Seit dem 13.01 2018 ist es gemäß § 270a BGB untersagt, gesonderte Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Das sogenannte "Surcharging"-Verbot betrifft dabei insbesondere Online-Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, bargeldlos zu bezahlen. Doch welche Zahlungsmittel werden vom Verbot erfasst? Wo fängt dieses an und wo hört es auf? Sind Vergütungen auf einzelne Zahlungsmittel und Anreizsysteme auch weiterhin zulässig? Die IT-Recht Kanzlei hat im folgenden Beitrag Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen zum „Surcharging“-Verbot zusammengetragen und stellt Online-Händlern einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand der Rechtslage bereit.