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„X“ statt Twitter – IT-Recht Kanzlei hat wegen Rebranding von Twitter die Datenschutzerklärungen angepasst

17.08.2023, 07:06 Uhr | Lesezeit: 2 min
„X“ statt Twitter – IT-Recht Kanzlei hat wegen Rebranding von Twitter die Datenschutzerklärungen angepasst

Im Zuge des kürzlichen Rebrandings des Mikroblogging-Dienstes Twitter wurde dieser in „X“ umbenannt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Rechtstexte von Webseitenbetreibern und Online-Händlern, die Dienste von „X“ nutzen.

Worum geht es?

Wer auf seiner Webseite Plugins von sozialen Medien einbindet bzw. wer als Unternehmer auf sozialen Medien Auftritte vorhält, der muss einer seiner Webseitendatenschutzerklärung über die Datenverarbeitungen durch das Plugin mittels entsprechender Klauseln informieren bzw. auf dem jeweiligen sozialen Medium eine passende Datenschutzerklärung vorhalten.

Kürzlich wurde der bekannte Mikroblogging-Dienst Twitter einem Rebranding unterzogen.

Der Dienst tritt seitdem unter dem Namen „X“ statt Twitter auf und der bekannte Vogel als Logo musste einem großen X weichen.

1

Anpassung der Datenschutzerklärungen durch die IT-Recht Kanzlei

Der mit dem Rebranding einhergehende, neue Name von Twitter und die Änderung des Diensteanbieters für die EU von der Twitter International Company hin zu Twitter International Unlimited Company sowie der Mutterfirma in den USA von Twitter Inc. zu X Corp. haben Auswirkungen auf die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen Datenschutzerklärungen für Homepages, Online-Shops sowie die Datenschutzerklärung für einen Auftritt im sozialen Medium „X“ selbst.

Die IT-Recht Kanzlei hat alle betroffenen Klauseln in diesen Datenschutzerklärungen bereits entsprechend überarbeitet.

Für alle betroffenen Update-Service-Mandanten stehen diese Datenschutzerklärung bereits in der überarbeiteten Fassung im Mandanten-Portal bereit.

Fazit

Das Rebranding von Twitter hin zu „X“ kam überraschend und löst viel Kopfschütteln aus.

Für Webseitenbetreiber und Händler, die Plugins von „X“ nutzen bzw. bei „X“ selbst eine Seite unterhalten, bedeutet dies Anpassungsbedarf im Bereich der Datenschutzerklärung.

Sie wünschen sich stets aktuelle rechtliche Dokumente, etwa in Form von Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung?

Die IT-Recht Kanzlei sichert Sie im Rahmen der Schutzpakete durch den innovativen Update-Service dauerhaft rechtlich ab und sorgt dafür, dass Ihr Internetauftritt in Bezug auf die rechtlichen Dokumente stets „up to date“ und abmahnfrei bleibt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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