Verkauf von Schuhen

Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
27.08.2020, 14:41 Uhr | Verkauf von Schuhen

Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind, zeigt dieser Beitrag auf.

LG Berlin: Zur Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
24.05.2017, 10:47 Uhr | Verkauf von Schuhen

LG Berlin: Zur Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
LG Berlin: Zur Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin vor, die Anbieter von Schuhen im Online-Handel aufhorchen lassen dürfte. Mit Beschluss hat das LG Berlin kürzlich einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr Schuhe anzubieten, ohne hierbei im Internet jeweils das Material anzugeben, welches mindestens 80% der Fläche des Obermaterials, der Fläche von Futter und Decksohle sowie des Volumens der Laufsohle ausmacht.

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