Allgemeine Einkaufsbedingungen (B2B)
Viele Händler verwenden heutzutage Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wenn sie ihre eigenen Waren an Unternehmer oder Verbraucher verkaufen.
Hierdurch wollen sie sich in rechtlicher Hinsicht eine möglichst günstige Position gegenüber dem eigenen Vertragspartner verschaffen. Die Verwendung von Einkaufsbedingungen in der umgekehrten Konstellation stellt dagegen eher die Ausnahme in der Praxis dar, obgleich sich Händler hierdurch signifikante rechtliche Vorteile gegenüber ihren Lieferanten verschaffen können. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Reduzierung von Haftungsrisiken oder die Verlängerung von Rüge- und Gewährleistungsfristen.
Zudem können in Einkaufsbedingungen Prozesse der Kaufabwicklung geregelt werden, die in der Praxis häufig zu Konflikten zwischen den Parteien führen. Last but not least können eigene Einkaufsbedingungen den Händler vor nachteiligen Einkaufsbedingungen seines Lieferanten schützen, indem diese mittels entsprechender Klauseln abgewehrt werden.
Die IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmern, die Waren unter Einbeziehung eigener Bedingungen von anderen Unternehmern (Lieferanten) einkaufen möchten, hierauf zugeschnittene Rechtstexte an.
Dazu gehören:
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (EKB)
- Diverse Mustertexte
Einfach und komfortabel
Die Einkaufsbedingungen regeln den Einkauf von Waren im B2B-Verhältnis auf der Grundlage deutschen Rechts.
Die Rechtstexte werden Ihnen im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei im HTML-, PDF- oder im Text-Format zum Download zur Verfügung gestellt.
Über unseren elektronischen Textkonfigurator haben Sie die Möglichkeit, die Rechtstexte für Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Hierbei stehen wir Ihnen – falls erforderlich - auch beratend zur Seite.
Die Einkaufsbedingungen und die weiteren Rechtstexte werden regelmäßig von uns gepflegt und ggf. erweitert. Dabei richten wir uns nicht nur nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sondern auch nach den praktischen Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die uns nicht zuletzt direkt von unseren Mandanten vermittelt werden.
IT-Recht Kanzlei steht für Qualität
Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter Händlerbetreuung.
Die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.
Über 30.000 Unternehmen haben wir mit unseren Rechtstexten bereits abgesichert - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.
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Wir stellen Ihnen die vorgenannten Rechstexte unverzüglich nach Ihrer Bestellung zur Verfügung. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
Wir bieten Ihnen für die Nutzung unserer Rechtstexte maximale Flexibilität und Kostenkontrolle: Sie können unseren Pflegeservice für die Einkaufsbedingungen jederzeit monatlich kündigen.
Was beinhalten die Einkaufsbedingungen?
Die Einkaufsbedingungen der IT-Recht Kanzlei sind für Unternehmer geeignet, die Waren unter Einbeziehung eigener Bedingungen von anderen Unternehmern (Lieferanten) einkaufen möchten. Dabei berücksichtigen die Einkaufsbedingungen die für den Einkauf von Waren wesentlichen Punkte auf der Grundlage deutschen Rechts.
Insbesondere werden dabei folgende Punkte berücksichtigt:
- Abwehr ungünstiger AGB des Lieferanten
- Lieferbedingungen
- Lieferzeiten, Verzugsregelungen
- Rechnungsstellung, Zahlungsmodalitäten
- Produktbeschaffenheit, Produktsicherheit
- Einhaltung von Schutzrechten (z. B. Markenrecht, Urheberrecht, Designschutz)
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
- Haftungsfreistellung (etwa im Hinblick auf mögliche Schutzrechtsverletzungen des Lieferanten)
- Gerichtsstand
- Geltendes Recht
NOCH FRAGEN ZU DEN RECHTSTEXTEN DER IT-RECHT KANZLEI?
Unsere FAQ beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zu unseren abmahnsicheren Rechtstexten .
Sie haben darüber hinausgehende Fragen? Gerne, wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um unsere Angebote auch persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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Für die rechtliche Absicherung unseres Webshops können wir die it-Recht Kanzlei München bestens empfehlen! Es war uns von Anfang an wichtig, auf diesem Gebiet einen fachlich kompetenten und zuverlässigen Partner zu haben. Bei allen rechtlich relevanten Fragen erhalten wir per Telefon oder per E-Mail umgehend immer eine schnelle, fachlich und verständliche Beratung. Durch die regelmäßigen Updates sind wir immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Somit können wir uns auf unser Kerngeschäft, dem Verkauf von Taschen und Geldbörsen, konzentrieren. Wir sind froh, einen so kompetenten, zuverlässigen und freundlichen Geschäftspartner an unserer Seite zu haben!Andreas Trebuss