Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen

07.07.2023, 13:51 Uhr | Lesezeit: 5 min
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen

Gemäß § 7 PAngV wird vorgeschrieben, dass ein Pfand nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden soll, sondern separat neben dem Preis angegeben werden muss. Einige Gerichte waren der Meinung, dass diese Vorschrift keine Grundlage im Unionsrecht habe und daher nicht anwendbar sei. Der EuGH (Urteil vom 29.6.2023 – C-543/21) hat auf Vorlage des BGH nun entschieden, dass ein Pfand nicht in den Gesamtpreis einbezogen wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des EuGH in unserem Beitrag.

1. Was war passiert?

In konkreten Fall ging es um einen Verkäufer von Lebensmitteln, der im Rahmen eines Offline-Prospekts (Faltblatt) unter anderem Getränke in Pfandflaschen und auch Joghurt in Pfandgläsern bewarb.

Die Beklagte bewarb diese Pfandprodukte im Prospekt, wobei sie das Pfand nicht in den Gesamtpreis inkludierte, sondern vielmehr mit dem Zusatz „zzgl. (…) Pfand“ versah.

Ein Wettbewerbsverein sah die Preisgestaltung als unzulässig an, da der angegeben Gesamtpreis nicht das Pfand inkludierte.

Auf die ausgesprochene wettbewerbsrechtliche Abmahnung hin wurde keine Unterlassungserklärung abgegeben, es folgte eine Klage des Wettbewerbsvereins vor dem LG Kiel.

2. Vom LG Kiel zum OLG Schleswig

Das LG Kiel gab der Klage des Wettbewerbsvereins statt (Urteil vom 26.06.2019, Az. 15 HKO 38/18). Das Gericht war der Auffassung, dass die Nichteinbeziehung des Pfandes in den Gesamtpreis einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PAngV darstelle.

In der Berufung wies das OLG Schleswig (Urteil vom 30.07.2020, Az. 6 U 49/19) die Klage des Wettbewerbsvereins ab. Das Gericht stellte fest, dass aufgrund der separaten Ausweisung des Pfands nach geltendem Recht kein Anspruch auf Unterlassung bestehe.

Obwohl die Vorschrift das § 7 PAngV europarechtswidrig sei, bleibe diese Vorschrift nach Auffassung des OLG Schleswig weiterhin anwendbar.

Das Gericht wies darauf hin, dass dieses "aus rechtsstaatlichen Gründen an einer Stattgabe des Klageantrags gehindert" sei.

Der Kläger hat gegen dieses Urteil Revision zum BGH eingelegt.

Banner Premium Paket

3. Vorlage des BGH

Der BGH (Beschluss vom 29.07.2021, Az. I ZR 135/20) hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG) und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) vorgelegt.

Die Fragen zur Vorabentscheidung an den EuGH lauteten wie folgt:

"1. Ist der Begriff des Verkaufspreises i. S. v. Art. 2 Buchst. a) der Richtlinie (EG) Nr. 6/1998 dahin auszulegen, dass er den Pfandbetrag enthalten muss, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandflaschen oder Pfandgläsern zu zahlen hat?"

"2. Für den Fall, dass Frage 1 bejaht wird: Sind die Mitgliedsstaaten nach Art. 10 der Richtlinie (EG) Nr. 6/1998 berechtigt, eine von Art. 3 Abs. 1 und 4 i.V. m. Art. 2 Buchst. a) der Richtlinie (EG) Nr. 6/1998 abweichende Regelung wie die in §1 Abs. 4 PAngV beizubehalten, wonach für den Fall, dass außer dem Entgelt für eine Ware eine rückerstattbare Sicherheit gefordert wird, deren Höhe neben dem Preis für die Ware anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden ist, oder steht dem der Ansatz der Vollharmonisierung der Richtlinie (EG) NR. 29/2005 entgegen?"

4. Die Entscheidung des EuGH

Gemäß der klaren Feststellung des Europäischen Gerichtshofs ist es erforderlich, dass der Verkaufspreis als Endpreis alle zwingenden und vorhersehbaren Kosten umfasst, die der Verbraucher tragen muss und die den Geldwert der erworbenen Ware darstellen.

Es wurde klargestellt, dass der Pfandbetrag nicht zu diesen Kosten gehört. Obwohl der Verbraucher verpflichtet ist, beim Kauf eines entsprechenden Artikels eine Pfandgebühr zu entrichten und einen Pfandbehälter zu erhalten, hat er das Recht, den Pfandbetrag erstattet zu bekommen, sobald er den Behälter zurückgibt.

Des Weiteren ist es nach dem EuGH unerlässlich, dass der Verkaufspreis als Endpreis zwangsläufig sämtliche unausweichlichen und vorhersehbaren Komponenten enthält, die der Verbraucher verpflichtend zu tragen hat und die die monetäre Gegenleistung für den Erwerb des jeweiligen Produkts darstellen.

Der EuGH führte hierzu aus:

"Eine Ware in einem Pfandbehälter kann ohne diesen Behälter nicht erworben werden, und der Pfandbetrag stellt damit einen „unvermeidbaren Bestandteil des Verkaufspreises“ dar. Gibt der Verbraucher den Behälter aber bei einer Verkaufsstelle zurück, hat er einen Anspruch auf Erstattung des Pfandbetrags. (…)
Folglich ist der Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf einer Ware in einem Pfandbehälter zu entrichten hat, kein Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 in seiner Auslegung durch die in Rn. 19 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung."

Nach Ansicht des EuGH besteht die Zielsetzung der PreisangabenRL auch darin, die Verbraucherinformation zu verbessern und einen Vergleich der Verkaufspreise zu ermöglichen.

Da einige Produkte unter Umständen mit einer Pfandverpflichtung einhergehen, möglicherweise sogar in verschiedenen Beträgen, während für andere Produkte keine Pfandgebühr anfällt, besteht beim Zusammenführen eines Gesamtpreises die Gefahr, dass falsche Vergleiche gezogen werden könnten.

Der EuGH führte weiter aus:

"Da es sein kann, dass erstens für einige dieser Erzeugnisse ein Pfand erhoben wird, für andere aber nicht, und zweitens je nach Art des Behälters unterschiedliche Pfandbeträge gelten, birgt die Einbeziehung des Pfandbetrags in den Verkaufspreis des Erzeugnisses für die Verbraucher die Gefahr, insoweit unzutreffende Vergleiche anzustellen.
(…)
Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und den Pfandbetrag zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat."

4. Was Online-Händler zur Pfandangabe jetzt wissen müssen

Obwohl es sich im konkreten Fall um Werbung in einem Offline-Prospekt handelte und das Unternehmen im stationären Handel tätig war, kann die Entscheidung auch auf den Online-Handel übertragen werden. Denn sowohl die deutsche Preisangabenverordnung als auch die EU-Richtlinie 98/6/EG gelten sowohl für die Offline-Prospekte, als auch für den Online-Handel (und damit für die Werbung und Preisangaben im Internet).

Merksatz für Online-Händler: Ein Pfand ist nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen, sondern dessen Höhe ist neben dem Gesamtpreis anzugeben.

Der deutsche Gesetzgeber hat bereits vor dem Urteil des EuGH an dieser Auffassung bei der Novellierung der PAngV (im letzten Jahr) an § 7 PAngV festgehalten.

Sie wollen rechtssicher bei Amazon, eBay, etsy, Kaufland und Co. verkaufen? Wir sichern gerne Ihre Verkaufsauftritte auf allen gängigen Verkaufsplattformen ab, ebenso wie natürlich im eigenen Onlineshop. Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren Schutzpaketen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
(29.09.2023, 07:52 Uhr)
LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
(07.09.2023, 16:23 Uhr)
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
(11.04.2023, 10:28 Uhr)
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
(14.03.2023, 07:28 Uhr)
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
(31.07.2019, 16:49 Uhr)
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...
(21.05.2019, 16:01 Uhr)
Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei