Pflichtangaben & Formvorgaben
Ein Muss für jeden Online-Auftritt: Das rechtssichere Impressum
Egal, ob Online-Shop, Blog oder Social-Media-Profil: Wer online geschäftsmäßig auftritt, kommt um das Impressum nicht herum. Doch welche Angaben müssen wirklich enthalten sein und welche Fallstricke lauern in der Praxis?
1 minÄnderung des Steuerstatus: Was ist rechtlich zu beachten?
Viele Unternehmer wechseln zum Jahresbeginn ihren Steuerstatus. Doch wie wirkt sich das auf Rechtstexte, Preisangaben und Co. aus und was ist konkret zu tun?
5 minEtliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
Ab November 2024 erhalten Unternehmer in Deutschland erstmalig Wirtschafts-Identifikationsnummern für die eindeutige steuerliche Identifizierung zugeteilt. Die Zuteilung kann eine Erweiterung des Impressums erforderlich machen.
5 min 17Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer - was ist zu beachten?
Der im Impressum genannte Shop-Betreiber ist nicht immer der tatsächliche Verkäufer. Oft werden die angebotenen Waren von einer anderen Person/ Firma verkauft. Was ist bei dieser Konstruktion rechtlich zu beachten?
7 minImpressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?
Im digitalen Handel kennt der Vertrieb keine Grenzen – Produkte werden international verkauft. Doch muss das Impressum dabei auch ausländischen Vorgaben entsprechen und mehrsprachig sein?
17 minGeschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?
Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Oder führt eine solche Geschäftsbezeichnung bei „one-man-shows“ den Verkehr in die Irre?
3 min 2Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?
Seit jeher treten manche Personen nach außen hin nur unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen auf. Geht es um eigene Internetauftritte, gelten jedoch strenge gesetzliche Anforderungen an das notwendige Impressum.
4 min 2Müssen Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben?
Wer im Internet geschäftsmäßig auftritt, ist zur Darstellung eines vollständigen Impressums verpflichtet. Ob Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben müssen oder zulässig mit Kürzeln arbeiten dürfen, klären wir hier.
5 min 3Telefonnummer im Impressum erforderlich?
Ein vollständiges Impressum ist für die Rechtskonformität jedes geschäftsmäßigen Internetauftritts elementar. Doch setzt die Vollständigkeit zwingend die Angabe einer Telefonnummer voraus?
2 min 4Telemediengesetz: Neue Pflichten für Videosharing-Portale und Influencer
Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Es geht um ein einheitliches Beschwerdeverfahren für Videosharing-Plattformen, strengere Werbekennzeichnung und eine erweiterte Impressumspflicht für Influencer.
3 minGenügt die Angabe einer virtuellen Geschäftsadresse im Impressum?
Ein Verzicht auf den Schutz der Privatadresse kann gravierende Folgen haben, wie unter anderem Drohbriefe an Blogger eindrucksvoll belegen. Abhilfe versprechen Anbieter sog. „virtueller Geschäftsadressen“. Genügt die Angabe einer „virtuellen Adresse“ im Impressum?
2 min 2Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet
Ein vollständiges Impressum ist für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt Pflicht. Für Online-Händler gilt insoweit das Telemediengesetz, für Online-Dienstleister zusätzlich die Dienstleistungsinformationsverordnung. Enstehen dadurch erweiterte Impressumspflichten?
6 minImpressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht
Dieser Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.
88 min 4Neue Informationspflichten ab dem 01.02.2017 für AGB und Impressum
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen Online-Händler, die mit Verbrauchern (B2C) Geschäfte tätigen, ab dem 01.02.2017 in den AGB sowie dem Impressum darüber zu informieren, ob an einer alternativen Streitbeilegung teilgenommen wird oder eben nicht. Lesen Sie hierzu die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei.
4 minMustergültig: Impressumsvorlagen in 11 Sprachen
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Das braucht nun wirklich jeder Online-Händler - ein abmahnsicheres Impressum. Und das ist je nach Rechtsform gar nicht so leicht zu erstellen. Wir stellen unseren Mandanten Impressum-Mustervorlagen für die gängigsten Rechtsformen zur Verfügung, selbstverständlich auch mit den Infos zur Streitschlichtung in jeweiliger Landessprache. Und das nicht nur auf Deutsch, sondern übersetzt in insgesamt 11 verschiedenen EU-Sprachen. Für einen rechtssicheren eu-weiten Handel.
97 minWas muss ins Impressum? USt-IdNr. vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig vergessen oder fehlerhaft angegeben. Hier besteht eine konkrete Abmahngefahr.
6 min 6Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich
Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.
4 minOft gefragt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung im Impressum hinzuweisen?
Diese Frage wird uns häuig gestellt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung in irgendeiner Form im Impressum hinzuweisen? Hier finden Sie die Antwort.
1 min 1Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.
7 min 6Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube
Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.
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