Händler in Italien in der Pflicht: Barrierefreiheit von Websites
Nach dem sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen auch Online-Händler in Deutschland bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen beachten - aber erst zum Juni 2025. Dies geht auf die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zurück. Italien ist aber schon einen Schritt weitergegangen und verpflichtet umsatzstarke Unternehmen wie z.B. auch Händler schon heute zu bestimmten Vorgaben zur Barrierefreiheit hinsichtlich u.a. Websites und Apps.