Neue Energieverbrauchskennzeichnungspflichten für Heizkörper auf Festbrennstoffbasis
Unter der Zielsetzung eines umweltbewussteren Rohstoff- und Energiekonsums und der Intention, Verbraucher durch bestimmte Inzentiven zu einem nachhaltigeren Kaufverhalten zu bewegen, ist die Energieverbrauchskennzeichnung in den letzten Jahren zu einem der zentralen Regelungsgegenstände der Europäischen Union geworden. In den Katalog der kennzeichnungspflichtigen energieverbrauchsrelevanten Produkte, der sich aus produktspezifischen Verordnungen zusammensetzt, reihen sich ab dem 01.04.2017 nun auch Heizkörper ein, die mit festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle betrieben werden. Bisher war die Kennzeichnung nur für wasserbetriebene Heizgeräte vorgesehen. Mehr zum Geltungsbereich, zum Umfang und zu den maßgebenden Umsetzungsterminen der neuen Pflichten lesen Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.