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Mehrwertdiensterufnummer - Abmahngründe

Warteschleifen bei Servicerufnummern müssen für den Anrufer seit dem 01.06.2013 kostenfrei sein

Viele Händler setzen für die Abwicklung des telefonischen Kundenservices auf Servicedienstenummern (Vorwahl: 0180x) bzw. Mehrwertdienstenummern (Vorwahl: 0900x). Diese Nummern sind für den Anrufer kostenpflichtig, da sie nicht Telefonflatrates abgedeckt werden. Insbesondere bei einem Anruf aus dem Mobilfunknetz summieren sich hier schnell hohe Anrufkosten. Wer solche Nummern zugeteilt bekommen hat, muss seit dem 01.06.2013 geltende gesetzliche Neuerungen in Bezug auf die Kostenfreiheit von Warteschleifen beachten. Andernfalls drohen Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern

Viele Online-Händler verwenden im Rahmen ihrer Online-Präsenz so genannte Mehrwertdiensterufnummern (z. B. 0180- oder 0900-Rufnummern) und bieten über diese Rufnummern telefonische Auskunfts- oder Beratungsleistungen (Support) für ihre Kunden an. Dabei wird neben der reinen Telefonverbindung, die über den Telefonanbieter des Kunden hergestellt und abgerechnet wird, zusätzlich eine entgeltliche Dienstleistung vom Händler selbst erbracht (z. B. telefonischer Support), die ebenfalls über den Telefonanbieter des Kunden abgerechnet wird.

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Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer

Das Landgericht Hildesheim hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).

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