Mehrwertdiensterufnummer
Angabe einer 01805-(Service-)Nummer in Widerrufsbelehrung ist unzulässig!
Das OLG Hamburg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung einer 01805-(Service-)Nummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung zulässig ist.
3 minEuGH-Urteil: Die Unzulässigkeit von Sonderrufnummern im Kundenservice
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Anrufe zu Vertragsfragen bei Kundenhotlines mehr kosten dürfen als Anrufe auf einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer.
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