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Achtung Betrugsversuch: Gefälschte Zahlungsaufforderungen des DPMA im Umlauf

06.10.2022, 14:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
Achtung Betrugsversuch: Gefälschte Zahlungsaufforderungen des DPMA im Umlauf

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist in Deutschland unter anderem für die Eintragung von schutzfähigen Zeichen, darunter Marken zuständig. Entsprechende Anmelde- und Verlängerungsgebühren sind direkt an das Amt zu zahlen. Derzeit erhalten (vor allem frische) Markeninhaber erneut vielfach vermeintliche „Zahlungsaufforderungen“ des DPMA für angebliche Markenregistrierungen. Dabei handelt es sich um dreiste Betrugsversuche, denen Markeninhaber unter keinen Umständen Folge leisten sollten. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

I. Vermeintliche Zahlungsaufforderungen der „Abteilung Information“ des DPMA im Umlauf

Derzeit erhalten diverse Markeninhaber und vor allem solche, die eine Marke erst vor kurzem haben eintragen lassen, Zahlungsaufforderungen einer vermeintlichen „Hauptabteilung Information“ des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Darin wird auf eine fällige Markenregistrierungsgebühr hingewiesen, deren Zahlung erforderlich sei, um der Marke eine Schutzrechtswirkung zusprechen zu können.

Die geltend gemachten „Gebühren“ bewegen sich hierbei zwischen 800,00€ und 1.000,00€.

Dank offiziellen Briefkopfs und QR-Code mit Verweis auf die Internetseite des DPMA erwecken die Schreiben den Eindruck einer erst zu nehmenden, seriösen und berechtigten Forderung. Dass der Forderungsbetrag dabei auf eine polnische IBAN überwiesen werden soll, tritt für viele ob des Schreibens verwirrte Markeninhaber als Anlass zum Misstrauen in den Hintergrund.

Die derzeit versandten Schreiben sehen in etwa so aus:

dpma
1

II. Vorsicht: Versuchter Betrug

Bei den versandten Schreiben handelt es sich allerdings nicht um offizielle Gebührenforderungen, sondern um einen dreisten Betrugsversuch.

Dies ergibt sich daraus, dass

  • eine „Hauptabteilung Information“ beim DPMA nicht existiert
  • das DPMA niemals Rechnungen ausstellt – vielmehr sind Markenanmelder für die fristgemäße Zahlung von Amtsgebühren eigenständig verantwortlich
  • das DPMA als deutsche Behörde über ein deutsches Konto bei der Bundeskasse mit einer deutschen, nicht einer polnischen IBAN verfügt

Das DPMA warnt derzeit selbst vor den kursierenden betrügerischen Schreiben auf seiner Homepage und hält Betroffene dazu an, den Forderungen unter keinen Umständen Folge zu leisten und die Zahlungen nicht zu tätigen.

Strafrechtliche Ermittlungen seien bereits veranlasst worden.

Weitere Informationen dazu, wie irreführende Zahlungsaufforderungen, die im Namen des DPMA versandt werden, erkannt werden können, stellt das Amt hier bereit.

III. Fazit

Wer als Markeninhaber aktuell eine vermeintliche Zahlungsaufforderung des DPMA erhalten hat, sollte diese bitte unbedingt ignorieren und insbesondere die geforderte Gebühr nicht überweisen. Es handelt sich bei den versandten Schreiben um dreiste Betrugsversuche einer vermutlich ausländischen kriminellen Vereinigung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

S
Stephan Holt 29.07.2022, 07:09 Uhr
Leicht zu erkennen
Habe ich auch bekommen, bin aber auch ein alter Hase, was Marken angeht. Doch spätestens bei der IBAN mit Start PL muss einfach JEDER skeptisch werden und mindestens mal in München anrufen, wenn er diese Betrugsversuche noch nicht kennt.

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