Abmahnbar: „Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen"
Lieferzeiten im Online-Shop müssen klar und verlässlich sein. Wer nur „in der Regel innerhalb von 2 Werktagen“ schreibt, informiert Verbraucher nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht ausreichend präzise.
2 min 1