Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll. Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.