen.
Welche Produkte und Dienstleistungen kommen in Betracht?
Das EU Ecolabel gibt es nicht für beliebige Angebote, sondern nur für bestimmte Produktgruppen. Dazu zählen – je nach aktuellem Stand der Kriterien – beispielsweise:
- Reinigungsmittel
- Textilien
- Papierprodukte
- Farben und Lacke
- Matratzen
- Touristisches Beherbergungsgewerbe
- bestimmte elektronische Produkte oder Dienstleistungen
Welche Gruppen aktuell erfasst sind, wird auf EU-Ebene fortlaufend aktualisiert. Unternehmen müssen daher stets prüfen, ob für ihr konkretes Angebot bereits passende Kriterien bestehen. (environment.ec.europa.eu)
Wer ist in Deutschland zuständig?
In Deutschland erfolgt die Betreuung des EU-Umweltzeichens über die zuständigen nationalen Stellen. Nach den aktuellen Informationen sind insbesondere das Umweltbundesamt sowie die RAL gGmbH eingebunden. Die praktische Antragstellung und Lizenzabwicklung erfolgt in Deutschland maßgeblich über die RAL gGmbH. (eu-ecolabel.de)
Wie läuft die Vergabe ab?
Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob ihr Produkt oder ihre Dienstleistung unter eine bestehende Produktgruppe fällt. Anschließend erfolgt regelmäßig:
1. Vorregistrierung im europäischen Produktkatalog (ECAT)
2. Zusammenstellung der Nachweise und Unterlagen
3. Einreichung des Antrags bei der zuständigen Stelle
4. Prüfung der Unterlagen
5. Erteilung des Nutzungsrechts bei erfolgreicher Prüfung
Je nach Produktgruppe können Laborberichte, technische Unterlagen, Lieferantenerklärungen oder weitere Nachweise erforderlich sein. (environment.ec.europa.eu)
Welche Gebühren fallen an?
Die früher häufig genannten Gebühren aus älteren Veröffentlichungen sind nicht mehr aktuell. Nach der in Deutschland veröffentlichten Entgeltordnung mit Stand 01.01.2025 beträgt die reguläre Antragsgebühr:
- 1.800 Euro zzgl. USt.
- 600 Euro für kleine und mittlere Unternehmen
- 250 Euro für Kleinstunternehmen
Hinzu kommen jährliche Entgelte nach Maßgabe der aktuellen Gebührenordnung. (eu-ecolabel.de)
Wie darf mit dem EU-Umweltzeichen geworben werden?
Das Zeichen darf nur verwendet werden, wenn für das konkrete Produkt oder die konkrete Dienstleistung ein gültiges Nutzungsrecht besteht. Die Darstellung muss sich an die offiziellen Logo-Vorgaben halten. Zudem ist regelmäßig die zugehörige Registrierungs- bzw. Lizenznummer anzugeben. (eu-ecolabel.de)
Unzulässig kann es insbesondere sein,
- das Zeichen ohne Berechtigung zu verwenden,
- den Eindruck zu erwecken, das gesamte Unternehmen sei zertifiziert, obwohl nur einzelne Produkte ausgezeichnet sind,
- das Logo verfälscht oder irreführend einzusetzen.
Dann drohen wettbewerbsrechtliche Risiken.
Warum gewinnt das EU-Umweltzeichen ab 27.09.2026 an Bedeutung?
Ab dem 27.09.2026 greifen neue EU-Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung. Generelle Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ werden deutlich strenger bewertet. Nachhaltigkeitslabel müssen künftig grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen festgelegt sein.
Gerade hier liegt die Stärke des EU-Umweltzeichens: Es handelt sich um ein öffentlich geregeltes und etabliertes System mit nachvollziehbaren Kriterien. Das kann für bestimmte umweltbezogene Werbeaussagen eine besonders belastbare Grundlage darstellen.
Wichtig bleibt jedoch: Auch das EU Ecolabel macht nicht jede Umweltwerbung automatisch zulässig. Entscheidend bleibt stets die konkrete Aussage und deren Präsentation im Einzelfall.
Vorteile für Unternehmen
Für Unternehmen kann das EU-Umweltzeichen mehrere Vorteile bieten:
- höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden
- bessere Abgrenzung von bloßen Werbebehauptungen
- nachvollziehbare Kommunikation von Umweltleistungen
- mögliche Wettbewerbsvorteile im Handel und bei Ausschreibungen
- stärkere Positionierung bei strengeren Greenwashing-Regeln
Fazit
Das EU-Umweltzeichen ist weit mehr als ein bloßes Werbesiegel. Es handelt sich um ein offizielles Umweltkennzeichen der Europäischen Union mit festen Kriterien, geregeltem Prüfverfahren und kontrollierter Nutzung.
Gerade vor dem Hintergrund strengerer Vorgaben für Umweltwerbung ab dem 27.09.2026 kann das Zeichen für Unternehmen erheblich an Bedeutung gewinnen. Wer mit Umweltvorteilen werben möchte, sollte auf belastbare Nachweise setzen – das EU Ecolabel kann hierfür je nach Produktgruppe eine starke Grundlage sein.
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