Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB

Spanien E-Commerce (AGB)

Spanien: Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem 01.01.2022
19.01.2022, 11:09 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Spanien: Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem 01.01.2022

Im Zuge der EU-Kaufrechtsreform durch die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Produkte hat der spanische Gesetzgeber Verbraucherrechte durch eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist von bisher zwei auf nunmehr drei Jahre bei Verbraucherkäufen gestärkt. Die erweiterte Frist gilt ab dem 01.01.2022 für B2C-Kaufverträge nach spanischem Recht. Wie sich die Änderung im Einzelnen auswirkt, lesen Sie hier.

Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher
07.11.2018, 08:23 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher

Das Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist in Europa unterschiedlich geregelt, auch wenn einige Aspekte durch EU-Richtlinien wie die EU-Verbraucherrechterichtlinie und die EU-Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchgüterkaufs 1999/44/EG europaweit harmonisiert sind. Das trifft insbesondere für das Gewährleistungsrecht zu. Der Onlinehändler, der Waren für Verbraucher in Spanien vertreibt, sollte daher die spanischen Gewährleistungsregeln kennen, die nicht abbedungen werden können.

Unterliegen Onlinehändler den strengen spanischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen?
23.03.2016, 16:07 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Unterliegen Onlinehändler den strengen spanischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen?

Das spanische Datenschutzrecht ist strenger als das deutsche Datenschutzrecht ausgestaltet. In keinem anderen europäischen Land werden so hohe Bußgelder - selbst bei geringen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - verhängt. Im Unterschied zu Deutschland müssen sich Onlinehändler in Spanien wegen ihrer Kundendateien bei der spanischen Datenschutzbehörde registrieren lassen. Unterliegen auch deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Spanien vertreiben, spanischem Datenschutzrecht? Wenn ja, welche Fragen gilt es hier besonders zu beachten? Wenn Sie hierzu mehr wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag

Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben
18.09.2014, 11:48 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Spanien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das spanische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz
16.05.2014, 10:39 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz

Trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise gewinnt der Onlinehandel in Spanien immer mehr an Bedeutung. Deutsche Onlinehändler sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen, dessen Zugang durch ein gemeinschaftliches E-Commerce Recht erleichtert wird.

Amazon Spanien: IT-Recht Kanzlei bietet spanische  AGB für deutsche Amazon-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat
11.02.2013, 13:31 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Amazon Spanien: IT-Recht Kanzlei bietet spanische AGB für deutsche Amazon-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat

Die IT-Kanzlei bietet spezielle AGB für deutsche eBay-Händler an, die sich verstärkt an Kunden in Spanien wenden wollen. Ein Händler, der den spanischen Markt verstärkt betreuen will, wird nicht darum herumkommen, seine Internetpräsenz an spanische Usancen auszurichten, um überhaupt von einem normalen, spanischen Kunden „wahrgenommen“ zu werden. Das heißt, der deutsche eBay-Händler muss wie ein spanischer Amazin-Händler auftreten

IT-Recht Kanzlei bietet AGB für spanische Online-Shops an - für nur 12,90 Euro / Monat
14.12.2012, 14:25 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

IT-Recht Kanzlei bietet AGB für spanische Online-Shops an - für nur 12,90 Euro / Monat

Die IT-Recht-Kanzlei bietet AGB (+ Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) für den Onlinehandel in Spanien an. Diese Rechtstexte richten sich nach spanischem Recht. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Spanien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 3) © vinz89 · Bild 4) © vinz89 - Fotolia.com · Bild 5) © vinz89 - Fotolia.com · Bild 6) © vinz89 - Fotolia.com · Bild 7) © ultrakreativ - Fotolia.com
© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller