Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen.de
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB

Twitter

Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: LG Nürnberg-Fürth hält die grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts für unzulässig
01.08.2019, 17:34 Uhr | Twitter

Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: LG Nürnberg-Fürth hält die grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts für unzulässig

Stars, Präsidenten, Sportler und Privatpersonen - weltweit mehr als 300 Millionen Menschen nutzen die Plattform Twitter. Der Social-Media-Dienst ist als Medium der Meinungsbildung und des Informationsaustausches nicht mehr wegzudenken. Gerade deshalb geht jedoch von dem Internetriesen auch die latente Gefahr aus, als Sprachrohr für falsche Informationen und Hetze zu dienen. Dem begegnet Twitter - ähnlich wie andere Plattformen - mit der Sperrung oder Löschung von Accounts. Nicht selten muss sich Twitter daraufhin den Vorwurf der Zensur gefallen lassen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluss vom 07.06.2019 (Az.: 11 O 3362/19) klargestellt, dass eine grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts unzulässig ist.

Twitter: Impressum und Datenschutzerklärung  rechtssicher einbinden
03.08.2018, 11:28 Uhr | Twitter

Twitter: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Aufgrund einer kürzlich ergangenen EuGH-Entscheidung muss auch auf jeder Twitter-Page eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Twitter an technische Grenzen. Twitter bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Betreibern einer Twitter-Page eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):
© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller