Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: LG Nürnberg-Fürth hält die grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts für unzulässig
Stars, Präsidenten, Sportler und Privatpersonen - weltweit mehr als 300 Millionen Menschen nutzen die Plattform Twitter. Der Social-Media-Dienst ist als Medium der Meinungsbildung und des Informationsaustausches nicht mehr wegzudenken. Gerade deshalb geht jedoch von dem Internetriesen auch die latente Gefahr aus, als Sprachrohr für falsche Informationen und Hetze zu dienen. Dem begegnet Twitter - ähnlich wie andere Plattformen - mit der Sperrung oder Löschung von Accounts. Nicht selten muss sich Twitter daraufhin den Vorwurf der Zensur gefallen lassen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluss vom 07.06.2019 (Az.: 11 O 3362/19) klargestellt, dass eine grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts unzulässig ist.