Muster: Einwilligung zur Veröffentlichung von Kundenfotos im Internet

Muster: Einwilligung zur Veröffentlichung von Kundenfotos im Internet
5 min
Beitrag vom: 23.04.2020
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Kundenfotos im Internet: Rechtssicher veröffentlichen!"

Möchten Händler Bildaufnahmen von zufriedenen Kunden mit erworbenen Produkten werbewirksam auf ihrer Internetpräsenz darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die urheberrechtliche Lizenz sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung des Abgebildeten. Wir stellen eine umfassende Muster-Erklärung bereit, welche die beiden rechtlichen Elemente vereint.

Rechtliche Anforderungen an die Nutzung von Kundenfotos

Wollen Händler Kundenfotos zu Werbezwecken auf ihrer Internetpräsenz einbinden, bedürfen sie hierfür einerseits einer Lizenz des Kunden als Urheber.

Andererseits muss der Kunde als datenschutzrechtlich Betroffener wegen seiner Identifizierbarkeit in der Aufnahme nach datenschutzrechtlichen Standards in die Verarbeitung einwilligen.

Die datenschutzrechtliche Einwilligung des Kunden ist also Voraussetzung für die Speicherung und Veröffentlichung einer Aufnahme, die seine Person zeigt.

Wichtig zu beachten ist, dass stets die Einwilligung desjenigen erforderlich ist, der abgebildet ist. Ist nicht der Kunde selbst, sondern etwa ein Familienangehöriger oder Freund, die fotografierte Person, muss die Einwilligung von dieser Person vorliegen.

Für Kinder, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der elterliche Sorgeberechtigte einwilligen, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DSGVO.

Damit die Einwilligung datenschutzrechtlich wirksam wird, muss der Kunde über den Umfang und die Tragweite seiner Erklärung vorab ausdrücklich informiert sein. Dies setzt eine datenschutzrechtliche Aufklärung durch den Händler nach Art. 13 DSGVO voraus.

Der Händler muss also im Rahmen der Einwilligung über Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen und Rechte des betroffenen Kunden informieren und der Einwilligungserklärung umfängliche Datenschutzhinweis beistellen.

1

Muster einer Einwilligungserklärung zu Nachweiszecken

Wir stellen folgende kombinierte Einwilligungserklärung zur Verfügung, die zu Nachweiszwecken schriftlich und vom Betroffenen unterzeichnet eingeholt werden sollte:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: ViDI Studio / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

IONOS Abmahnschutz: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
(03.02.2025, 10:40 Uhr)
IONOS Abmahnschutz: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
Squarespace: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
(23.01.2025, 12:50 Uhr)
Squarespace: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
(18.11.2024, 08:00 Uhr)
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für TYPO3 einrichten
(11.11.2024, 14:34 Uhr)
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für TYPO3 einrichten
Paketverlust nach kommentarloser Rücksendung - Mustervorlage
(25.10.2024, 15:16 Uhr)
Paketverlust nach kommentarloser Rücksendung - Mustervorlage
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für Shopware 6 Cloud einrichten
(29.08.2024, 07:23 Uhr)
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für Shopware 6 Cloud einrichten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei