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Werbung mit günstigen Preisen / Finanzierungen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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Verbraucherkredite: Neue Informationspflichten für Online-Händler / FAQ

Ab dem 11.06.2010 ändert sich durch die fällige Umsetzung der „Verbraucherkreditrichtlinie“ 2008/48/EG das Verbraucherkreditrecht. Hiervon sind auch Onlinehändler betroffen, die ihren Kunden gemeinsam mit einem Bankhaus Verbraucherkredite zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen anbieten; künftig unterliegen diese Händler einer erweiterten Informationspflicht gegenüber ihren Kunden. Zur Einstimmung auf die neue Rechtslage sollen hier einmal die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

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