Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Irreführung beim Verkauf von elektrischen Zahnbürsten: Ultraschall-Zahnbürsten vs. Schallzahnbürsten

19.07.2022, 14:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Irreführung beim Verkauf von elektrischen Zahnbürsten: Ultraschall-Zahnbürsten vs. Schallzahnbürsten

Online-Plattformen wie eBay sind voll mit Schnäppchen und günstigen Angeboten, die auf den ersten Blick oft zu gut um wahr zu sein erscheinen. Besonders Produktbezeichnungen zielen darauf ab, Kunden anzulocken und sind demnach teilweise ungenau, übertrieben oder irreführend. Im heutigen Beitrag beleuchten wir einen aktuellen Abmahnvorfall der eine elektrische Zahnbürste zum Gegenstand hat und wieder einmal beweist, wie schnell Online-Händler im Bereich der irreführenden Werbung agieren.

Worum geht es?

Eine Online-Händlerin stellte ein Angebot für eine Oral-B-Zahnbürste bei eBay ein, und bewarb diese in der Produktbezeichnung als „Ultraschall-Zahnbürste“.

Im Folgenden erhielt das Unternehmen eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V., welcher sie aufforderte, ihr Angebot der angeblichen „Ultraschall-Zahnbürste“ in dieser Form im Online-Shop einzustellen und zudem künftig auch nicht mehr dergestalt irreführend zu werben.

Der Verein, welcher sich aus Mitgliedern verschiedener Bereiche des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung zusammensetzt, stellt eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft dar, welcher das Ziel verfolgt, unlauteren Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit entgegenzutreten.

Aufgrund der Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverbands ist es dem Verein gem. § 8 Abs. 3 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG erlaubt, die Beseitigung bzw. zukünftige Unterlassung der Bewerbung der angebotenen Oral-B-Zahnbürste als „Ultraschall-Zahnbürste“ zu fordern.

Banner Unlimited Paket

Die irreführende Werbung

Die sog. Ultraschall-Zahnbürsten sind in ihrer Reinigungsweise von herkömmlichen elektrischen Zahnbürsten zu unterscheiden, welche die Zähne lediglich durch Reibung des Bürstenkopfes auf der Zahnoberfläche säubern. Zudem sind Ultraschall-Zahnbürsten auch deutlich teurer als die normalen Schallzahnbürsten.

Ultraschall-Zahnbürsten, wie der Name es bereits andeutet, arbeiten im Ultraschallbereich (ab 16 kHz), hierbei werden Flüssigkeiten und Reinigungsmassen in Schwingung versetzt.

Dies führe dazu, dass kleine Bläschen in der Zahncreme entstehen, welche bei Kontakt mit der Zahnoberfläche platzen, Unreinheiten lösen und einfach ausgespült werden können, ohne dem Zahnfleisch mechanischem Druck aussetzen zu müssen.

Bei der beworbenen Zahnbürste handle es sich allerdings nur um eine herkömmliche, im unteren Preissegment liegende Schallzahnbürste, sodass durch die Bezeichnung als „Ultraschall-Zahnbürste“ ein falsches Bild von dessen Funktionsweise bei den potentiellen Kunden entstehen könnte. Dies stelle eine Irreführung gem. §§ 3, 5 UWG dar.

Aufgrund der Irreführung fordert der Verband das Unternehmen auf, das Angebot in dieser Gestalt von eBay zu entfernen und die Zahnbürste auch zukünftig nicht mehr als „Ultraschall-Zahnbürste“ zu bewerben.

Ferner wurde die Online-Händlerin aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fazit

Wie das Beispiel zeigt, bleiben falsche Bezeichnungen von Produkten nicht folgenlos. Auch wenn in einem ersten Schritt keine Straf- oder Bußgelder verhängt werden, müssen Verkäufer dennoch mit Abmahnkosten rechnen, sowie mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Im Speziellen zum Verkauf von elektrischen Zahnbürsten sollten Online-Händler die eigenen Angebote auf den Prüfstand heben und kontrollieren, ob Schallzahnbürsten fälschlicherweise als Ultraschall-Zahnbürsten angeboten werden.

Sie möchten abmahnfrei im Internet verkaufen, die rechtlichen Herausforderungen meistern und wünschen sich kompetente und preiswerte anwaltliche Unterstützung zum Pauschalpreis? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei eine Lösung für Sie. Sprechen Sie uns gerne an!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
(13.02.2024, 11:33 Uhr)
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
(20.12.2023, 07:53 Uhr)
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
(15.12.2023, 13:28 Uhr)
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
(27.09.2023, 14:05 Uhr)
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
(13.09.2023, 08:57 Uhr)
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
(30.08.2023, 09:31 Uhr)
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei