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von RA Phil Salewski

Nach EuGH-Entscheidung zu Cookie-Einwilligungen: Cookie-Banner mit Bestätigungs-Schaltfläche nicht mehr ausreichend!

News vom 01.10.2019, 14:47 Uhr | 1 Kommentar 

Am 01.10.2019 hat der EuGH entschieden, dass für den Einsatz aller nicht technisch notwendigen Cookies eine aktive und informierte Einwilligung der Seitenbesucher erforderlich ist. Mit dem Grundsatzurteil entfällt die Möglichkeit, ein bloßes Cookie-Banner einzublenden, das sich über eine Bestätigungs-Schaltfläche wegklicken lässt.

Wie die IT-Recht Kanzlei hier berichtet, hat der EuGH mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) eine Einwilligungspflicht für alle Cookies etabliert, die für den Betrieb der Website nicht zwingend notwendig sind.

Welche Cookies im Online-Shop technisch notwendig sind und welche nicht, haben wir hier dargestellt.

In diesem Zusammenhang entschied der EuGH auch, dass Seitenbesucher für jedes Cookie durch eine aktive Handlung, etwa das Setzen eines Häkchens, ihre Einwilligung müssen erteilen können. Gleichzeitig setzt laut dem höchsten europäischen Gericht die Wirksamkeit solcher Cookie-Einwilligungen voraus, dass der Seitenbesucher über die Funktionsweise jedes Cookies bei der Einwilligungserteilung umfänglich informiert.

Cookie-Banner, die generell über den Einsatz von Cookies informieren und sich über eine Bestätigungs-Schaltfläche etwa mit der Aufschrift „OK“ wegklicken lassen, genügen diesen Anforderungen nicht.

Hier fehlt es nämlich einerseits an der für die Einwilligung notwendigen Freiwilligkeit. Betroffene haben insofern bei generell gehaltenen Cookie-Bannern keine Möglichkeit, das Setzen von Cookies abzulehnen.

Andererseits fehlt es bei solchen Cookie-Bannern auch an der zwingend erforderlichen Möglichkeit, über die Einwilligungserteilung für jedes eingesetzte Cookie separat zu entscheiden. Generaleinwilligungen für alle auf einer Website verwendeten Cookies sind gerade nicht wirksam.

Welche Anforderungen in technischer und gestalterischer Hinsicht für das Einholen wirksamer Cookie-Einwilligungen zu beachten sind, hat die IT-Recht Kanzlei in diesen FAQ erläutert.

Online-Händler, die Cookie-Banner verwenden, sind aufgrund der EuGH-Entscheidung gehalten, hinreichende Einwilligungslösungen zu implementieren. Genutzt werden können beispielsweise sogenannte „Cookie-Consent-Tools“, mit denen sich für alle Cookies separate und informierte Einwilligungen einholen lassen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Tipp: Kostenloses und unbeschränktes Cookie-Consent-Tool: für Mandanten

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hier im Mandantenportal ein kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Einbindung in Shops und auf Webseiten zur Verfügung - dies in Kooperation mit dem Datenschutz-Komplettdienst PRIVE.

Dieses Cookie-Consent-Tool bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Bis zu 20.000 Seitenaufrufe pro Monat kostenfrei.
  • Vollständig datenschutzkonformes Cookie-Einwilligungsmanagement nach dem aktuellen Stand der Technik
  • Basierend auf der Technologie von Usercentrics, einem Marktführer im Bereich der Consent-Tools
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • Plattformunabhängige Nutzbarkeit
  • Unterstützung der deutschen und englischen Sprache (wird noch erweitert)
  • Unterstützung aller gängigen Tacking- und Analysedienste
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
  • Kostenfreie Nutzung für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Cookie Konsent Tool

07.10.2019, 17:36 Uhr

Kommentar von Karl Alt

Bei der rechtlichen Situation, bin ich erfreut zu lesen das Sie diesen Monat noch ein Tool anbieten werden und zwar kostenlos. Ich bin dabei einen Blog zu erstellen und möchte mir doppelte Arbeit...

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