Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA
Durch Amazons fehlerhafte FBA-Darstellung erscheinen zwei Widerrufsbelehrungen parallel. Das ist wettbewerbsrechtlich problematisch. Wir zeigen, wie Händler ihre Rechtstexte rechtssicher anpassen können.
Anpassung der AGB und der Widerrufsbelehrung notwendig
Bereits in der Vergangenheit war es schwierig, als Händler in Bezug auf die Rechtstexte sauber zwischen „Eigenversand“ und „Versand durch Amazon“ zu differenzieren. Das von Amazon praktizierte System, bei „Versand durch Amazon“ eine eigene „Amazon-Widerrufsbelehrung“ einzublenden, durch welche automatisiert die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Händlers ersetzt wird, führte bereits zu vielen Abmahnungen, etwa wenn der Verkäufer seine eigene Widerrufsbelehrung in der falschen Rubrik vorhielt oder diese mehrfach auf seiner „Verkäuferdetail“-Seite eingestellt hatte.
Besorgniserregende Entwicklung
Amazon macht es seinen Händlern derzeit extrem schwer, für eine saubere „Trennung“ der beiden Widerrufsbelehrungen für den Eigenversand und „Versand durch Amazon“ zu sorgen.
Aufgrund der ungünstigen Gestaltung der Angebote seitens Amazon werden dem Verbraucher derzeit bei FBA-Artikeln zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen und Muster-Widerrufsformulare in einem Angebot angezeigt, nämlich zum einen Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular von Amazon und zum anderen Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular des Händlers.
Hierdurch besteht die Gefahr, dass der Verbraucher hinsichtlich der Fristen, Bedingungen und Einzelheiten des Widerrufsrechts widersprüchlich informiert wird.
Eine solche widersprüchliche Information des Verbrauchers ist abmahnbar.
Erste Abmahnungen bereits im Umlauf
Da diese Schwachstelle bereits von Abmahnern erkannt worden ist, ist hier schnelles Handeln gefragt. Es ist derzeit nicht mehr möglich, beim Verkauf via Amazon.de mit einer „herkömmlichen“ Widerrufsbelehrung zu arbeiten, wenn dabei (auch) der „Versand durch Amazon“ angeboten wird.
Nur eine speziell auf die bei Amazon.de vorhandenen Schwachstellen angepasste Widerrufsbelehrung schafft Rechtssicherheit.
Update-Service-Mandanten profitieren automatisch von aktualisierten Rechtstexten
Die IT-Recht-Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten für Amazon.de aktualisierte AGB sowie die benötigte, spezielle „Amazon-Widerrufsbelehrung“ bereits in dieser Woche zur Verfügung. Ferner erfahren die Update-Service-Mandanten ganz konkret, wie nun zu verfahren ist.
Wenn Sie wie bereits mehr als 30.000 Internetpräsenzen von dem Know-how der IT-Recht Kanzlei profitieren möchten, nutzen Sie schnell, einfach und kostengünstig die professionellen Rechtstexte für Amazon der IT-Recht Kanzlei.
Fazit
Amazon macht es seinen Händlern mal wieder unnötig schwer und bringt diese mit der derzeitigen technischen Gestaltung in akute Abmahngefahr. Steuern Sie hier rechtzeitig entgegen, da zu erwarten ist, dass dieses Phänomen von immer mehr Abmahnern systematisch ausgenutzt werden wird und Potential für eine kommende Abmahnwelle hat.
Wir helfen Ihnen dabei, die Schwächen von Amazon zu meistern.
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1 Kommentar
Herzlichen Dank.