Spanien: Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem 01.01.2022
Im Zuge der EU-Kaufrechtsreform durch die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Produkte hat der spanische Gesetzgeber Verbraucherrechte durch eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist von bisher zwei auf nunmehr drei Jahre bei Verbraucherkäufen gestärkt. Die erweiterte Frist gilt ab dem 01.01.2022 für B2C-Kaufverträge nach spanischem Recht. Wie sich die Änderung im Einzelnen auswirkt, lesen Sie hier.