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Button Lösung

Pflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen

Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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LG Berlin: die Ausweisung einer Bestell-Schaltfläche mit „Jetzt anmelden!“ durch Online-Händler ist unzulässig.

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert. Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.

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Leitfaden zur Button-Lösung der IT-Recht Kanzlei und TÜV SÜD s@fer-shopping

Die IT-Recht Kanzlei hat, in enger Abstimmung mit dem TÜV SÜD Gütesiegel für Online-Shops s@fer-shopping, einen praxisnahen Leitfaden zur Button-Lösung entwickelt, der ab sofort kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Leitfaden enthält unter anderem Screenshots von finalen Bestellübersichtsseiten diverser Shopsysteme und darüber hinaus viele praxisnahe Tipps. Er stellt damit für Online-Händler, aber auch für Shopsystem-Betreiber, ein unverzichtbares Hilfsmittel dar.

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