Wir bieten Unternehmern, die über eine eigene Website und/oder App mit Unternehmern Verträge über Software-as-a-Service-Dienstleistungen abschließen, die ausschließlich auf KI basieren, das Schutzpaket "Rechtssichere AGB für AI-as-a-Service (B2B)" an.
Dieses beinhaltet:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzerklärung
- Impressum
Über 100 Muster und Handlungsanleitungen runden das Rechtstexte-Paket ab.
Einfach und komfortabel
Die AGB für AI-as-a-Service sind auf Online-Verträge über KI-gestützte Software-as-a-Service-Dienstleistungen zugeschnitten.
Die Rechtstexte können im Mandantenportal bequem heruntergeladen werden. Ob Integrationssupport, rechtliche Fragen oder auch individuelle Anpassungswünsche: Wir unterstützen Sie gerne!
IT-Recht Kanzlei steht für Qualität
Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich der dauerhaften Händlerbetreuung.
Unsere Fachanwälte stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der Rechtstexte sicher.
Sofort verfügbar und monatlich kündbar
Die Rechtstexte erhalten Sie unverzüglich nach Ihrer Bestellung. Es fallen selbstverständlich keine Einrichtungsgebühren an.
Darüber hinaus ist unser AGB-Pflege-Service monatlich zahlbar und jederzeit monatlich kündbar.
Was beinhalten die B2B-AGB für AI-as-a-Service?
Die AGB sind für Unternehmer geeignet, die Unternehmern (B2B) über eine eigene Website und/oder App Software-as-a-Service-Leistungen anbieten, die vollständig auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren (AIaaS).
Dabei berücksichtigen die AGB die für AI-as-a-Service wesentlichen Punkte, insbesondere:
- Leistungen des Anbieters
- Vertragsschluss
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
- Pflichten des Kunden
- ggf. Moderation und Beschränkung von Inhalten
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
- Mängelhaftung
- Haftung
- Anwendbares Recht
1) Die AGB sind nicht für den Einsatz von KI-Systemen geeignet, die unter folgende Risikostufen fallen:
- Unannehmbares Risiko (verboten): KI-Systeme, die als klare Bedrohung für Grundrechte oder Sicherheit gelten – etwa manipulative oder diskriminierende KI, beispielsweise Social Scoring
- Hohes Risiko: Systeme mit potenziellen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, beispielsweise biometrische Identifizierung oder medizinische Diagnosesysteme
2) Im Übrigen sind die AGB für den allgemeinen Einsatz im B2B-Bereich konzipiert. Sie sind nicht auf spezielle Anforderungen in besonders regulierten Branchen (z. B. Rechtsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, kritische Infrastrukturen, Energieversorgung oder Gesundheitswesen) ausgelegt.
Dies betrifft insbesondere Anwendungsbereiche, in denen die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2) oder die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) zur Anwendung kommen.
- Die EU-Richtlinie NIS2 regelt Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union. Betroffen sind insbesondere mittlere und große Unternehmen in kritischen Bereichen (z. B. Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung).
- Die EU-Verordnung DORA regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor der Europäischen Union. DORA gilt für eine Vielzahl von Finanzunternehmen, wie z. B. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen, sowie für IKT-Drittdienstleister, die kritische Dienste für diese Unternehmen erbringen.
Noch weitere Fragen?
Unsere FAQ beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zu unseren abmahnsicheren Rechtstexten.
Sie haben weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für alle Fragen rund um unser Angebot zur Verfügung.
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