LG Köln: Keine Einwilligung, keine Cookies!
Sowohl der EuGH, als auch der BGH haben über die Notwendigkeit der aktiven Einwilligung von Internetseitenbesuchern in das Setzen von Cookies entschieden. Doch die Problematik führt nicht zuletzt auf Grund ihrer Komplexität und fehlender allgemeingültiger Lösungen weiterhin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das LG Köln hat sich ebenfalls mit dem Thema Cookie-Verwendung zu befassen gehabt. Das Gericht entschied, dass das Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung des Nutzers zu unterlassen ist, andernfalls liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.