Handlungsanleitungen
Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop
Diese Handlungsanleitung bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll dabei behilflich sein, die bei Verträgen mit Verbrauchern geltenden Anforderungen hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.
Diese Handlungsanleitung bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll dabei behilflich sein, die bei Verträgen mit Verbrauchern geltenden Anforderungen hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.
Anleitung: Webador-Schnittstelle für Rechtstexte einrichten
Mit unserem Rechtstexte-Service für Webador-Shops ist die Einrichtung einer Datenschnittstelle für die automatische Übertragung und Aktualisierung der Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co.) direkt im webador-Shop möglich. Damit entfällt für den Händler jeglicher Aufwand bei einer Aktualisierung der Texte. Wie die Rechtstexte für webador in wenigen Schritten ganz einfach in den webador-Shop übertragen werden und gleichzeitig die automatische Aktualisierung gestartet wird, zeigen wir in dieser Anleitung.
Mit unserem Rechtstexte-Service für Webador-Shops ist die Einrichtung einer Datenschnittstelle für die automatische Übertragung und Aktualisierung der Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co.) direkt im webador-Shop möglich. Damit entfällt für den Händler jeglicher Aufwand bei einer Aktualisierung der Texte. Wie die Rechtstexte für webador in wenigen Schritten ganz einfach in den webador-Shop übertragen werden und gleichzeitig die automatische Aktualisierung gestartet wird, zeigen wir in dieser Anleitung.
Warenlieferung fehlgeschlagen: Muster zur Lösung typischer Probleme mit Kunden
In der Praxis werden wir häufig mit Fragen von Mandanten konfrontiert, die sich auf bestimmte Konfliktsituationen bei der Lieferung von Waren an Verbraucher beziehen. Wie ist etwa bei der Behauptung eines Kunden zu reagieren, ihn habe die Ware nie erreicht? Was gilt, wenn es zu einem Paketverlust nach Zustellung beim Nachbar des Kunden gekommen ist? Wir stellen unseren Mandanten diverse Leitfäden inkl. praktischer Musterformulierungen zur Verfügung.
In der Praxis werden wir häufig mit Fragen von Mandanten konfrontiert, die sich auf bestimmte Konfliktsituationen bei der Lieferung von Waren an Verbraucher beziehen. Wie ist etwa bei der Behauptung eines Kunden zu reagieren, ihn habe die Ware nie erreicht? Was gilt, wenn es zu einem Paketverlust nach Zustellung beim Nachbar des Kunden gekommen ist? Wir stellen unseren Mandanten diverse Leitfäden inkl. praktischer Musterformulierungen zur Verfügung.
OTTO: Impressum und Datenschutzerklärung korrekt einbinden
OTTO ermöglicht als Marktplatz einen reichweitenstarken Warenabsatz abseits der selbst verwalteten Internetpräsenzen. Weil OTTO gegenüber Käufern auf der Plattform die Vertragsabwicklung auf Rechnung des Händlers übernimmt, stellt die Plattform wesentliche Rechtstexte, nämlich AGB und Widerrufsbelehrung, selbst. Händler müssen aber zwingend ein Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung vorhalten. Dieser Beitrag zeigt, wie die OTTO-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei im Verkäuferprofil korrekt eingebunden werden.
OTTO ermöglicht als Marktplatz einen reichweitenstarken Warenabsatz abseits der selbst verwalteten Internetpräsenzen. Weil OTTO gegenüber Käufern auf der Plattform die Vertragsabwicklung auf Rechnung des Händlers übernimmt, stellt die Plattform wesentliche Rechtstexte, nämlich AGB und Widerrufsbelehrung, selbst. Händler müssen aber zwingend ein Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung vorhalten. Dieser Beitrag zeigt, wie die OTTO-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei im Verkäuferprofil korrekt eingebunden werden.
Blacklist: Die Liste der Markenabmahnungen
Seit vielen Jahren beraten wir nun schon im Bereich Markenrecht. Dabei spielt gerade die Beratung bei Markenabmahnungen eine große Rolle. Wir haben die abgemahnten Markenzeichen der letzten Jahre gesammelt und in einer sog. Blacklist zusammengefasst - diese ist mittlerweile auf über 350 Marken angewachsen. Damit sollte diese Liste eine gute Übersicht über die "kritischen" Marken-Begriffe geben. Wir aktualisieren die Liste auch weiterhin und bieten sie exklusiv unseren Mandanten als Beitrag zur Vermeidung von Markenabmahnungen an.
Seit vielen Jahren beraten wir nun schon im Bereich Markenrecht. Dabei spielt gerade die Beratung bei Markenabmahnungen eine große Rolle. Wir haben die abgemahnten Markenzeichen der letzten Jahre gesammelt und in einer sog. Blacklist zusammengefasst - diese ist mittlerweile auf über 350 Marken angewachsen. Damit sollte diese Liste eine gute Übersicht über die "kritischen" Marken-Begriffe geben. Wir aktualisieren die Liste auch weiterhin und bieten sie exklusiv unseren Mandanten als Beitrag zur Vermeidung von Markenabmahnungen an.
WhatsApp Business: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung abmahnsicher einbinden
WhatsApp-Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit zählt ein WhatsApp-Business als vom Unternehmer verwaltete Internetpräsenz, auf der zumindest ein Impressum und eine spezifische Datenschutzerklärung für WhatsApp vorzuhalten sind. Wer über WhatsApp Business Verträge schließt, muss zusätzlich AGB und eine Verbraucherwiderrufsbelehrung bereitstellen. Diese Anleitung zeigt, wie die notwendigen Rechtstexte auf WhatsApp Business rechtskonform eingebunden werden können.
WhatsApp-Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit zählt ein WhatsApp-Business als vom Unternehmer verwaltete Internetpräsenz, auf der zumindest ein Impressum und eine spezifische Datenschutzerklärung für WhatsApp vorzuhalten sind. Wer über WhatsApp Business Verträge schließt, muss zusätzlich AGB und eine Verbraucherwiderrufsbelehrung bereitstellen. Diese Anleitung zeigt, wie die notwendigen Rechtstexte auf WhatsApp Business rechtskonform eingebunden werden können.
Das besondere Weihnachtsrückgaberecht: Muster der IT-Recht Kanzlei
Die Geschenkideen sind rar und wenn man mal eine hat, dann ist die Sorge dennoch groß: Was mache ich, wenn der zu Beschenkende das Geschenk bereits hat oder es nicht gefällt? Diese Sorge können Händler den Kunden nehmen, indem sie ihnen ein besonderes Weihnachtsrückgaberecht einräumen: Wer in der Vorweihnachtszeit ab einem bestimmten Datum im Webshop bestellt, könnte die Ware (beispielsweise) dann bis vier Wochen nach Heiligabend kostenlos gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein im Warenwert zurückgeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ein entsprechendes Muster bereit.
Die Geschenkideen sind rar und wenn man mal eine hat, dann ist die Sorge dennoch groß: Was mache ich, wenn der zu Beschenkende das Geschenk bereits hat oder es nicht gefällt? Diese Sorge können Händler den Kunden nehmen, indem sie ihnen ein besonderes Weihnachtsrückgaberecht einräumen: Wer in der Vorweihnachtszeit ab einem bestimmten Datum im Webshop bestellt, könnte die Ware (beispielsweise) dann bis vier Wochen nach Heiligabend kostenlos gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein im Warenwert zurückgeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ein entsprechendes Muster bereit.
Anleitung zur Gestaltung einer abmahnsicheren Newsletter-Anmelde-Funktion
Viele Betreiber von gewerblichen Internetseiten bieten ihren Besuchern die Möglichkeit an, sich über die Website für den eigenen E-Mail-Newsletter anzumelden. Dabei werden im Rahmen des Anmelde-Verfahrens jedoch häufig nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung erfüllt. Unsere aktuelle Anleitung zeigt auf, wie der Anmeldungsvorgang zum Newsletter nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher gestaltet werden kann.
Viele Betreiber von gewerblichen Internetseiten bieten ihren Besuchern die Möglichkeit an, sich über die Website für den eigenen E-Mail-Newsletter anzumelden. Dabei werden im Rahmen des Anmelde-Verfahrens jedoch häufig nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung erfüllt. Unsere aktuelle Anleitung zeigt auf, wie der Anmeldungsvorgang zum Newsletter nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher gestaltet werden kann.
Kostenloser Versand ab bestimmten Bestellvolumen - Muster für Nachforderung von Versandkosten
Die Werbung mit einem kostenfreien Versand ab einem bestimmten Bestellwert stellt in der Praxis des Versandhandels ein beliebtes Mittel zur Kundengewinnung dar. Nur, was gilt für den Fall, dass der Kunde es sich nach seiner Bestellung anders überlegt und teilweise widerruft, mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler den beworbenen Versandkostenrabatt an sich ja gerade nicht gewähren wollen.
Die Werbung mit einem kostenfreien Versand ab einem bestimmten Bestellwert stellt in der Praxis des Versandhandels ein beliebtes Mittel zur Kundengewinnung dar. Nur, was gilt für den Fall, dass der Kunde es sich nach seiner Bestellung anders überlegt und teilweise widerruft, mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler den beworbenen Versandkostenrabatt an sich ja gerade nicht gewähren wollen.
Angebotene Ware nicht lieferbar – Welche Handlungsoptionen hat der Händler?
Händler, die Waren online zum Kauf anbieten, sollten sicherstellen, dass sie die angebotene Ware im Falle eines Vertragsschlusses auch tatsächlich innerhalb der angegebenen Lieferzeit liefern können. Anderenfalls drohen schuldrechtliche und ggf. auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere in solchen Fällen, in denen kein elektronisches Warenwirtschaftssystem eingesetzt wird oder die Ware (z. B. im Wege des Dropshipping) über einen Dritten versendet werden muss. Denn gerade in solchen Fällen hat der Händler ggf. nicht die notwendige Kontrolle über seinen Warenbestand. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Rechtslage bei Lieferengpässen und zeigen mögliche Handlungsoptionen des Händlers auf.
Händler, die Waren online zum Kauf anbieten, sollten sicherstellen, dass sie die angebotene Ware im Falle eines Vertragsschlusses auch tatsächlich innerhalb der angegebenen Lieferzeit liefern können. Anderenfalls drohen schuldrechtliche und ggf. auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere in solchen Fällen, in denen kein elektronisches Warenwirtschaftssystem eingesetzt wird oder die Ware (z. B. im Wege des Dropshipping) über einen Dritten versendet werden muss. Denn gerade in solchen Fällen hat der Händler ggf. nicht die notwendige Kontrolle über seinen Warenbestand. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Rechtslage bei Lieferengpässen und zeigen mögliche Handlungsoptionen des Händlers auf.
EasyScan: Anleitung zur Bedienung des Website-Scanners
Mit „EasyScan“ können Mandanten ihren Internetauftritt mit wenigen Klicks auf datenschutzrelevante Dienste prüfen und ihre Datenschutzerklärungen für Homepages und/oder Online-Shops vorkonfigurieren lassen - vollautomatisch. Wie die neue Funktion bestmöglich zu bedienen ist, zeigt diese Handlungsanleitung.
Mit „EasyScan“ können Mandanten ihren Internetauftritt mit wenigen Klicks auf datenschutzrelevante Dienste prüfen und ihre Datenschutzerklärungen für Homepages und/oder Online-Shops vorkonfigurieren lassen - vollautomatisch. Wie die neue Funktion bestmöglich zu bedienen ist, zeigt diese Handlungsanleitung.
Anleitung: Rechtstexte auf eine Strato-Homepage übertragen und Aktualisierungs-Automatik starten
Strato gehört zu den führenden Anbietern von Shop- und Homepage-Baukasten-Lösungen in Deutschland. Diese Anleitung zeigt, wie Seitenbetreiber die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei per intuitiver Datenschnittstelle mit wenigen Klicks rechtssicher auf ihrer Strato-Homepage einbinden und dauerhaft aktuell halten können.
Strato gehört zu den führenden Anbietern von Shop- und Homepage-Baukasten-Lösungen in Deutschland. Diese Anleitung zeigt, wie Seitenbetreiber die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei per intuitiver Datenschnittstelle mit wenigen Klicks rechtssicher auf ihrer Strato-Homepage einbinden und dauerhaft aktuell halten können.
Strato-Website: Rechtstexte händisch rechtssicher einbinden
Strato gehört zu den führenden Anbietern von Shop- und Homepage-Baukasten-Lösungen in Deutschland. Diese Anleitung zeigt, wie Seitenbetreiber die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei rechtssicher auf ihrer Strato-Homepage einbinden.
Strato gehört zu den führenden Anbietern von Shop- und Homepage-Baukasten-Lösungen in Deutschland. Diese Anleitung zeigt, wie Seitenbetreiber die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei rechtssicher auf ihrer Strato-Homepage einbinden.
Abgeltung von Mängeln durch Teilerstattung des Kaufpreises – neues Muster
Diskussionen mit Käufern wegen angeblicher Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware gehören zum (lästigen) Tagesgeschäft eines Online-Händlers. Wirtschaftlich betrachtet kann es Sinn machen, dem Kunden durch einen finanziellen Anreiz in Form einer Teilerstattung entgegen zu kommen, denn nur allzu oft geht es dem nörgelnden Käufer ums Prinzip. Doch wie kann dies rechtssicher erfolgen?
Diskussionen mit Käufern wegen angeblicher Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware gehören zum (lästigen) Tagesgeschäft eines Online-Händlers. Wirtschaftlich betrachtet kann es Sinn machen, dem Kunden durch einen finanziellen Anreiz in Form einer Teilerstattung entgegen zu kommen, denn nur allzu oft geht es dem nörgelnden Käufer ums Prinzip. Doch wie kann dies rechtssicher erfolgen?
Umsetzung der Datenschutzvorgaben beim Verkauf von Arzneimitteln im Online-Shop
Bei Online-Arzneimittelbestellungen werden sensible Gesundheitsdaten in Form von Informationen über das konkrete Arzneimittel erhoben und verarbeitet, welche Rückschlüsse auf den physischen und/ oder psychischen Gesundheitszustand sowie einen bestimmten Therapiebedarf zulassen. Daher sind Online-Händler beim Verkauf von Medikamenten im Bestellprozess und vor Abgabe der Bestellung stets gehalten, vom Kunden eine besondere und ausdrückliche Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung dieser Gesundheitsdaten einzuholen.
Bei Online-Arzneimittelbestellungen werden sensible Gesundheitsdaten in Form von Informationen über das konkrete Arzneimittel erhoben und verarbeitet, welche Rückschlüsse auf den physischen und/ oder psychischen Gesundheitszustand sowie einen bestimmten Therapiebedarf zulassen. Daher sind Online-Händler beim Verkauf von Medikamenten im Bestellprozess und vor Abgabe der Bestellung stets gehalten, vom Kunden eine besondere und ausdrückliche Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung dieser Gesundheitsdaten einzuholen.
Anleitung für den Versand von Newslettern an Bestandskunden
Sofern der Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, ist der Versand von Newslettern auch ohne Einwilligung nach dem sog. Bestandskundenprivileg zulässig. Eine Einwilligung des Kunden bzw. Empfängers ist dann entbehrlich, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt werden. Unsere Anleitung zeigt auf, welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen, damit Sie Newsletter ohne Einwilligung an Bestandskunden versenden können.
Sofern der Empfänger keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat, ist der Versand von Newslettern auch ohne Einwilligung nach dem sog. Bestandskundenprivileg zulässig. Eine Einwilligung des Kunden bzw. Empfängers ist dann entbehrlich, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt werden. Unsere Anleitung zeigt auf, welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen, damit Sie Newsletter ohne Einwilligung an Bestandskunden versenden können.
E-Mail-Marketing: Tracking mittels Messung von Öffnungs- und Klickraten - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden
Mittlerweile gehört das Newsletter-Tracking, also die Messung von Öffnungs- und Klickraten, aber auch die Erstellung von Empfänger-Profilen zum Standard-Repertoire der Werbetreibenden. Unter der Geltung von DSGVO und dem TTDSG ist Newsletter-Tracking mittlerweile reglementiert worden. Allerdings verstoßen die praktizierten Maßnahmen oftmals gegen die gesetzlichen Vorgaben. Welche technischen Grundlagen beim Newsletter-Tracking vorliegen, welche rechtlichen Fallstricke Sie in Zukunft besser meiden und welche Best Practice-Verfahren Sie umsetzen sollten, lesen Sie in unserem Beitrag.
Mittlerweile gehört das Newsletter-Tracking, also die Messung von Öffnungs- und Klickraten, aber auch die Erstellung von Empfänger-Profilen zum Standard-Repertoire der Werbetreibenden. Unter der Geltung von DSGVO und dem TTDSG ist Newsletter-Tracking mittlerweile reglementiert worden. Allerdings verstoßen die praktizierten Maßnahmen oftmals gegen die gesetzlichen Vorgaben. Welche technischen Grundlagen beim Newsletter-Tracking vorliegen, welche rechtlichen Fallstricke Sie in Zukunft besser meiden und welche Best Practice-Verfahren Sie umsetzen sollten, lesen Sie in unserem Beitrag.
Handlungsanleitung zur Option „Bestellung zur Ansicht“ (Kauf auf Probe)
Einige Online-Händler möchten ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, die bestellte Ware für einen bestimmten Zeitraum zu testen, ohne dabei finanziell in Vorleistung treten zu müssen (Kauf auf Probe). Bei Verwendung dieser Option muss der Händler jedoch einige rechtliche Besonderheiten beachten. Hierzu stellt die IT-Recht Kanzlei ein hilfreiches Muster mit Handlungsanleitung zur Verfügung.
Einige Online-Händler möchten ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, die bestellte Ware für einen bestimmten Zeitraum zu testen, ohne dabei finanziell in Vorleistung treten zu müssen (Kauf auf Probe). Bei Verwendung dieser Option muss der Händler jedoch einige rechtliche Besonderheiten beachten. Hierzu stellt die IT-Recht Kanzlei ein hilfreiches Muster mit Handlungsanleitung zur Verfügung.
Leitfaden zu Zahlungs- und Versandhinweisen im Online-Shop
Informationen zu Zahlung und Versand stellen ein wesentliches Element im Online-Handel dar. Doch zeigt unsere Beratungserfahrung, dass gerade in diesem Bereich immer wieder vermeidbare Fehler gemacht werden, die in der Praxis zu Abmahnungen führen können. Dieser Leitfaden soll Online-Händler dabei unterstützen, entsprechende Informationen korrekt darzustellen und typische Fehler in diesem Bereich zu vermeiden.
Informationen zu Zahlung und Versand stellen ein wesentliches Element im Online-Handel dar. Doch zeigt unsere Beratungserfahrung, dass gerade in diesem Bereich immer wieder vermeidbare Fehler gemacht werden, die in der Praxis zu Abmahnungen führen können. Dieser Leitfaden soll Online-Händler dabei unterstützen, entsprechende Informationen korrekt darzustellen und typische Fehler in diesem Bereich zu vermeiden.
Hilfreiche Muster für Online-Händler zum Schuldnerverzug
Online-Händler sind gegenüber zahlungsunwilligen Kunden nicht schutzlos gestellt, sondern können stufenweise per Zahlungserinnerung, Mahnung und sogar Rücktritt ihre Rechte wahren, den Schuldner in Verzug setzen und Forderungen eintreiben. Gerne stellen wir unseren Mandanten einige hilfreiche Muster (in deutscher, englischer, französischer wie auch spanischer Sprache) zum professionellen Umgang mit säumigen Kunden zur Verfügung.
Online-Händler sind gegenüber zahlungsunwilligen Kunden nicht schutzlos gestellt, sondern können stufenweise per Zahlungserinnerung, Mahnung und sogar Rücktritt ihre Rechte wahren, den Schuldner in Verzug setzen und Forderungen eintreiben. Gerne stellen wir unseren Mandanten einige hilfreiche Muster (in deutscher, englischer, französischer wie auch spanischer Sprache) zum professionellen Umgang mit säumigen Kunden zur Verfügung.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
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- Textilien
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- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
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