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Kaufrecht / Gewährleistung - Kundenrechte und Händlerpflichten

Top-Themen

AG München: Neuwertige Ware ist ungleich Neuware

Bei nicht fristgerechter Lieferung kann eine gleichwertige Sache bei einem Dritten erworben und dem ursprünglichen Verkäufer die Kaufpreisdifferenz in Rechnung gestellt werden. Ob das auch für fabrikneue statt nur neuwertige Artikel gilt, klärte nun das AG München.

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Muster für die Praxis: Rückforderung einer Falschlieferung

Erhält ein Kunde irrtümlich falsche Ware, darf der Händler deren Rückgabe verlangen - muss aber bei Ersatzlieferung die Rücksendung auf eigene Kosten organisieren. Wir stellen ein Muster für die Rückforderung einer falsch an den Kunden gelieferten Ware bereit.

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Falsche Ware geliefert? Das müssen Händler jetzt wissen

Wenn Kunden die falsche Ware erhalten, müssen Händler schnell und rechtssicher reagieren. Der Beitrag erklärt die rechtlichen Folgen, zeigt typische Fallstricke – und stellt ein sofort einsetzbares Muster für die Kundenkommunikation bereit.

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Gewährleistung in der Händler-Praxis: Die Grundlagen

Kaum ein rechtliches Thema beschäftigt den Online-Händler in der Praxis so häufig wie das Gewährleistungsthema. Dieser Beitrag soll den Händlern als einfach verständlicher Leitfaden in Bezug auf häufige Verständnis- und Praxisprobleme dienen.

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Teilerstattung bei Mängeln – neues Muster

Mängelstreitigkeiten gehören für Händler zum Alltag. Oft lohnt sich ein finanzielles Entgegenkommen, etwa per Teilerstattung – schon weil es vielen Kunden vor allem ums Prinzip geht. Doch wie lässt sich das rechtssicher umsetzen?

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Pflicht des Käufers zur Mitwirkung bei Mangelbeseitigung + Muster

Der Käufer rügt einen Mangel, verweigert aber die erforderliche Mitwirkung bei der Begutachtung oder Nacherfüllung. Stattdessen verlangt er den Kaufpreis zurück oder zahlt ihn nicht. In diesem Beitrag beleuchten wir die Mitwirkungspflichten des Käufers und stellen hilfreiche Musterschreiben zur Verfügung.

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Rechte des Händlers bei Kombination aus Widerruf und Mängelrüge

Ist eine erworbene Sache mangelhaft, können Verbraucher entweder Widerrufs- oder Gewährleistungsrechte nutzen. Kombiniert werden können die Rechte aber nicht. Dennoch vermengen Kunden beides oft und fordern die sofortige versandkostenfreie Rücknahme und Kaufpreiserstattung.

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