Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!

Professionelle Markenüberwachung: Vorsorge besser als Nachsorge!
22.10.2024 | Lesezeit: 5 min

Sobald eine Marke registriert ist, ist sie zunächst geschützt. Allerdings kann jemand sie ähnlich oder identisch erneut anmelden. Daher ist eine professionelle Markenüberwachung wichtig, um die Marke wirksam zu schützen.

Was genau ist eine Markenüberwachung?

Bei einer Markenüberwachung werden die Register (z. B. DPMA, Deutsches Patent- und Markenamt) regelmäßig überprüft, um zu sehen, ob es neue Marken gibt, die identisch oder ähnlich wie die überwachte Marke sind. Denn die Markenämter selbst prüfen beim Anmeldeverfahren nicht, ob neue Marken ältere Zeichen verletzen. Markeninhaber müssen sich deshalb selbst um die Überwachung ihrer Marke kümmern. Eine professionelle Markenüberwachung sorgt dafür, dass man rechtzeitig Widerspruch einlegen kann, wenn eine neue Marke der eigenen zu ähnlich ist.

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Warum ist eine professionelle Markenüberwachung sinnvoll?

Es gibt so viele Marken, dass man schnell den Überblick verliert. Die Markenämter prüfen bei neu angemeldeten Marken nur, ob es absolute Schutzhindernisse gibt. Sie prüfen nicht, ob sie zu älteren Marken identisch oder ähnlich sind. Man muss seine Marke nicht zwingend überwachen. Es besteht aber die Gefahr, dass Dritte von Ihrer Marke und dem Ruf profitieren.

• Markenüberwachung - Irrtum & Wahrheit

Die Gefährdung einer Marke resultiert aus der Möglichkeit der Verwässerung. Dies bedeutet, dass die Marke beim Kundenkreis nicht mehr die erforderliche Unterscheidungskraft aufrechterhalten kann, da eine Drittmarke die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich zieht und zunehmend anzieht. Wird die andere Marke über einen längeren Zeitraum toleriert oder nicht erkannt, gestaltet sich die Eindämmung ihres negativen Einflusses zunehmend schwieriger. Eine Markenüberwachung gewährleistet, dass die Hauptfunktion der Marke, nämlich die Herkunftsfunktion, kontinuierlich sichergestellt ist und nicht durch die Anmeldung identischer oder ähnlicher Marken negativ beeinträchtigt werden kann.

Ist die Dreimonatsfrist zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine neu angemeldete Marke bereits verstrichen, bleibt Markeninhabern lediglich der Weg vor die ordentlichen Gerichte, welcher mit hohen Kosten und einem unsicheren Ausgang verbunden ist. Um derartige Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer professionellen Markenüberwachung. Grundsätzlich besteht für Markeninhaber die Möglichkeit, ihre Marken selbst zu überwachen. Da insbesondere die Ähnlichkeitsrecherchen jedoch mit einem hohen Komplexitätsgrad verbunden sind, ist die Hinzuziehung einer professionellen Markenüberwachung zu erwägen. Ein solcher Service führt zu einer deutlichen Entlastung der Markeninhaber im administrativen Bereich, gewährleistet die juristische Sicherheit und ermöglicht den Markeninhabern, sich mit einem guten Gewissen zurückzulehnen.

Was sind die Folgen, wenn ich meine Marke nicht überwachen lasse?

Eine fehlende Markenüberwachung birgt das Risiko einer sogenannten Verwässerung der Marke. Die Funktion eines Zeichens besteht in der Kennzeichnung der Herkunft von Waren oder Dienstleistungen (Herkunftsfunktion). Wird eine Marke oder ein verwechselungsfähiges Zeichen durch einen Dritten nachträglich angemeldet, so führt dies dazu, dass auf dem Markt verschiedene, gleichartige Kennzeichen kursieren. Dies hat zur Folge, dass es dem Abnehmerkreis kaum mehr möglich ist, die einzelnen Marken voneinander zu trennen.

• Niemals ohne: Die Markenüberwachung

Dies kann fatale Konsequenzen nach sich ziehen, denn mit steigendem Erfolg einer Marke und ihrer Bekanntheit wächst auch die Wahrscheinlichkeit, dass Wettbewerber versuchen, diese Entwicklung zu ihren Gunsten zu nutzen. Eine solche Vorgehensweise kann darin bestehen, dass sich Dritte an das erfolgreiche Zeichen anlehnen, um identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu vermarkten. Dies führt dazu, dass das Zeichen von den Konsumenten nicht mehr als Herkunftshinweis verstanden wird. Die Marke verwässert in der Folge und verliert ihre Unterscheidungskraft, was letztlich zu ihrer Löschung führen kann.

Eine professionelle Markenüberwachung lohnt sich!

Um den Wert einer Marke zu erhalten, muss man sie schützen. Dazu muss man wissen, was mit der Marke passiert. Die Markenüberwachung lohnt sich, denn sie erkennt schnell ähnliche oder gleiche Anmeldungen und man kann rechtzeitig Widerspruch einlegen. Das ist günstiger, als nachträglich eine Löschung zu beantragen. Deshalb gilt auch hier: Vorbeugen ist besser als Heilen!

• FAQs zur Markenüberwachung: Gute Gründe für eine Markenüberwachung

Die Angebote der IT-Recht Kanzlei zur Markenüberwachung

Markenüberwachung Basis für 29,00 € /Monat

Das Basispaket enthält die Kollisionsüberwachung einer (Wort-)Marke sowie die Überwachung der Fristen der Schutzdauer der Marke.

Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Markenüberwachung Premium für 49,00 € /Monat

Neben der Kollisions- und Fristenüberwachung für eine (Wort-)Marke (=Basispaket) bietet die IT-Recht-Kanzlei in der Premium-Variante zusätzlich ein monatliches Kontingent an markenspezifischer Rechtsberatung an. Und zudem sind in diesem Paket die Anwaltskosten für die Verlängerung des Markenschutzes inkludiert – wir kümmern uns also vollumfänglich um die Belange Ihrer Marke.

Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Tipp: Marke anmelden! Wenn nicht jetzt - wann dann?

Denken Sie auch darüber nach, eine eigene Marke anzumelden? Dank der EU-Förderung für Markenanmeldungen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, dies kostengünstig umzusetzen. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die ein Schutzpaket abgeschlossen haben oder abschließen möchten, bieten wir unter bestimmten Bedingungen die kostenlose Anmeldung einer deutschen Marke an – ohne Berechnung unseres Honorars.

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zu diesem Service finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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