Kein Widerruf bei individueller Kundenspezifikation – Fertigungsbeginn unerheblich
Bei Fernabsatzverträgen besteht für den Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, mittels dessen er sich vom Vertrag lösen kann. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn eine Ware verkauft wird, die nicht „von der Stange“ ist, sondern nach individueller Kundenspezifikation gefertigt wird.
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