LG Kiel: Pfandpreis muss in den Gesamtpreis einbezogen werden
Ziel der Preisangabenverordnung ist es, durch die angestrebte Schaffung von Preiswahrheit und Preisklarheit, sowohl den Verbraucher als auch den Wettbewerb selbst zu schützen. Umstritten ist, ob Pfandbeträge in den Endpreis einzurechnen sind.
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