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azoo Shoplösung erfolgreich von der IT-Recht Kanzlei geprüft

13.07.2020, 14:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
azoo Shoplösung erfolgreich von der  IT-Recht Kanzlei geprüft

Im Rahmen ihres neuen Programms „Geprüftes Shopsystem“ hat die IT-Recht Kanzlei die azoo Shoplösung erfolgreich einer rechtlichen Prüfung unterzogen. azoo.co will Onlinehändlern, die bisher den Weg zu einem eigenen Onlineshop wegen des damit verbundenen Einrichtungs- und Anpassungsaufwands gescheut haben, das (Online-) Leben erleichtern. azoo bietet seinen Händlern deshalb alle Features zu einem Preis. Inklusive kostenlosem
Artikelimport und SSL-verschlüsselter Subdomain.

Prüfung schafft Mehrwert und Sicherheit

Der Verkauf von Waren oder digitalen Inhalten über einen Onlineshop/ein Shopsystem ist in Deutschland durch zahlreiche Informationspflichten reglementiert. Viele Online-Händler sind hiermit überfordert und benötigen daher Unterstützung bei der Umsetzung ihrer rechtlichen Pflichten. Umso wichtiger ist es, dass dem Händler die Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten durch das von ihm verwendete Shopsystem erleichtert wird.

Um dies zu erreichen ist es wichtig, dass das verwendete Shopsystem die Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Informationspflichten bereits in seiner technischen Grundausstattung ermöglicht. Hierfür hat die IT-Recht Kanzlei das Programm „Geprüftes Shopsystem“ ins Leben gerufen.

In diesem Zusammenhang soll dem Shopsystem-Anbieter ein Überblick über die wichtigsten Informationspflichten im Online-Handel verschafft werden, damit dieser seine Shoplösung schon bei der Entwicklung besser auf die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen kann. Zugleich wird das Shopsystem durch die IT-Recht Kanzlei im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen im elektronischen Geschäftsverkehr einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

azoo.co erfolgreich geprüft

Im Rahmen des oben beschriebenen Programms konnte die rechtliche Prüfung der azoo Shoplösung durch die IT-Recht Kanzlei erfolgreich abgeschlossen werden.

Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass betroffene Händler ihre jeweiligen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr rechtskonform umsetzen können. Hierzu gehören etwa die Möglichkeit zur Vorhaltung eines eigenen Impressums, einer eigenen Datenschutzerklärung einer eigenen Widerrufsbelehrung und eigener AGB.

Ferner wurde der elektronische Bestellprozess bei azoo einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Hierdurch sind für die betroffenen Händler jedenfalls die rechtlichen Grundvoraussetzungen für ein rechtssicheres Anbieten von Waren bzw. digitalen Inhalten im Internet geschaffen. Allerdings müssen die betroffenen Händler ihre eigenen Informationspflichten auch noch entsprechend umsetzen. Die rechtliche Prüfung der Shoplösung von azoo hilft dabei.

Sonderkonditionen für 3 Monate für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Nach der erfolgreichen Shopprüfung hat Azoo für Mandanten der IT-Recht Kanzlei ein exklusives Angebot auf den Weg gebracht: 50% Rabatt für die ersten 3 Monate der Shopnutzung.

Der Code kann bis zum 31.08.2020 direkt bei der Aktivierung des Azoo-Shops eingegeben werden

Wird der Code ITRKX50 verwendet, bekommt der Onlinehändler 50% Rabatt für 3 Monate und zahlt monatlich lediglich 12,50€ unabhängig vom Umsatz.

Der Rabatt-Code ist gültig auf www.azoo.co sowie für Shoperöffnungen bis zum 31. August 2020.

Joscha Unger, technical director von azoo zum Ergebnis der Prüfung:

"azoo stellt seinen Nutzern eine technisch ausgereifte Basis für Ihr Online-Business zur Verfügung. Mit dem Status „geprüftes Shopsystem“, abmahnsicheren Rechtstexten und ihrer automatischen Aktualisierung über die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei erhalten azoo-Händler aus unserer Sicht den entscheidenden Mehrwert. Wir möchten unseren Händlern die bestmögliche Ausgangssituation für Ihren Onlinehandel bieten freuen uns daher sehr über die Bereicherung unseres Leistungsspektrums."

Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei zur Prüfung des Shopsystems azoo:

"Shopsysteme gibt es viele. Die Zahl der Shopsystem-Anbieter, die der rechtlichen Prüfung Ihrer Shop-Prozesse durch die IT-Recht Kanzlei zustimmen ist jedoch noch überschaubar. Daher freut es uns sehr, dass azoo diesen Schritt gegangen ist, und wir nun unseren gemeinsamen Kunden nach der erfolgreichen Prüfung noch mehr Sicherheit für deren Online-Business bieten können."

Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Service für azoo informieren.


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