Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind, zeigt dieser Beitrag auf.