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Business-to-Business

LG Trier: Anforderungen an eine Beschränkung des Erwerberkreises im Online-Shop
20.12.2022, 11:51 Uhr | Business-to-Business

LG Trier: Anforderungen an eine Beschränkung des Erwerberkreises im Online-Shop
LG Trier: Anforderungen an eine Beschränkung des Erwerberkreises im Online-Shop

Sollen Waren in einem Online-Shop nur an eine ausgewählte Personengruppe (z.B. medizinisches Fachpersonal) verkauft werden, hat der Verkäufer durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass der Erwerberkreis auf Personen aus dieser Gruppe beschränkt wird. Fraglich ist, ob ein diesbezüglicher Hinweis auf der Webseite und in den AGB für die Sicherstellung einer bestimmten B2B-Beschränkung ausreicht oder höhere Anforderungen an den Online-Händler zu stellen sind.

Wie wird ein Onlineshop zum reinen B2B-Shop? Maßnahmenplan der IT-Recht Kanzlei
06.03.2020, 11:51 Uhr | Business-to-Business

Wie wird ein Onlineshop zum reinen B2B-Shop? Maßnahmenplan der IT-Recht Kanzlei
Wie wird ein Onlineshop zum reinen B2B-Shop? Maßnahmenplan der IT-Recht Kanzlei

Viele Onlinehändler haben kein Interesse, Verträge mit Verbrauchern zu schließen. Dieser Umstand ist teilweise dem angebotenen Sortiment geschuldet, andererseits haben manche Händler auch keine Lust auf die Einhaltung der überbordenden Verbraucherschutzregeln. Doch wie wird ein Onlineshop überhaupt zu einem reinen B2B-Shop?

B2B oder B2C? Einordung und Rechtsfolgen von Fernabsatzgeschäften mit Vereinen
19.03.2019, 11:25 Uhr | Business-to-Business

B2B oder B2C? Einordung und Rechtsfolgen von Fernabsatzgeschäften mit Vereinen
B2B oder B2C? Einordung und Rechtsfolgen von Fernabsatzgeschäften mit Vereinen

Eingetragene Vereine, die sich zur Verfolgung eines nicht wirtschaftlichen Zwecks zusammengeschlossen haben, sind rechtsfähig, können daher im eigenen Namen Verträge schließen und treten im Online-Handel so immer wieder als Käufer auf. Gerade wegen der fehlenden wirtschaftlicher Zielsetzung solcher Vereine herrscht bei Händlern aber oft Unklarheit darüber, ob diese als Unternehmer oder Verbraucher einzustufen sind. Weil diese Einordnung wesentliche Auswirkungen auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der gesetzlichen Gewährleistung und auf das Widerrufsrecht hat, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf, wie Bestellungen von Vereinen rechtlich zu qualifizieren sind.

An reine B2B-Shops werden nach wie vor hohe Anforderungen gestellt
10.01.2018, 09:14 Uhr | Business-to-Business

An reine B2B-Shops werden nach wie vor hohe Anforderungen gestellt
An reine B2B-Shops werden nach wie vor hohe Anforderungen gestellt

In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei vermehrt Anfragen dahingehend, dass doch die (bisher hohen) Anforderungen an den Ausschluss von Verbrauchern aufgrund einer Entscheidung des BGH kürzlich deutlich abgeschwächt worden seien. Dem ist jedoch nicht so.

B2B-Verkauf leicht gemacht? BGH-Entscheidung zur Erleichterung des Ausschlusses von Verbrauchern beim Verkauf ist mit Vorsicht zu genießen
07.12.2017, 08:39 Uhr | Business-to-Business

B2B-Verkauf leicht gemacht? BGH-Entscheidung zur Erleichterung des Ausschlusses von Verbrauchern beim Verkauf ist mit Vorsicht zu genießen
B2B-Verkauf leicht gemacht? BGH-Entscheidung zur Erleichterung des Ausschlusses von Verbrauchern beim Verkauf ist mit Vorsicht zu genießen

Der Verkauf ausschließlich an Unternehmer unter wirksamen Ausschluss von Verbrauchern (also rein B2B) bietet für den Händler zahlreiche Vorteile und Erleichterungen: Wegfall der lästigen Verbraucherinformationspflichten, kein Widerrufsrecht, keine Tragung der Transportgefahr, Einschränkung der Mängelrechte, Werbung mit Nettopreisen und massive Reduzierung des Abmahnrisikos sind nur einige Themenkomplexe, die in bestimmten Sortimenten einen Ausschluss von Verbrauchern als Käufer sehr reizvoll erscheinen lassen. Ein Urteil des BGH (Urteil vom 11. 5. 2017 – I ZR 60/16 – Testkauf im Internet) schafft dahingehend auf den ersten Blick nun Erleichterung für die Händler.

B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises
09.10.2017, 07:43 Uhr | Business-to-Business

B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises
B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises

Online-Händler, die ihre Produkte ausschließlich im B2B-Bereich vermarkten, haben gegenüber B2C-Händlern zahlreiche Vorteile. So müssen sie unter anderem weder eine Widerrufsbelehrung für ihre Kunden bereithalten noch bei der Preisgestaltung die komplizierten Regelungen der Preisangabenverordnung beachten. Die Rechtsprechung stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beschränkung des Erwerberkreises. Daher sollte ein B2B-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops einige rechtliche Besonderheiten beachten. Eine unsaubere Umsetzung der Rechtsprechungs-Anforderungen kann zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik und zeigt Ihnen, wie Sie eine rechtssichere Beschränkung des Erwerberkreises erreichen können.

B2B-Shops: BGH lockert Anforderungen an wirksame Beschränkung des Erwerberkreises
03.10.2017, 16:20 Uhr | Business-to-Business

B2B-Shops: BGH lockert Anforderungen an wirksame Beschränkung des Erwerberkreises
B2B-Shops: BGH lockert Anforderungen an wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Die Rechtsprechung hat die Beschränkung des Erwerberkreises bei reinen B2B-Shops bislang strengen Voraussetzungen unterworfen. So waren Händler insbesondere verpflichtet, durch eine Art „virtuelle Ein- und Ausgangskontrolle“ sicherzustellen, dass tatsächlich nur Unternehmer eine Bestellung auslösen können. In einem aktuellen Urteil ließ der BGH nun einen deutlichen Hinweis im Online-Shop auf die Angebotsbeschränkung genügen. Was B2B-Händler nach dem Urteil des BGH künftig zu beachten haben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, erfahren Sie im Folgenden.

Klasse statt Masse: Anforderungen an die optische Erkennbarkeit von B2B-Verkaufsseiten
09.05.2016, 09:11 Uhr | Business-to-Business

Klasse statt Masse: Anforderungen an die optische Erkennbarkeit von B2B-Verkaufsseiten
Klasse statt Masse: Anforderungen an die optische Erkennbarkeit von B2B-Verkaufsseiten

Wer sich als Händler ausschließlich an Unternehmer richtet, hat bei der Gestaltung seiner Verkaufsseite besondere Vorsicht walten zu lassen. Zu den besonderen Voraussetzungen, die von einer B2B-Seite zu erfüllen sind, hat sich jetzt das LG Dortmund geäußert und damit die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema erweitert.

Verkauf nur an Gewerbetreibende!  – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises
28.10.2013, 13:27 Uhr | Business-to-Business

Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises
Verkauf nur an Gewerbetreibende!  – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen" wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt. In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

BGH: Werbung mit Nettopreisen auch bei beabsichtigtem B2B-Verkauf unzulässig, sofern für Verbraucher zugänglich
28.10.2013, 13:27 Uhr | Business-to-Business

BGH: Werbung mit Nettopreisen auch bei beabsichtigtem B2B-Verkauf unzulässig, sofern für Verbraucher zugänglich
BGH: Werbung mit Nettopreisen auch bei beabsichtigtem B2B-Verkauf unzulässig, sofern für Verbraucher zugänglich

Wer als Händler Preiswerbung betreibt, die Verbrauchern zugänglich ist, hat bei der Preisangabe die Umsatzsteuer zu berücksichtigen, also mit Endpreisen im Sinne der Preisangabenverordnung werben. Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des BGH gilt dies auch für den Fall, dass der Händler gar nicht an Verbraucher verkaufen will, dabei aber Verbraucher nicht in ausreichendem Maße von seinen Angeboten ausschließt.

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