Einzelkaufmann ist keine „Group“: OLG untersagt irreführenden Firmenzusatz
Ein Einzelkaufmann ist keine „Group“: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht untersagt irreführende Firmenzusätze. Wer allein handelt, darf keine Unternehmensgröße vortäuschen.
Inhaltsverzeichnis
Sachverhalt
Ein Einzelkaufmann beantragte die Änderung seiner Hauptniederlassung und zugleich seiner Firma; künftig sollte diese „[XY] e. K. Group“ lauten. Die Eintragung wurde jedoch versagt, da sie gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstoße – ein Einzelkaufmann sei eben keine „Group“. Die hiergegen eingelegte Beschwerde zum Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts (Beschl. v. 28.09.2011, Az. 2 W 231/10) liegt keine „Group“ vor, wenn ein Einzelkaufmann als einzelne Person auftritt und keine Personenmehrheit repräsentiert. Die Zusatzbezeichnung „Group“ verstößt daher gegen die Firmenwahrheit. Daran ändert auch nichts, dass der Kaufmann eine weitere Eintragung als „e. K.“ sowie eine gleichlautende GmbH gegründet hatte.
Entscheidung und Begründung
Das Gericht stellt klar:
„Nach dem Grundsatz der Firmenwahrheit darf die Firma weder in ihrem Kern noch in den Zusätzen Angaben enthalten, die geeignet sind, über wesentliche geschäftliche Verhältnisse unrichtige Vorstellungen hervorzurufen […].
Der Begriff ‚Gruppe‘/‚Group‘ weist […] jedenfalls auf einen Zusammenschluss mehrerer hin […].
[Das Unternehmen] selbst wird aber durch die Existenz weiterer Firmen nicht zur Gruppe […].“
Unerheblich ist dabei auch die konkrete Reihenfolge der Bestandteile („[…] e. K. Group“ oder „[…] Group e. K.“). In beiden Fällen liegt hinsichtlich des Zusatzes „Group“ ein Verstoß gegen die Firmenwahrheit vor.
Einordnung
Die Entscheidung überzeugt. Mit dem Begriff „Group“ verbinden Verkehrskreise typischerweise eine Unternehmensstruktur mit mehreren rechtlich oder organisatorisch verbundenen Einheiten. Dass sich dahinter lediglich eine einzelne natürliche Person verbirgt, entspricht dieser Erwartung gerade nicht.
Die Verwendung von Zusätzen wie „Group“ oder „Gruppe“ kann daher als Versuch gewertet werden, eine größere Unternehmensstruktur vorzutäuschen. Dies ist bei einem als „e. K.“ geführten Unternehmen jedoch ausgeschlossen: Ein Einzelkaufmann bleibt – unabhängig von weiteren Beteiligungen oder Parallelgesellschaften – rechtlich eine einzelne Person und damit keine „Group“.
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2 Kommentare
Wo ist da die Grenze?