Möchten Händler Bildaufnahmen von zufriedenen Kunden mit erworbenen Produkten werbewirksam auf ihrer Internetpräsenz darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die urheberrechtliche Lizenz sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung des Abgebildeten. Die IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten nachstehend eine umfassende Muster-Erklärung bereit, welche die beiden rechtlichen Elemente vereint.
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Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
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