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Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Ein Abmahntrend: Die Werbung mit der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist eine für bestimmte Produktarten in der EU zwingend vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers über die Konformität seiner Produkte. Weil die CE-Kennzeichnung gesetzlich verbindlich ist, ist ihre werbliche Hervorhebung stets unzulässig.

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Abmahnfalle „versicherter Versand“

Hinweise wie „versicherter Versand“ wirken harmlos – können aber schnell zur Abmahnfalle werden. Warum solche Angaben Verbraucher irreführen und wann Gerichte sie als unzulässig einstufen, zeigt dieser Überblick.

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