Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Grapefruitkernextrakte (GKE) werden mit Hilfe von Lösungsmitteln aus zerkleinerten Grapefruitkernen gewonnen, die als Abfallprodukt in der Nahrungsmittelindustrie anfallen. Der Extrakt soll insbesondere antimikrobielle und antimykotische Wirkungen haben, also gegen Bakterien- und Pilzbefall helfen. Ein genauer Wirkmechanismus ist dabei jedoch nicht bekannt.
Ernstzunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Wirkung gar nicht auf Inhaltsstoffen der Grapefruitkerne beruht, sondern auf den chemischen Zusätzen Benzethoniumchlorid und Triclosan. Letztere werden dem Extrakt häufig als Konservierungsmittel beigemischt, und zwar gerade weil sie eine antimikrobielle Wirkung aufweisen. Insbesondere Benzethoniumchlorid weist jedoch diverse schädliche Nebenwirkungen auf, sodass Produkte mit diesem Zusatz nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen. Schon 1998 hatte das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) generell von der Verwendung von Produkten, die Grapefruitkernextrakte enthalten, gewarnt.
Abmahnungen
Der IT-Recht Kanzlei München liegen Abmahnungen vor, die den Vertrieb von Grapefruitkernextrakten als Nahrungszusatz betreffen. Als Grund angeführt wird insbesondere der Umstand, dass der Extrakt den chemischen Zusatz Benzethoniumchlorid enthält und somit ein nicht sicheres Lebensmittel ist. Diesem Argument ist letztlich nicht beizukommen – Produkte, die diesen Stoff tatsächlich enthalten, müssen vom Markt.
Umgehungsversuche
Aber so vielfältig wie die Abmahngründe sind, so vielfältig sind auch die Versuche, Abmahnungen zu vermeiden und die Kundschaft trotzdem zu erreichen. Ein findiger Versuch etwa besteht darin, das Produkt einfach neu zu kategorisieren – schon wird aus einem Lebensmittelzusatz ein Reinigungsmittel, welches Benzethoniumchlorid enthalten darf. Wird dabei auch noch der alte Produktname beibehalten, bleibt das Produkt über Google für den Kunden auffindbar. Mit dieser Methode wurde z.B. Stevia jahrelang als Badezusatz vertrieben, bis es letztendlich als verkehrsfähiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde.
Aber Vorsicht! Diese Methode scheidet für Händler in der Regel aus, da hierzu die Verpackung und insbesondere auch die Etikettierung komplett umgestellt werden müssen. Wird das GKE-haltige Produkt einfach nur im Webshop anders benannt und unter einer anderen Produktkategorie eingeordnet, weist das Etikett in der Regel dennoch auf eine Verwendung als Nahrungszusatz hin – die Gefahr einer Abmahnung ist somit überhaupt nicht gebannt.
Kommentar
Die Grapefruitkernextrakte scheinen sich in die lange Reihe von Wundermittelchen einzureihen, über die auf dieser Seite schon berichtet wurde. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch: Während viele Produkte aus dem Bereich Wellness und Gesundheit trotz intensiver Werbung keine nachweisbare Wirkung haben, kommt bei Grapefruitkernextrakten eben noch das zusätzliche Problem dazu, dass der Zusatz Benzethoniumchlorid nachweislich eine gesundheitsschädliche Wirkung hat. Aus gesundheitlicher Perspektive dürften GKE-Produkte also tatsächlich eher bedenklich als förderlich sein. Und gerade aus diesem Grunde sollten Händler sich des juristischen Risikos bewusst sein, das diesen Produkten anhaftet, und im Zweifel GKE aus ihrem Sortiment entfernen.
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72 Kommentare
keine Nebenhöhlenprobleme, kein candida albicans....... , ich könnte die Liste der Vorteile noch lange fortsetzen! Mit meinen fast 70 Jahren werde ich mich vom GKE nicht abbringen lassen und
unbeirrt weiter auf GKE vertrauen, egal was die Abmahner von sich geben! Erfahrung ist halt durch
nichts zu ersetzen!
Oral verabreicht,
bei Darmsanierung. Wirkst schnell und effektiv.
Das echte Grapefruitkernextrakt ist nur unter dem Label Citrosept erhältlich, sie müssen darauf achten dass sie nur welches mit dem original weissen Etikett bekommen. Es gibt inzwischen auch "citrosepts" die keine Wirkung mehr zeigen, z.B. Plagiate aus Polen oder das von Regenbognkreis. Versuchen Sie einfach das Original nach Dr.Harich zu bekommen, das schmeckt dann auch nicht nach Chlor.
Ich nehme dieses Wundermittel seit über 20 Jahren und habe seit dem keine Erkältung/Grippe mehr gehabt.
Natürlich nehme ich es auch jetzt zur Vorbeugung gegen Corona und Consorten.
Viel Erfolg...
Habe vorher die(fast)Wirkungslosen GKE von den anderen Herstellern probiert. Da war nicht viel an Heilung. Die sind alle auch ge-Süßst. Nach wie gilt: Die Pharma Industrie gehört zu den "Mächtigsten" auf unseren Planeten & die Verdienen nur an den"Kranken". Mit Curcuma/Tarubenkernextrakte ist es ähnlich.