Widerrufsbelehrung 2014

FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Nach geltendem Recht kann das Verbraucherwiderrufsrecht für solche Produkte ausgeschlossen werden, die zum Schutz der Gesundheit oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Zwar wird dieser Ausschlussgrund vom Handel gern für sämtliche Drogerie- und Kosmetikartikel angewendet. In rechtlicher Hinsicht besteht für einzelne Produktkategorien aber durchaus Streitpotenzial. Der heutige Beitrag geht der kniffligen Frage nach, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygienegründen auch für Parfüms gerechtfertigt ist.

Nach geltendem Recht kann das Verbraucherwiderrufsrecht für solche Produkte ausgeschlossen werden, die zum Schutz der Gesundheit oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Zwar wird dieser Ausschlussgrund vom Handel gern für sämtliche Drogerie- und Kosmetikartikel angewendet. In rechtlicher Hinsicht besteht für einzelne Produktkategorien aber durchaus Streitpotenzial. Der heutige Beitrag geht der kniffligen Frage nach, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygienegründen auch für Parfüms gerechtfertigt ist.

Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist für den Händler generell eine unschöne Sache. Besonders unschön wird es aber dann, wenn die Ware kundenspezifisch gestaltet worden ist, also bei Widerruf schlecht oder gar nicht mehr weiterveräußert werden kann. In Bezug auf Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kennt das Gesetz eine Ausnahme vom Widerrufsrecht. Doch ist das Widerrufsrecht schon dann ausgeschlossen, wenn der Verbraucher zwischen verschiedenen Varianten des Produkts auswählen kann?

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist für den Händler generell eine unschöne Sache. Besonders unschön wird es aber dann, wenn die Ware kundenspezifisch gestaltet worden ist, also bei Widerruf schlecht oder gar nicht mehr weiterveräußert werden kann. In Bezug auf Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kennt das Gesetz eine Ausnahme vom Widerrufsrecht. Doch ist das Widerrufsrecht schon dann ausgeschlossen, wenn der Verbraucher zwischen verschiedenen Varianten des Produkts auswählen kann?

Frage des Tages: Besteht bei Verträgen über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen ein Widerrufsrecht?
Ob Dokumente, Audioinhalte, Videoinhalte oder Dienstleistungen wie Online-Kurse oder Streaming-Dienste, immer häufiger werden Inhalte oder Dienstleistungen in digitaler Form über das Internet angeboten. Das Gesetz sieht für Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen besondere Regelungen vor. Dies gilt u. a. auch für die Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher. In unserer Beratungspraxis werden wir häufig mit der Frage konfrontiert, ob für Verträge über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen überhaupt ein Widerrufsrecht besteht, über das belehrt werden muss. Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.

Ob Dokumente, Audioinhalte, Videoinhalte oder Dienstleistungen wie Online-Kurse oder Streaming-Dienste, immer häufiger werden Inhalte oder Dienstleistungen in digitaler Form über das Internet angeboten. Das Gesetz sieht für Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen besondere Regelungen vor. Dies gilt u. a. auch für die Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher. In unserer Beratungspraxis werden wir häufig mit der Frage konfrontiert, ob für Verträge über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen überhaupt ein Widerrufsrecht besteht, über das belehrt werden muss. Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund.

BGH: Gesetzliche Privilegierung greift nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung
Zur Vereinfachung der gesetzlichen Informationspflichten hat der Gesetzgeber Unternehmern für unterschiedliche Fallkonstellationen Muster-Widerrufsbelehrungen an die Hand gegeben, bei deren korrekter Verwendung eine gesetzliche Privilegierung zu Gunsten des Unternehmers greift. Mit Urteil vom 01.12.2022 hat der BGH klargestellt, dass die gesetzliche Privilegierung nur dann greift, wenn das gesetzliche Muster unverändert übernommen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf den Online-Handel.

Zur Vereinfachung der gesetzlichen Informationspflichten hat der Gesetzgeber Unternehmern für unterschiedliche Fallkonstellationen Muster-Widerrufsbelehrungen an die Hand gegeben, bei deren korrekter Verwendung eine gesetzliche Privilegierung zu Gunsten des Unternehmers greift. Mit Urteil vom 01.12.2022 hat der BGH klargestellt, dass die gesetzliche Privilegierung nur dann greift, wenn das gesetzliche Muster unverändert übernommen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf den Online-Handel.

Die häufigsten Irrtümer über das Widerrufsrecht im Fernabsatz
Bei Verträgen, die innerhalb der EU zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen werden, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings kommt es in der Praxis bei Unternehmern immer wieder zu Irrtümern im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht. Diese beziehen sich zum einen auf die Frage, ob im konkreten Fall tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht. Zum anderen gibt es immer wieder Irrtümer zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts. Im folgenden Beitrag befassen wir uns mit den häufigsten Irrtümern in diesem Zusammenhang und bemühen uns um Aufklärung.

Bei Verträgen, die innerhalb der EU zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen werden, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings kommt es in der Praxis bei Unternehmern immer wieder zu Irrtümern im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht. Diese beziehen sich zum einen auf die Frage, ob im konkreten Fall tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht. Zum anderen gibt es immer wieder Irrtümer zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts. Im folgenden Beitrag befassen wir uns mit den häufigsten Irrtümern in diesem Zusammenhang und bemühen uns um Aufklärung.

Widerrufsrecht für Verbraucher: Welche Fristen sind zu beachten?
Bei Kaufverträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen werden, regelt das Gesetz unterschiedliche Fristen, die im Zusammenhang mit dem Verbraucherwiderrufsrecht zu beachten sind. Welche Fristen sind dabei konkret zu beachten, für wen gilt die jeweilige Frist und welches sind die Rechtsfolgen, wenn die jeweilige Frist nicht eingehalten wird?

Bei Kaufverträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen werden, regelt das Gesetz unterschiedliche Fristen, die im Zusammenhang mit dem Verbraucherwiderrufsrecht zu beachten sind. Welche Fristen sind dabei konkret zu beachten, für wen gilt die jeweilige Frist und welches sind die Rechtsfolgen, wenn die jeweilige Frist nicht eingehalten wird?

Frage des Tages: Was ist bei der Bereitstellung eines Online-Widerrufsformulars zu beachten?
Bei Verträgen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Unternehmer den Verbraucher im Rahmen einer Widerrufsbelehrung informieren. Daneben muss der Unternehmer dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen, welches dieser ggf. als Vorlage für seine Widerrufserklärung nutzen kann. Ein solches Widerrufsformular kann der Unternehmer zusätzlich auch online bereitstellen, so dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht direkt online ausüben kann. Was dabei zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.

Bei Verträgen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Hierüber muss der Unternehmer den Verbraucher im Rahmen einer Widerrufsbelehrung informieren. Daneben muss der Unternehmer dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen, welches dieser ggf. als Vorlage für seine Widerrufserklärung nutzen kann. Ein solches Widerrufsformular kann der Unternehmer zusätzlich auch online bereitstellen, so dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht direkt online ausüben kann. Was dabei zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.

Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen, die online abgeschlossen werden, in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dies gilt aber nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch gesetzeskonform über das Widerrufsrecht belehrt. Fehler bei der Widerrufsbelehrung können unter Umständen dazu führen, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht auch noch lange nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausüben kann. Wie sich dies vermeiden lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen, die online abgeschlossen werden, in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dies gilt aber nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch gesetzeskonform über das Widerrufsrecht belehrt. Fehler bei der Widerrufsbelehrung können unter Umständen dazu führen, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht auch noch lange nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausüben kann. Wie sich dies vermeiden lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Behandlung von Zugaben bei (Teil-)Widerruf
Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei nimmt das Thema im nachfolgenden Beitrag etwas genauer unter die Lupe.

Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei nimmt das Thema im nachfolgenden Beitrag etwas genauer unter die Lupe.

LG Cottbus: Widerrufsrecht bei personalisierter Ware nicht kategorisch ausgeschlossen
Bei Online-Angeboten liest man häufig den Hinweis, dass ein Widerrufsrecht aufgrund der Personalisierung der angebotenen Ware nicht bestehe. Zwar sieht das Gesetz in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für personalisierte Waren unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausschluss des Widerrufsrechts vor. Allerdings zeigen diverse Gerichtsentscheidungen, dass in der Praxis immer wieder darüber gestritten wird, ob dieser Ausschlussgrund im Einzelfall tatsächlich vorliegt. Ein weiteres Beispiel hat nun das LG Cottbus (Urt. v. 29.9.2022 – 2 O 223/21) geliefert, indem es für ein Haustürgeschäft entschieden hat, dass diese Ausnahme nicht greift, wenn sich die Personalisierung ohne Substanzverletzung der Ware entfernen lässt.

Bei Online-Angeboten liest man häufig den Hinweis, dass ein Widerrufsrecht aufgrund der Personalisierung der angebotenen Ware nicht bestehe. Zwar sieht das Gesetz in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für personalisierte Waren unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausschluss des Widerrufsrechts vor. Allerdings zeigen diverse Gerichtsentscheidungen, dass in der Praxis immer wieder darüber gestritten wird, ob dieser Ausschlussgrund im Einzelfall tatsächlich vorliegt. Ein weiteres Beispiel hat nun das LG Cottbus (Urt. v. 29.9.2022 – 2 O 223/21) geliefert, indem es für ein Haustürgeschäft entschieden hat, dass diese Ausnahme nicht greift, wenn sich die Personalisierung ohne Substanzverletzung der Ware entfernen lässt.

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufrechts bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung?
„Trading-Card-Games“ wie Pokémon, Yu-Gi-Oh und Co. sind zunehmend nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei erwachsenen Sammlern und Fans relevant. Der Online-Handel mit Booster-Packs, also Sätzen von Sammelkarten mit zufallsgeneriertem Inhalt, boomt. Händler, die solche Packs anbieten, stehen im Angesicht des Verbraucherwiderrufsrechts aber vor einem Problem: soll ein Pack nach Öffnung zurückgegeben werden, kann der Händler nicht mehr überprüfen, ob der Verbraucher etwaige Karten ausgetauscht und besonders wertvolle Inhalte vielleicht behalten hat. Wie mit dem Verbraucherwiderrufsrecht bei Bestellung von Booster-Packs zu verfahren ist und ob dieses gegebenenfalls sogar ausgeschlossen werden kann, klären wir in diesem Beitrag.

„Trading-Card-Games“ wie Pokémon, Yu-Gi-Oh und Co. sind zunehmend nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei erwachsenen Sammlern und Fans relevant. Der Online-Handel mit Booster-Packs, also Sätzen von Sammelkarten mit zufallsgeneriertem Inhalt, boomt. Händler, die solche Packs anbieten, stehen im Angesicht des Verbraucherwiderrufsrechts aber vor einem Problem: soll ein Pack nach Öffnung zurückgegeben werden, kann der Händler nicht mehr überprüfen, ob der Verbraucher etwaige Karten ausgetauscht und besonders wertvolle Inhalte vielleicht behalten hat. Wie mit dem Verbraucherwiderrufsrecht bei Bestellung von Booster-Packs zu verfahren ist und ob dieses gegebenenfalls sogar ausgeschlossen werden kann, klären wir in diesem Beitrag.

Frage des Tages: Müssen dem Verbraucher die Versandkosten im Falle des Widerrufs erstattet werden?
Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis gefragt, ob der Händler dem Verbraucher im Versandhandel im Falle des Widerrufs auch die Versandkosten, also die Kosten der Hinsendung, erstatten muss. Die Händler können diese Rechtsfolge häufig insbesondere dann nicht nachvollziehen, wenn die Widerrufsware bereits versendet wurde, der Händler diesen Teil seiner vertraglichen Verpflichtung also bereits erfüllt hat. Zudem entstehen den Händlern hierdurch nicht unerhebliche Kosten, auf denen sie nicht sitzenbleiben möchten. Wir gehen der Frage in unserem aktuellen Beitrag auf den Grund.

Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis gefragt, ob der Händler dem Verbraucher im Versandhandel im Falle des Widerrufs auch die Versandkosten, also die Kosten der Hinsendung, erstatten muss. Die Händler können diese Rechtsfolge häufig insbesondere dann nicht nachvollziehen, wenn die Widerrufsware bereits versendet wurde, der Händler diesen Teil seiner vertraglichen Verpflichtung also bereits erfüllt hat. Zudem entstehen den Händlern hierdurch nicht unerhebliche Kosten, auf denen sie nicht sitzenbleiben möchten. Wir gehen der Frage in unserem aktuellen Beitrag auf den Grund.

BGH: Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei online gekauften Konzerttickets
Im Fernabsatz steht Verbrauchern grundsätzlich auch bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings erklärt das Gesetz das Widerrufsrecht wiederum dann für ausgeschlossen, wenn die Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitangeboten steht und der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht. In einem aktuellen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass dieser Widerrufsauschluss für online gekaufte Konzerttickets gilt – und zwar unabhängig davon, ob in der Widerrufsbelehrung darüber belehrt wurde. Lesen Sie mehr zum Urteil.

Im Fernabsatz steht Verbrauchern grundsätzlich auch bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings erklärt das Gesetz das Widerrufsrecht wiederum dann für ausgeschlossen, wenn die Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitangeboten steht und der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht. In einem aktuellen Urteil hat der BGH nun entschieden, dass dieser Widerrufsauschluss für online gekaufte Konzerttickets gilt – und zwar unabhängig davon, ob in der Widerrufsbelehrung darüber belehrt wurde. Lesen Sie mehr zum Urteil.

Die Kostentragung bei Warenschäden durch unsachgemäße Retoureverpackungen + Muster für Mandanten
Widerruft ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag ordnungsgemäß, so ist er von Gesetzes wegen verpflichtet, die Vertragsware binnen 14 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückzusenden. Gerade bei zerbrechlichen oder feingliedrigen Produkten kann es vorkommen, dass diese nach Ankunft beim Händler Beschädigungen aufweisen. Grund hierfür ist nicht selten eine vom Verbraucher gewählte dürftige oder ungeeignete Verpackung, welche der besonderen Produktbeschaffenheit nicht hinreichend Rechnung trägt. Kann der Händler derartige Verpackungsschäden im Widerrufsfall vom Verbraucher ersetzt verlangen? In diesem Beitrag geben wir Antwort und stellen Mandanten ein hilfreiches Muster für Ersatzverlangen bereit.

Widerruft ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag ordnungsgemäß, so ist er von Gesetzes wegen verpflichtet, die Vertragsware binnen 14 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückzusenden. Gerade bei zerbrechlichen oder feingliedrigen Produkten kann es vorkommen, dass diese nach Ankunft beim Händler Beschädigungen aufweisen. Grund hierfür ist nicht selten eine vom Verbraucher gewählte dürftige oder ungeeignete Verpackung, welche der besonderen Produktbeschaffenheit nicht hinreichend Rechnung trägt. Kann der Händler derartige Verpackungsschäden im Widerrufsfall vom Verbraucher ersetzt verlangen? In diesem Beitrag geben wir Antwort und stellen Mandanten ein hilfreiches Muster für Ersatzverlangen bereit.

Wer trägt die Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf?
Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend die Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Online-Händlern. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, stellen wir Ihnen einen aktuellen Leitfaden bereit. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend die Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Online-Händlern. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, stellen wir Ihnen einen aktuellen Leitfaden bereit. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

Anpassung der Widerrufsbelehrung für Verkauf digitaler Inhalte zum 28.05.22 erforderlich
Zum 28.05.2022 greifen gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts im Fernabsatz. Diese Änderungen machen eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für den Verkauf von digitalen Inhalten erforderlich.

Zum 28.05.2022 greifen gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts im Fernabsatz. Diese Änderungen machen eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für den Verkauf von digitalen Inhalten erforderlich.

Neues Muster für Mandanten: Ablehnung des Widerrufs eines Nicht-EU-Verbrauchers
Das Verbraucherwiderrufsrecht ist ein EU-Recht, das primär EU-Verbrauchern zusteht. Relevant wird dies für Händler, die auch an Verbraucher in Nicht-EU-Staaten (etwa die Schweiz) versenden. Für Verträge mit Nicht-EU-Verbrauchern können Händler das Widerrufsrecht in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedingen. Versucht ein Verbraucher aus dem außereuropäischen Ausland dennoch zu widerrufen, sollte der Händler umgehend reagieren. Hierfür stellen wir exklusiv für Mandanten ein neues Muster bereit.

Das Verbraucherwiderrufsrecht ist ein EU-Recht, das primär EU-Verbrauchern zusteht. Relevant wird dies für Händler, die auch an Verbraucher in Nicht-EU-Staaten (etwa die Schweiz) versenden. Für Verträge mit Nicht-EU-Verbrauchern können Händler das Widerrufsrecht in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedingen. Versucht ein Verbraucher aus dem außereuropäischen Ausland dennoch zu widerrufen, sollte der Händler umgehend reagieren. Hierfür stellen wir exklusiv für Mandanten ein neues Muster bereit.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht: In welchen Fällen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?
Hat ein Kunde (als Verbraucher) einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann das Widerrufsrecht jedoch vom Händler ausgeschlossen werden (§ 312g Abs. 2 BGB). Dabei sind die gesetzlich normierten Ausnahmen nicht immer eindeutig und daher häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Folgenden erläutern wir die in der Praxis wichtigsten Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht – selbstverständlich unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung.

Hat ein Kunde (als Verbraucher) einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann das Widerrufsrecht jedoch vom Händler ausgeschlossen werden (§ 312g Abs. 2 BGB). Dabei sind die gesetzlich normierten Ausnahmen nicht immer eindeutig und daher häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Folgenden erläutern wir die in der Praxis wichtigsten Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht – selbstverständlich unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung.

Rückzahlungspflichten des Verkäufers bei Widerruf des Kunden
Bei Kaufverträgen, die online zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, steht dem Verbraucher regelmäßig ein Widerrufsrecht zu. Macht der Verbraucher form- und fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so stellt sich für den Unternehmer häufig die Frage, welche Beträge er nun eigentlich innerhalb welcher Frist an den Verbraucher zurückzahlen muss.

Bei Kaufverträgen, die online zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, steht dem Verbraucher regelmäßig ein Widerrufsrecht zu. Macht der Verbraucher form- und fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so stellt sich für den Unternehmer häufig die Frage, welche Beträge er nun eigentlich innerhalb welcher Frist an den Verbraucher zurückzahlen muss.
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