Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Domains sind keine Marken – Bundespatentgericht verneint Eintragungsfähigkeit einer rein beschreibenden Webadressee

03.04.2012, 14:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Domains sind keine Marken – Bundespatentgericht verneint Eintragungsfähigkeit einer rein beschreibenden Webadressee

Der Ausdruck “fashion.de” ist für Waren aus den Bereichen Bekleidung, Accessoires und Wohnutensilien nicht als Marke eintragungsfähig. Dies hat das Bundespatentgericht aktuell entschieden (Beschluss vom 18. Januar 2012, Az. 29 W (pat) 525/10) und grundlegend klargestellt: Aus der Einzigartigkeit einer Internetdomain folgt noch lange nicht deren Unterscheidungskraft. Die bloße Anfügung einer Endung wie “.de” reiche nicht aus, um aus einem rein beschreibenden Begriff einen kennzeichnenden Herkunftshinweis zu machen.

Inhaltsverzeichnis

Fall

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist unkompliziert: Die Inhaberin der Internet-Domain “fashion.de” wollte diesen Ausdruck als Marke eintragen lassen, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)  wies den Antrag jedoch zurück – wegen fehlender Unterscheidungskraft. Diese Entscheidung wollte die Markenanmelderin nicht akzeptieren und wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundespatentgericht.

Banner Premium Paket

Entscheidung

Das Bundespatentgericht bestätigt in seinem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung durch das DPMA. Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als ein Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet,” heißt es in der Begründung. Vor diesem Hintergrund besäßen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen.

So verhalte es sich aber bei der streitgegenständlichen Zeichenfolge. Der Begriff “fashion” sei der Oberbegriff für Waren, Dienstleistungen oder Verhaltensweisen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg als zeitgemäß gelten, so die Richter.  Ihm fehle gänzlich die Eignung dazu, beim angesprochenen Kunden, eine Verknüpfung zu einem bestimmten Hersteller herzustellen.

Die Anfügung der Endung “.de” vermag dieses Defizit nach Ansicht des Senats nicht auszugleichen. Diese Endung “gehört zu den üblichen Protokoll- und Adressangaben”, wird in der Entscheidung ausgeführt.  In der Regel habe sie keine individualisierende Bedeutung.

Fazit

Das Bundespatentgericht hat erneut daran erinnert, dass die Frage nach der Eintragungsfähigkeit eines Begriffes allein nach markenrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Die domainrechtlich korrekte Vergabe einer Internetadresse begründet noch lange keine Zeichenrechte.
Für die markenrechtliche Frage der Unterscheidungskraft kommt es vielmehr allein darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise den Begriff tatsächlich einem bestimmten Herkunftsunternehmen zuordnen. Unerheblich ist, dass der Begriff rein technisch allein einem einzigen Internetauftritt zuzuordnen ist.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© alphaspirit - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
(03.01.2024, 08:52 Uhr)
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
(04.12.2023, 17:14 Uhr)
Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
Ungenügend: Kein markenrechtlicher Schutz für unbedeutende grafische Zeichengestaltung!
(08.11.2023, 08:05 Uhr)
Ungenügend: Kein markenrechtlicher Schutz für unbedeutende grafische Zeichengestaltung!
So ein Käse: Der Begriff „Emmentaler“ nicht als Unionsmarke schutzfähig
(24.05.2023, 15:13 Uhr)
So ein Käse: Der Begriff „Emmentaler“ nicht als Unionsmarke schutzfähig
Eintragungshürde: Die Unterscheidungskraft bei Wortzeichen
(22.05.2023, 07:43 Uhr)
Eintragungshürde: Die Unterscheidungskraft bei Wortzeichen
Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
(22.09.2022, 11:16 Uhr)
Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei