Unternehmen ohne Niederlassung in der Europäischen Union müssen unter den Voraussetzungen des Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Das kann insbesondere Unternehmen betreffen, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten dort beobachten.
Für Mandanten mit einem laufenden Schutzpaket übernimmt die IT-Recht Kanzlei diese Funktion. Der Dienst umfasst:
- die Entgegennahme und unverzügliche Weiterleitung von Anfragen, Mitteilungen und Zustellungen,
- die Möglichkeit, ein elektronisches Verarbeitungsverzeichnis im Mandantenportal zu führen, sowie
- die Bereitstellung dieses Verzeichnisses an anfragende Aufsichtsbehörden auf Ihre Veranlassung.
Einfach buchen und schriftlich bestellen
Sie registrieren sich für den Dienst in Ihrem Mandantenkonto und buchen ihn über das Online-Buchungsformular. Anschließend unterzeichnen Sie die Bestellungsurkunde und übermitteln sie uns im Original oder in elektronischer Form.
Wir können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Urkunde durch Rücksendung des gegengezeichneten Exemplars annehmen. Nach erfolgter Bestellung nennen Sie uns mit unseren Kontaktdaten in Ihren Datenschutzinformationen.
Die IT-Recht Kanzlei als Ihr EU-Vertreter
Als Ihr EU-Vertreter stehen wir Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen zusätzlich zu Ihrem Unternehmen zur Verfügung. Die Bestellung umfasst sämtliche Verarbeitungstätigkeiten Ihres Unternehmens, die unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fallen.
Bei uns eingehende Anfragen, Mitteilungen und Zustellungen leiten wir unverzüglich an Sie weiter. Behörden und betroffene Personen können sich weiterhin auch unmittelbar an Ihr Unternehmen wenden.
Ihr Verarbeitungsverzeichnis im Mandantenportal
Mit dem Dienst können Sie Ihr elektronisches Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO im Mandantenportal führen:
- Konfigurieren: Sie beantworten Fragen zu Ihren Verarbeitungstätigkeiten und gestalten das Verzeichnis eigenständig aus.
- Abrufen und speichern: Sie können das Verzeichnis herunterladen und für Ihre Unterlagen sichern.
- Aktuell halten: Während des Bestellungszeitraums können Sie Ihre Angaben jederzeit elektronisch ändern.
Für vollständige, richtige und aktuelle Angaben sind Sie verantwortlich. Auf Ihre Veranlassung stellen wir das von Ihnen geführte Verzeichnis einer anfragenden Aufsichtsbehörde zur Verfügung.
Klare Leistungsgrenzen: keine Rechtsberatung
Der EU-Vertreter-Service umfasst keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung, inhaltliche Bewertung oder Beantwortung eingehender Anfragen. Auch eine Fristenkontrolle ist nicht enthalten.
Die inhaltliche Bearbeitung und fristgerechte Beantwortung der weitergeleiteten Anfragen bleiben Aufgabe Ihres Unternehmens. Ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung werden durch die Bestellung nicht übernommen.
Der Dienst begründet kein anwaltliches Vertretungsmandat. Eine anwaltliche Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ist daher nicht Bestandteil des Services.
Monatliche Vergütung und kurze Mindestlaufzeit
Der EU-Vertreter-Service kostet 19,90 Euro pro Monat. Die monatliche Pauschale wird im Voraus in Rechnung gestellt. Der Dienst ist nur für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU mit einem laufenden Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei buchbar.
Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Mit einer Frist von zwei Wochen können Sie zum Ende der Mindestlaufzeit und danach zum Ende des laufenden Monats kündigen. Bei Vertragsende müssen Sie unsere Benennung entfernen und, sofern die Pflicht fortbesteht, einen neuen EU-Vertreter benennen.
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EU-Vertreter
EU-Vertreter -
€ 1990 monatlich *
- EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
- Kontaktadresse für Behörden und Betroffene
- Unverzügliche Weiterleitung von Anfragen
- Elektronisches Verarbeitungsverzeichnis
- Schriftliche Bestellung als EU-Vertreter
- Nur ein Monat Mindestlaufzeit
*Preise zzgl. USt.