Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Phil Salewski

Spezielle Datenschutzerklärung für Twitch: ab sofort verfügbar

News vom 20.05.2021, 12:42 Uhr | Keine Kommentare

Die Videostreaming-Plattform Twitch ist ursprünglich für die Live-Übertragung von Videospielen konzipiert worden, wird mittlerweile aber längst auch für Echtzeit-Streams zu diversen anderen Themenbereichen genutzt und ist in Europa derzeit auf dem Erfolgskurs. Für Online-Unternehmer besonders interessant ist, dass Twitch in gewissen Grenzen auch kommerziell genutzt werden kann. Wir stellen unseren Mandanten hierfür ab sofort eine rechtssichere Datenschutzerklärung und ein Impressum zur Verfügung. Diese Datenschutzerklärung kann sodann ganz praktisch (zusammen mit einem zusätzlichen Impressum) mit unserem Hosting-Service bei Twitch genutzt werden. Was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Was ist Twitch?

Bei Twitch handelt es sich um eine Video-Streaming-Plattform, die für die Live-Übertragung von Videospielen gegründet wurde. Jeder Nutzer kann über sein Benutzerkonto einen Kanal erstellen und über diesen Videos in Echtzeit seinen Abonnenten und anderen Schaulustigen zugänglich machen und mit diesen per Live-Chat interagieren kann.

Längst hat sich Twitch aber über die Gaming-Community hinaus zu einer Plattform für Echtzeit-Beiträge aus diversen Themenbereichen, vom Coaching bis hin zu Produktpräsentationen, entwickelt und gilt (Stand 2020) als eines der reichweitenstärksten Streaming-Portale weltweit.

Im Jahr 2020 gab es über 4 Millionen individuelle Twitch-Streamer im Monat, im Schnitt waren ca. 1,5 Millionen Nutzer(innen) zu jedem Zeitpunkt auf der Plattform als Zuschauende aktiv.

Monetär interessant für Streamer sind vor allem die hauseigenen Partner- und Affiliateprogramme, dank derer der Erfolg eines Kanals durch Twitch mit Provisionen vergütet wird und zugleich Werbeanzeigen geschaltet werden können.

Banner Starter Paket

Rechtliche Voraussetzungen für die kommerzielle Nutzung von Twitch

Auch bei Twitch handelt es sich um ein sog. Telemedium im Sinne von § 1 Abs. 1 TMG (so wie auch Facebook, Instagram, TikTok etc.). In der Folge unterliegen kommerzielle Nutzer der Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG. Entsprechende Nutzer müssen als eine ordnungsgemäßes Impressum bei Twitch vorhalten.
Darüber hinaus müssen Twitch-Nutzer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO informieren.

Wie wir bereits berichtet haben, hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

Zwar bezieht sich das Urteil des EuGH lediglich auf Facebook. Allerdings sind die darin getroffenen Feststellungen auch auf andere Plattformen wie etwa Twitch übertragbar.

Wie lassen sich die Vorgaben auf Twitch umsetzen?

Unser Hosting-Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.

Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei hilft gewerblichen Nutzern ihr Impressum und die Datenschutzerklärung rechtssicher einzubinden.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten hier eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung und Verwendung des Hosting-Links auf Twitch!

Sie möchten die Rechtstexte für Twitch beziehen?

Die Datenschutzerklärung und das Impressum für Twitch stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices zu einem monatlichen Honorar von nur 5,90 EUR netto zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller