LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt
Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet zur Verwendung spezifischer Faserbezeichnungen bei der Textilkennzeichnung. Dass diese Vorgabe aber beim Verkauf gebrauchter Textilien nicht einzuhalten sind, entschied das LG Münster.
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