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Verwechslungsgefahr - Markenrechtliche Streitigkeiten

Bitte Abstand halten: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Bei der Anmeldung einer Marke prüft das Markenamt vor der Eintragung automatisch, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Das Markenamt prüft jedoch nicht, ob so genannte relative Schutzhindernisse in Form von vorrangigen Rechten Dritter bestehen.

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Bitte lächeln: Zur Klassenähnlichkeit bei Markenkollision

Bei Markenkollisionen wird nicht nur das Zeichen, sondern auch die betroffene Klasse geprüft – entscheidend ist dabei auch die Ähnlichkeit. Das OLG Frankfurt befasste sich mit einem Fall, in dem sich Dienstleistungen und deren Vermittlung gegenüberstanden.

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Das alte Leid: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr ist DAS Reizwort für Markeninhaber: Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn die Marke nach Eintragung wegen einer Kollision mit älteren Marken verloren geht. Die entscheidende Frage bei einer solchen Markenkollision ist dann meist die Verwechslungsgefahr.

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Verwechslungsgefahr Marke: MILAN vs. AC Milan 1:0

Das Gericht untersagt die EU-Markenregistrierung des AC-Mailand-Wappens für Schreibwaren und Büroartikel. Der Grund: Die starke klangliche und visuelle Ähnlichkeit zur älteren deutschen Marke MILAN birgt Verwechslungsgefahr.

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Markenüberwachung - Irrtum & Wahrheit

Viele Markeninhaber denken: „Sobald meine Marke erst einmal eingetragen ist, kann mir da nichts mehr passieren“. Schön wär's - die Realität schaut jedoch anders aus!

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Verletzung der Farbmarke von BMW

BMW hat viele Marken im Portfolio. So etwa die Farbmarke im Stile der M-Power Farbkombination hellblau, dunkelblau, rot. Diese Farbkombination sieht man oft an Kühlergrills. Gegen einen solchen Aufkleber ging die BMW AG vor.

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Aus für das „Volks.Fahrrad“ - zur Verwechslungsgefahr von Wort- und Bildmarken

Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 28.08.2016 (Aktenzeichen 29 W (pat) 73/10) Stellung zur Verwechslungsgefahr von Wort- und Bildmarken bezogen. Eine Markenverletzung bei Waren oder Dienstleistungen birgt erhebliche Gefahren für Händler, da sich aus § 14 MarkenG umfangreiche Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen diese ergeben können.

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Nah dran ist nicht vorbei: Zur Verwechslungsgefahr der Volks-Marke

Sowohl Hersteller als auch Händler haben bei dem Vertrieb von Waren darauf zu achten, keine markenschutzrechtlichen Verstöße zu begehen und keine Waren zu verkaufen, bei denen die Gefahr einer Verwechslung mit einer geschützten Marke zu besorgen ist. Schließlich drohen bei Verstößen nicht nur die Löschung der zuletzt eingetragenen Marke, sondern auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 ff. MarkenG.

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Gutes aus der Region: OLG Frankfurt zur Verwechslungsgefahr bei regionalen Kombinationszeichen

Mit einer Entscheidung aus dem vergangenem Jahr (Urteil vom 07.05.2015 Az.: 6 U 39/14) zeigte das OLG Frankfurt deutlich, wo die entscheidende Grenze der Verwechselungsgefahr von Marken und des Schutzbereichs von Unternehmenskennzeichen aufzuziehen ist. Eine Marke, deren Name sich aus einem beschreibenden Teil sowie aus einem Eigennamen zusammensetzt, ist nicht verwechslungsfähig für eine Marke, die einen jüngeren Ursprung hat und mit dem beschreibenden Teil übereinstimmend gewählt worden ist. Darüber hinaus zeigte die Entscheidung, dass die Bezeichnung einer regional operierenden Klinik auch nur in ihrem Einzugsgebiet geschützt ist.

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Her mit den Streifen! Adidas geht gegen 2-Streifen-Marke vor

Adidas kann sich der Eintragung seitlicher Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke widersetzen.Mit Urteil vom 21. Mai 20151 gab das Gericht der Klage von adidas statt. Das HABM habe zu Unrecht angenommen, dass zwischen den beiden Marken keine bildliche Ähnlichkeit bestehe. Wegen ihrer offensichtlich gemeinsamen Elemente (gleich breite, parallele Querstreifen im selben Abstand, die auf dem Schuh seitlich angebracht sind und mit der Grundfarbe des Schuhs kontrastieren) seien die beiden Marken hinsichtlich des von ihnen hervorgerufenen Gesamteindrucks bis zu einem gewissen Grad ähnlich

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