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Abgemahnter Disclaimer

Wenn der eigene Disclaimer bei Abmahnung zur Kostenfalle wird

Der Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ bietet keinen Schutz – im Gegenteil: Nach dem OLG Düsseldorf verliert derjenige, der diesen Disclaimer nutzt, bei eigenen Abmahnungen den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, weil er sich widersprüchlich verhält.

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BGH zur Haftung für Hyperlinks

Viele Abmahnwellen haben bei Bloggern, Webseiten- und Shopbetreibern die letzten Jahre für Fragezeichen gesorgt: Hafte ich wirklich für verlinkte Inhalte? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dieser „Frage aller Fragen“ beschäftigt und bringt damit etwas Licht in den dunklen Hyperlink-Dschungel.

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OLG Hamburg: bewertet Aktualitäts- und Vollständigkeitsklausel als wettbewerbswidrig

Wer seine kommerzielle Website mit einem Disclaimer versieht, die ihn von der Aktualität und Vollständigkeit des Auftritts entpflichten soll, handelt wettbewerbswidrig: Ein aktueller Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts sieht in einer solchen Klausel eine unlautere Geschäftshandlung, da der Verbraucher nicht erkennen könne, ob sich der Disclaimer auch auf Kerninhalte wie bspw. Preisangaben bezieht (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 10.12.2012, Az. 5 W 118/12).

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„Keine Abmahnung ohne Kontakt“: Märchenstunde im Internet

Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.

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