Mehrwertdiensterufnummer

Kostenpflichtiger 01806-Rufnummer für den Kundenservice unzulässig

Viele Firmen setzen im Kundenservice noch auf kostenpflichtige 01806-Rufnummern. Ob das zulässig ist, hat nun das Landgericht Hamburg entschieden.

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Angabe einer 01805-(Service-)Nummer in Widerrufsbelehrung ist unzulässig!

Das OLG Hamburg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung einer 01805-(Service-)Nummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung zulässig ist.

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Urteil des EuGH: Verwendung von Sonderrufnummern für Kundenservicehotlines unzulässig – das Aus für 0180x-Hotlines?

Auf die Vorlage des LG Stuttgart hin hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun mit der Frage zu beschäftigen, ob Anrufe zu Vertragsfragen bei Kundenhotlines mehr kosten dürfen als Anrufe auf einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer.

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Warteschleifen bei Servicerufnummern müssen für den Anrufer seit dem 01.06.2013 kostenfrei sein

Viele Händler setzen für die Abwicklung des telefonischen Kundenservices auf Servicedienstenummern (Vorwahl: 0180x) bzw. Mehrwertdienstenummern (Vorwahl: 0900x). Diese Nummern sind für den Anrufer kostenpflichtig, da sie nicht Telefonflatrates abgedeckt werden. Insbesondere bei einem Anruf aus dem Mobilfunknetz summieren sich hier schnell hohe Anrufkosten. Wer solche Nummern zugeteilt bekommen hat, muss seit dem 01.06.2013 geltende gesetzliche Neuerungen in Bezug auf die Kostenfreiheit von Warteschleifen beachten. Andernfalls drohen Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern

Viele Online-Händler verwenden im Rahmen ihrer Online-Präsenz so genannte Mehrwertdiensterufnummern (z. B. 0180- oder 0900-Rufnummern) und bieten über diese Rufnummern telefonische Auskunfts- oder Beratungsleistungen (Support) für ihre Kunden an. Dabei wird neben der reinen Telefonverbindung, die über den Telefonanbieter des Kunden hergestellt und abgerechnet wird, zusätzlich eine entgeltliche Dienstleistung vom Händler selbst erbracht (z. B. telefonischer Support), die ebenfalls über den Telefonanbieter des Kunden abgerechnet wird.

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Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!

Wichtige Neuerung: Bei Nummern aus dem Rufnummernbereich (0)180 sind nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich die *Mobilfunkhöchstpreise* anzugeben.

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Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer

Das Landgericht Hildesheim hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).

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