Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?

03.07.2020, 15:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?

Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland eine niedrigere Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Der reguläre Satz wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die niedrigeren Umsatzsteuersätze gelten befristet bis zum 31.12.2020 und sollen der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Händler die Frage, ob sie gegenüber Verbrauchern damit werben dürfen, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreichen. Dieser Frage sind wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund gegangen.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

§ 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Nr. 10 Anhang (zu § 3 Absatz 3) stellt klar, dass die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar, eine unzulässige geschäftliche Handlung ist. Unlauter in diesem Sinne ist daher etwa die Werbung mit den gesetzlichen Mängelrechten oder mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht des Kunden, sofern die Leistung des Händlers nicht über das gesetzliche Maß hinausgeht.

So gesehen könnte man auch in der Werbung mit der Aussage, dass die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht wird, eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten erblicken, da die Senkung der Umsatzsteuer ja vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Allerdings ist der Händler – anders als bei den vorgenannten gesetzlichen Rechten – nicht verpflichtet, die niedrigeren Umsatzsteuersätze an seine Kunden weiterzugeben. Er kann also den Bruttopreis für seine Artikel unverändert lassen oder sogar anheben, obwohl die Umsatzsteuer vorübergehend gesenkt wurde. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Preisgestaltungsfreiheit, nach dem jeder Händler seine Preise grundsätzlich frei festlegen kann, sofern keine gesetzliche Preisbindung besteht, wie etwa nach dem Buchpreisbindungsgesetz.

Vor diesem Hintergrund verstößt die Werbung mit der Aussage, dass die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht wird, nicht gegen § 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Nr. 10 Anhang (zu § 3 Absatz 3).

Banner Unlimited Paket

Irreführende Werbung?

Ungeachtet dessen könnte es sich hierbei jedoch um eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG handeln, wenn die Mehrwertsteuersenkung faktisch nicht zu einer Ersparnis des Kunden führt. Im Zweifel muss der Händler nachweisen können, dass er für den betreffenden Artikel zuvor einen entsprechend höheren Bruttopreis verlangt hat. Dieser muss auch ernsthaft, also über einen längeren Zeitraum hinweg, verlangt worden sein, um eine entsprechende Werbung zu rechtfertigen. Unzulässig wäre es daher etwa, wenn der Händler den Bruttopreis kurz vor der Gesetzesänderung angehoben hätte, um ihn dann nach der Änderung direkt wieder zu senken, damit er mit der vorgenannten Aussage werben kann.

Unbeachtlich ist dagegen, in welcher Form der Händler den Vorteil an den Kunden weitergibt. So könnte er den Vorteil etwa auch im Wege eines Rabattes gewähren, den er von den unveränderten Bruttopreisen abzieht.

Fazit

Die Werbung mit der Aussage, dass die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht wird verstößt nicht gegen § 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Nr. 10 Anhang (zu § 3 Absatz 3), da es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers handelt.

Allerdings kann diese Werbung irreführend sein, wenn die Mehrwertsteuersenkung faktisch nicht zu einer Ersparnis des Kunden führt. Unbeachtlich ist dagegen, in welcher Form der Händler den Vorteil an den Kunden weitergibt. Dies muss nicht zwingend über eine Preisanpassung erfolgen sondern kann etwa auch über die Einräumung entsprechender Rabatte umgesetzt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

B
Berliner 29.08.2020, 12:49 Uhr
Werbe-Mail mit Mehrwertsteuersenkung
Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Frage zu beleuchten, ob der Händler für die Weiterreichung der Mehrwertsteuersenkung per E-Mail werben darf. Meiner Ansicht nach darf er das nicht, aber er könnte das auch als wichtige Vertragsinformation "verkaufen" und sich auf eine Berechtigung zur Bestandskundenwerbung berufen.

weitere News

Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
(28.03.2023, 17:37 Uhr)
Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
(17.06.2021, 15:10 Uhr)
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
(31.08.2020, 14:39 Uhr)
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
(03.08.2020, 15:39 Uhr)
Frage des Tages: Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
(30.07.2020, 09:32 Uhr)
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
Frage des Tages: Müssen im Online-Shop Mehrwertsteuersätze angegeben werden?
(19.06.2020, 11:45 Uhr)
Frage des Tages: Müssen im Online-Shop Mehrwertsteuersätze angegeben werden?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei