Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür. Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, in welchen Fällen Händler für Schäden haften müssen, die die von ihnen verkaufen Produkte verursachen. Zudem werden hierfür Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis gegeben.
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