Frage des Tages: Kann auch eine Bestelleingangsbestätigung schon zum Vertrag führen?
Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also nur dann, wenn Käufer und Verkäufer beide „Ja“ sagen. Eine Bestätigung des Bestelleingangs stellt im Regelfall noch kein „Ja“ des Verkäufers da. Doch häufig werden hier handwerkliche Fehler gemacht, die zu einem ungewollten, vorschnellen Vertragsschluss führen.