Die Kostentragung bei Warenschäden durch unsachgemäße Retoureverpackungen + Muster für Mandanten
Widerruft ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag ordnungsgemäß, so ist er von Gesetzes wegen verpflichtet, die Vertragsware binnen 14 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückzusenden. Gerade bei zerbrechlichen oder feingliedrigen Produkten kann es vorkommen, dass diese nach Ankunft beim Händler Beschädigungen aufweisen. Grund hierfür ist nicht selten eine vom Verbraucher gewählte dürftige oder ungeeignete Verpackung, welche der besonderen Produktbeschaffenheit nicht hinreichend Rechnung trägt. Kann der Händler derartige Verpackungsschäden im Widerrufsfall vom Verbraucher ersetzt verlangen? In diesem Beitrag geben wir Antwort und stellen Mandanten ein hilfreiches Muster für Ersatzverlangen bereit.