Button Lösung
Kündigungsbutton auch bei Einmalzahlung
Können Verbraucher auf einer B2C-Website Dauerschuldverhältnisse eingehen, muss dort ein Kündigungsbutton vorhanden sein - auch bei fester Vertragslaufzeit und Einmalzahlung.
6 minAG München: Kein Vertrag bei „Jetzt Kaufen“-Button, falls irreführend gestaltet
Der Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ führt nicht zum Vertragsschluss, wenn eine irreführende Darstellung vorliegt - eine interessante Entscheidung des AG München zu den rechtlichen Anforderungen an den Online-Bestellbutton.
4 min 1Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen mit Einmalzahlung?
Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Leistungen müssen vom Verbraucher per Kündigungsbutton beendet werden können. Gilt das auch, wenn nur einmalig bei Vertragsschluss gezahlt wird?
3 minOLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
Anbieter von Online-Abonnements müssen für Verbraucher einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Websites platzieren. Dass dessen Platzierung nur in einem geschützten Kundenbereich nach Login nicht ausreicht, entschied das OLG Nürnberg.
3 min 3Elektronischer Kündigungsprozesses: maximal 2 Stufen
Das OLG Düsseldorf hat einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort erreichbar ist.
4 min 1Bereitstellung weiterer Kündigungsoptionen neben Kündigungsbutton auf Webseite zulässig
Unternehmer müssen Verbrauchern einen Kündigungsbutton für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse auf ihren Webseiten bereitstellen. Verbietet diese Pflicht die Bereitstellung zusätzlicher alternativer Kündigungsmöglichkeiten?
3 minBestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig
Der Bestell-Button im Online-Shop muss klar auf eine Zahlungspflicht hinweisen. Während „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ zulässig sind, sind Formulierungen wie „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“ rechtlich problematisch.
6 minAngabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!
Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.
14 minLG München I: Kündigungsbutton erst nach weiterem Klick unzureichend
Zum Zwecke des Verbraucherschutzes muss ein Kündigungsbutton etwa unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ob ein Kündigungsbutton, der erst nach einem weiteren Klick erscheint, diese Voraussetzung erfüllt, klärte nun das LG München.
9 minKündigungsbutton bei Online-Verträgen - Mangelhafte Umsetzung in der Praxis
Für bestimmte Verträge gilt in Deutschland die Pflicht zur Vorhaltung eines elektronischen Kündigungsbuttons. Wir zeigen die wichtigsten Grundsätze dieser Regelung auf.
6 minUnzulässig: Bestellbutton beschriften mit "Mit (Name Zahlungsart) bezahlen“
Seit über 10 Jahren ist die sogenannte „Buttonlösung“ in Kraft. Nach dieser muss der die Bestellung im Internet auslösende Button in bestimmter Weise beschriftet sein. Andernfalls drohen Abmahnungen und der Abschluss unwirksamer Verträge.
5 minPflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen
Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.
5 minKurios: „Buttonlösung“ soll auch für Beendigung von Verträgen per Email gelten
Seit über zehn Jahren muss der Bestellbutton im Onlinehandel klar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Das AG Köln überträgt dieses Prinzip nun auf Vertragsbeendigungen per E-Mail.
8 minKundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig
Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.
6 minNeu: Kündigungsbutton für zahlreiche Dauerschuldverhältnisse erforderlich
Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird eine neue Pflicht zur Vorhaltung einer Kündigungsroutine bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen.
5 minBGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend
Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hatte Amazon vor einem Jahr vom OLG München in Sachen „Buttonlösung“ eine Lektion erteilt bekommen. Das Gericht war mit der Gestaltung der finalen Bestellseite durch Amazon nicht einverstanden.
8 min 1LG Hamburg: Hyperlink auf wesentliche Merkmale der Ware nicht ausreichend
Wenn im Rahmen einer Bestellübersicht im Internet keine Informationen über die wesentlichen Eigenschaften des Produkts zur Verfügung gestellt werden, kann dies einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus dem EGBGB begründen. Der Verweis der Produktdetails über einen „sprechenden“ Link ist im Zweifel nicht ausreichend, so das LG Hamburg.
3 minOLG Köln: Widerrufsbelehrung kann auch unterhalb des „Kaufen“-Buttons stehen
Flirtcafé.de sorgte für große Aufregung, als das Unternehmen auf seiner Internetseite den Link zum Widerruf unterhalb des Bestell-Buttons positionierte und nicht oberhalb wie die meisten anderen Online-Shops. Der Fall landete vor dem OLG Köln (Urteil vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14). Es wurde um die für Online-Händler spannende Frage gestritten, wie Käufer auf die Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht werden müssen, bevor sie ihre Bestellung absenden. Betreiber von Shop-Websites fragen sich, wie sie ihre Online-Bestellflächen gestalten müssen, um nicht in Verruf der Verbraucherschützer zu geraten. Lesen Sie mehr zur Problemstellung, dem Hintergrund und der Lösung der IT-Recht Kanzlei in unserem Beitrag!
6 minProblem: Bei eBay und Amazon werden die wesentlichen Merkmale der Ware nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt!
Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB. Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben - lesen Sie mehr:
6 minOLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar
Das OLG Hamm (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13) hatte in einer aktuellen Entscheidung unter anderem die Frage zu beurteilen gehabt, ob die falsche Beschriftung eines Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") in einem Online-Shop kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Des Weiteren hatte das Gericht darüber zu befinden, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn im Rahmen der Belehrung über den Fristbeginn einer Rückgabebelehrung anstatt auf die neue Regelung des § 312g BGB auf die veraltete Vorschrift des §312e BGB verwiesen wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
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