Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Zwingt die Geoblocking-Verordnung zum Anbieten einer Selbstabholung?

07.12.2018, 16:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwingt die Geoblocking-Verordnung zum Anbieten einer Selbstabholung?

Seit dem 03.12.2018 greift ein weitgehendes Verbot von Geoblockingmaßnahmen. Händler stellen sich derzeit häufig die Frage, ob nun für ausländische Besteller – wird kein Versand in das entsprechende Land angeboten – eine Selbstabholung angeboten werden muss.

Worum geht es?

Die Geoblocking-Verordnung schreibt Onlinehändlern seit dem 03.12.2018 vor, auch Kunden aus der EU und dem EWR einen Vertragsschluss zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Solche Kunden müssen den Bestellablauf durchlaufen und eine Rechnungsadresse eines EU-/EWR-Landes hinterlegen können.

Keine Lieferung in das Ausland vorgeschrieben

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Onlinehändler künftig ihre Waren auch in eines oder alle EU-/EWR-Länder liefern müssen.

Die Geoblocking-Verordnung schreibt lediglich vor, dass entsprechende ausländische Kunden bestellen können müssen. Diese auch im Versandweg zu beliefern, ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Banner Premium Paket

Wie kommt die Ware dann zum Kunden?

Einfach gesagt: Dies ist das Problem des ausländischen Kunden.

Da die Händler nicht gezwungen sind, die Ware in das Ausland zu versenden, bleiben in einem solchen Fall nur noch zwei Möglichkeiten:

  • Der ausländische Kunde benennt eine deutsche Lieferanschrift (z.B. Verwandter oder Paketweiterleitungsdienstleister), der Händler liefert dorthin;
  • Der ausländische Kunde organisiert eine Selbstabholung beim Händler (z.B. durch Verwandten oder einen Lieferservice mit Abholung).

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

In der Tat sind die Vorgaben der Verordnung hier lebensfremd. Es wird in der Praxis zu vielen Fragen und auch Konflikten führen, wenn der ausländische Kunde zwar bestellen kann (weil der Händler ihm das ja ermöglichen muss), aber dann keine Lieferung in sein Land auswählen bzw. beanspruchen kann (weil der Händler das nicht will).

Hat die Verordnung eigentlich die Vereinfachung des (europaweiten) Ecommerce im Fokus, erschweren deren Vorgaben diesbezüglich die Praxis.

Stopper im Bestellvorgang

Insbesondere wird sich in der Praxis das Problem stellen, dass der ausländische Kunde im Checkout vergeblich versuchen wird, eine Anschrift in seinem Land als Lieferanschrift zu hinterlegen, wenn der Verkäufer keinen Versand dorthin anbietet.

Hier hilft nur, durch einen entsprechenden deutlichen Hinweis auf die Versandbeschränkungen aufmerksam zu machen und den Kunden zugleich die Möglichkeit zu eröffnen, eine deutsche Lieferanschrift zu hinterlegen oder die Ware selbst abzuholen.

Muss ich also Selbstabholung anbieten?

Nein. Kein Händler ist wegen der Vorgaben der Geoblocking-Verordnung verpflichtet, eine Selbstabholung der Ware einzuführen. Gegen eine solche sprechen oft sachliche Gründe wie Sicherheitsbedenken oder fehlende räumliche und organisatorische Kapazitäten.

Aber: Wer deutschen Kunden eine Selbstabholung der Waren ermöglicht, der muss diese Möglichkeit dann auch Kunden aus der EU / dem EWR einräumen. Es darf insoweit keine Diskriminierung ausländischer Kunden erfolgen.

Fazit

Die Geoblocking-Verordnung zwingt keinen Händler, eine Selbstabholung anzubieten, wenn er dies nicht wünscht.

Wird dagegen bereits eine Selbstabholung angeboten, muss diese allen Kunden aus der EU / dem EWR ermöglicht werden.

Es gilt der Grundsatz, dass solche Kunden Einkaufen können müssen wie ein Einheimischer.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Geoblockingverbot: Künftig Zahlung per Nachnahme immer EU-weit?
(01.07.2019, 17:50 Uhr)
Geoblockingverbot: Künftig Zahlung per Nachnahme immer EU-weit?
Verhandlungen über E-Privacy-Verordnung: zum aktuellen Stand
(10.01.2019, 08:48 Uhr)
Verhandlungen über E-Privacy-Verordnung: zum aktuellen Stand
Sofort(überweisung) und die Geoblocking-Verordnung – passt das noch zusammen?
(10.12.2018, 12:11 Uhr)
Sofort(überweisung) und die Geoblocking-Verordnung – passt das noch zusammen?
Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten
(29.11.2018, 14:44 Uhr)
Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten
Händler aufgepasst: Einheitliches Entgelt für den Nachnahme-Service ab dem 1. März 2018
(23.02.2018, 15:39 Uhr)
Händler aufgepasst: Einheitliches Entgelt für den Nachnahme-Service ab dem 1. März 2018
Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
(29.07.2017, 19:25 Uhr)
Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei