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von Mag. iur Christoph Engel

Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

News vom 03.05.2012, 11:10 Uhr | 72 Kommentare 

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

Hintergrund

Grapefruitkernextrakte (GKE) werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus zerkleinerten Grapefruitkernen gewonnen, die als Abfallprodukt in der Nahrungsmittelindustrie anfallen. Der Extrakt soll insbesondere antimikrobielle und antimykotische Wirkungen haben, also gegen Bakterien- und Pilzbefall helfen. Ein genauer Wirkmechanismus ist dabei jedoch nicht bekannt.

Ernstzunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Wirkung gar nicht auf Inhaltsstoffen der Grapefruitkerne beruht, sondern auf den chemischen Zusätzen Benzethoniumchlorid und Triclosan. Letztere werden dem Extrakt häufig als Konservierungsmittel beigemischt, und zwar gerade weil sie eine antimikrobielle Wirkung aufweisen. Insbesondere Benzethoniumchlorid weist jedoch diverse schädliche Nebenwirkungen auf, sodass Produkte mit diesem Zusatz nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen. Schon 1998 hatte das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) generell von der Verwendung von Produkten, die Grapefruitkernextrakte enthalten, gewarnt.

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Abmahnungen

Der IT-Recht Kanzlei München liegen Abmahnungen vor, die den Vertrieb von Grapefruitkernextrakten als Nahrungszusatz betreffen. Als Grund angeführt wird insbesondere der Umstand, dass der Extrakt den chemischen Zusatz Benzethoniumchlorid enthält und somit ein nicht sicheres Lebensmittel ist. Diesem Argument ist letztlich nicht beizukommen – Produkte, die diesen Stoff tatsächlich enthalten, müssen vom Markt.

Umgehungsversuche

Aber so vielfältig wie die Abmahngründe sind, so vielfältig sind auch die Versuche, Abmahnungen zu vermeiden und die Kundschaft trotzdem zu erreichen. Ein findiger Versuch etwa besteht darin, das Produkt einfach neu zu kategorisieren – schon wird aus einem Lebensmittelzusatz ein Reinigungsmittel, welches Benzethoniumchlorid enthalten darf. Wird dabei auch noch der alte Produktname beibehalten, bleibt das Produkt über Google für den Kunden auffindbar. Mit dieser Methode wurde z.B. Stevia jahrelang als Badezusatz vertrieben, bis es letztendlich als verkehrsfähiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde.

Aber Vorsicht! Diese Methode scheidet für Händler in der Regel aus, da hierzu die Verpackung und insbesondere auch die Etikettierung komplett umgestellt werden müssen. Wird das GKE-haltige Produkt einfach nur im Webshop anders benannt und unter einer anderen Produktkategorie eingeordnet, weist das Etikett in der Regel dennoch auf eine Verwendung als Nahrungszusatz hin – die Gefahr einer Abmahnung ist somit überhaupt nicht gebannt.

Kommentar

Die Grapefruitkernextrakte scheinen sich in die lange Reihe von Wundermittelchen einzureihen, über die auf dieser Seite schon berichtet wurde. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch: Während viele Produkte aus dem Bereich Wellness und Gesundheit trotz intensiver Werbung keine nachweisbare Wirkung haben, kommt bei Grapefruitkernextrakten eben noch das zusätzliche Problem dazu, dass der Zusatz Benzethoniumchlorid nachweislich eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Aus gesundheitlicher Perspektive dürften GKE-Produkte also tatsächlich eher bedenklich als förderlich sein. Und gerade aus diesem Grunde sollten Händler sich des juristischen Risikos bewusst sein, das diesen Produkten anhaftet, und im Zweifel GKE aus ihrem Sortiment entfernen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© ExQuisine - Fotolia.com
Mag. iur Christoph Engel Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

Andere Erfahrungen gemacht

12.04.2021, 20:49 Uhr

Kommentar von Geyermann

Ich kann nur sagen, dass Herpes mit meinen französischen Biotropfen an der Lippe nicht aufplatzt und nach 2-3 Tagen weg ist. In 30 Jahren regelmäßigen Herpes zuvor, hat das kein Mittel geschafft....

Diplom Ingenieur

18.01.2021, 09:25 Uhr

Kommentar von Heinz B.

Seit 28 Jahren benutze ich regelmäßig Grapefruitkernextrakt und bin kerngesund! Keine Grippe, keine Nebenhöhlenprobleme, kein candida albicans....... , ich könnte die Liste der Vorteile noch lange...

probiotischen Grapefruitkernextrakt

22.07.2020, 22:41 Uhr

Kommentar von Max P.

habe ebenso gute Erfahrungen mit probiotischen Grapefruitkernextrakt gemacht. Oral verabreicht, bei Darmsanierung. Wirkst schnell und effektiv.

Nach Chor schmeckt das ganz bestimmt NICHT

07.04.2020, 11:51 Uhr

Kommentar von Anke B.

Sie haben mit Sicherheit das falsche Mittel erwischt bzw. eines der zahlreichen Plagiate. Das echte Grapefruitkernextrakt ist nur unter dem Label Citrosept erhältlich, sie müssen darauf achten dass...

Herr

09.01.2020, 08:58 Uhr

Kommentar von T.Kaya

Ich finde es Schrecklich was wiedereinmal von der Pharmaindustrie praktiziert wird. Ich bin durch einen Freund auf das(Original)Dr. Harich's GKE aufmerksam gemacht worden. Bin begeistert von der...

GKE

07.11.2019, 20:06 Uhr

Kommentar von Dagmar Nachtsheim

Ich nutze es seit 18 Jahren, und hilft sofort, auch bei meinen Tieren, das was hier in Deutschland angeboten wird, ist leider nicht das original. Alles was hilft und gut ist, wird doch in Deutschland...

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