Preisangabenverordnung
LG Amberg: Grundsatzentscheidung zur Darstellung von Preisermäßigungen (irreführender „Referenzpreis“)
Das Landgericht Amberg entschied, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe des niedrigsten vorherigen Preises bei Preisermäßigungen auch dann vorliegen kann, wenn dieser Preis genannt wird, aber aufgrund einer komplexen Werbegestaltung vom Verbraucher nicht verstanden wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Das Landgericht Amberg entschied, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe des niedrigsten vorherigen Preises bei Preisermäßigungen auch dann vorliegen kann, wenn dieser Preis genannt wird, aber aufgrund einer komplexen Werbegestaltung vom Verbraucher nicht verstanden wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Transparente Preise: Wie weisen Online-Shops auf Mindermengenzuschläge rechtssicher hin?
Geringe Bestellmengen können aufgrund hoher Fixkosten wenig lukrativ sein. Als wirksames Korrektiv haben sich Mindermengenzuschläge etabliert, die als Aufpreis für geringe Auftragsvolumina Einbußen kompensieren sollen. Die korrekte Kennzeichnung und Erhebung von Mindermengenzuschlägen erfordert im Angesicht des Preisangabenrechts aber besonderes Geschick. Wir zeigen, wie Mindermengenzuschläge abmahnsicher geltend gemacht werden.
Geringe Bestellmengen können aufgrund hoher Fixkosten wenig lukrativ sein. Als wirksames Korrektiv haben sich Mindermengenzuschläge etabliert, die als Aufpreis für geringe Auftragsvolumina Einbußen kompensieren sollen. Die korrekte Kennzeichnung und Erhebung von Mindermengenzuschlägen erfordert im Angesicht des Preisangabenrechts aber besonderes Geschick. Wir zeigen, wie Mindermengenzuschläge abmahnsicher geltend gemacht werden.
OLG Schleswig-Holstein: Hinweis auf Differenzbesteuerung in Artikelbeschreibung ist ausreichend
Wird ein bereits versteuerter Gegenstand erneut verkauft, so wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Das klingt zunächst einfach. Doch wo und wie genau die Differenzbesteuerung auszuweisen ist, führt in der Praxis immer wieder zu Streit. Zu dieser Frage hat nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Verfahren Stellung genommen.
Wird ein bereits versteuerter Gegenstand erneut verkauft, so wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Das klingt zunächst einfach. Doch wo und wie genau die Differenzbesteuerung auszuweisen ist, führt in der Praxis immer wieder zu Streit. Zu dieser Frage hat nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Verfahren Stellung genommen.
LG Darmstadt: Pflicht zur Grundpreisangabe auch in allgemein zugänglichem B2B-Shop
Die Preisangabenverordnung (PAngV) soll gegenüber Verbrauchern die Transparenz und Klarheit von Preisangaben stärken. Im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr findet sie grundsätzlich keine Anwendung. Ob PAngV-Vorschriften aber in B2B-Shops zu beachten sind, wenn sie allgemein abrufbar sind und Angebote nicht erkennbar auf einen unternehmerischen Erwerberkreis beschränken, entschied jüngst das LG Darmstadt.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) soll gegenüber Verbrauchern die Transparenz und Klarheit von Preisangaben stärken. Im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr findet sie grundsätzlich keine Anwendung. Ob PAngV-Vorschriften aber in B2B-Shops zu beachten sind, wenn sie allgemein abrufbar sind und Angebote nicht erkennbar auf einen unternehmerischen Erwerberkreis beschränken, entschied jüngst das LG Darmstadt.
Ratenzahlung im Online-Handel – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden u. a. auch Ratenzahlung als Zahlungsmethode an. Dabei muss der Kaufpreis nicht sofort in voller Höhe bezahlt werden, sondern er kann vom Kunden über einen vereinbarten Zeitraum in Teilzahlungen abgezahlt werden. Nicht zuletzt bei hochpreisigen Produkten kann dies die Hemmschwelle für einen Kauf deutlich senken. Allerdings muss der Händler hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern. Im folgenden Beitrag befassen wir uns näher mit den rechtlichen Besonderheiten bei Ratenzahlung.
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden u. a. auch Ratenzahlung als Zahlungsmethode an. Dabei muss der Kaufpreis nicht sofort in voller Höhe bezahlt werden, sondern er kann vom Kunden über einen vereinbarten Zeitraum in Teilzahlungen abgezahlt werden. Nicht zuletzt bei hochpreisigen Produkten kann dies die Hemmschwelle für einen Kauf deutlich senken. Allerdings muss der Händler hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern. Im folgenden Beitrag befassen wir uns näher mit den rechtlichen Besonderheiten bei Ratenzahlung.
OLG Celle: Mindermengenzuschläge sind nicht in den Gesamtpreis einzurechnen
Zum Schutz des Verbrauchers sind diesem gegenüber stets Gesamtpreise anzugeben, die sowohl die Umsatzsteuer als auch sonstige Preisbestandteile enthalten. Ob Online-Händler individuelle Bearbeitungspauschalen mit einrechnen müssen oder ob es ausreichend ist, diese gesondert auszuweisen, klärte das OLG Celle mit Urteil vom 30.01.2024 (Az: 13 U 36/23) und trat damit der Rechtsauffassung der Vorinstanz entscheidend entgegen.
Zum Schutz des Verbrauchers sind diesem gegenüber stets Gesamtpreise anzugeben, die sowohl die Umsatzsteuer als auch sonstige Preisbestandteile enthalten. Ob Online-Händler individuelle Bearbeitungspauschalen mit einrechnen müssen oder ob es ausreichend ist, diese gesondert auszuweisen, klärte das OLG Celle mit Urteil vom 30.01.2024 (Az: 13 U 36/23) und trat damit der Rechtsauffassung der Vorinstanz entscheidend entgegen.
Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel nach PAngV
Mit Inkrafttreten der reformierten Preisangabenverordnung (PAngV) im Mai 2022 sind für Preisermäßigungen erstmals Pflichten zur Offenlegung des vorherigen Preises eingeführt worden. Anzuwenden und anzugeben ist bei Preisermäßigungen on- und offline seither auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Welche konkreten Pflichten im Online-Handel daraus erwachsen und wie die Vorgaben korrekt umzusetzen sind, zeigen wir in diesen FAQ.
Mit Inkrafttreten der reformierten Preisangabenverordnung (PAngV) im Mai 2022 sind für Preisermäßigungen erstmals Pflichten zur Offenlegung des vorherigen Preises eingeführt worden. Anzuwenden und anzugeben ist bei Preisermäßigungen on- und offline seither auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Welche konkreten Pflichten im Online-Handel daraus erwachsen und wie die Vorgaben korrekt umzusetzen sind, zeigen wir in diesen FAQ.
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass auf Übersichtsseiten, die mit durchgestrichenen Preisen werben, der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass es weiterhin zulässig ist, neben dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auch andere Preise zu Werbezwecken anzugeben, und dass ein gegenübergestellter „Ursprungspreis“ auch dann zulässig ist, wenn dieser seit mehr als 6 Monaten nicht mehr verlangt wurde. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag.
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass auf Übersichtsseiten, die mit durchgestrichenen Preisen werben, der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass es weiterhin zulässig ist, neben dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auch andere Preise zu Werbezwecken anzugeben, und dass ein gegenübergestellter „Ursprungspreis“ auch dann zulässig ist, wenn dieser seit mehr als 6 Monaten nicht mehr verlangt wurde. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag.
LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen
Gegenüber Verbrauchern sind stets Gesamtpreise anzugeben, die sowohl die Umsatzsteuer als auch alle Preisbestandteile enthalten. Wie vor diesem Hintergrund die Erhebung von Mindermengenzuschlägen bei geringem Bestellwert erst als Zusatzposition im Warenkorb, aber nicht als Teil des Gesamtpreises zu bewerten ist, entschied das LG Hannover.
Gegenüber Verbrauchern sind stets Gesamtpreise anzugeben, die sowohl die Umsatzsteuer als auch alle Preisbestandteile enthalten. Wie vor diesem Hintergrund die Erhebung von Mindermengenzuschlägen bei geringem Bestellwert erst als Zusatzposition im Warenkorb, aber nicht als Teil des Gesamtpreises zu bewerten ist, entschied das LG Hannover.
Frage des Tages: Müssen Grundpreise an Weihnachtsmarkt-Ständen angegeben werden?
Viele erzeugende Direktvermarkter und lokale Händler nutzen die Wintersaison, um ihre Waren in Ergänzung zu anderen Vertriebswegen auch auf Weihnachtsmärkten anzubieten und so einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Gerade im Lebens- und Genussmittelsektor sowie im Ausschank- und Imbissbetrieb werden Marktstandbetreiber aber zwangsweise mit der Frage konfrontiert, ob und ggf. wie sie für ihre Produkte Grundpreise (Preise pro Mengeneinheit) auszuweisen haben. Wir klären auf.
Viele erzeugende Direktvermarkter und lokale Händler nutzen die Wintersaison, um ihre Waren in Ergänzung zu anderen Vertriebswegen auch auf Weihnachtsmärkten anzubieten und so einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Gerade im Lebens- und Genussmittelsektor sowie im Ausschank- und Imbissbetrieb werden Marktstandbetreiber aber zwangsweise mit der Frage konfrontiert, ob und ggf. wie sie für ihre Produkte Grundpreise (Preise pro Mengeneinheit) auszuweisen haben. Wir klären auf.
BGH: Pfand ist in Preisangaben separat auszuweisen
Die Vorschrift des § 7 PAngV, nach welcher ein Pfand nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen ist, war lange Zeit umstritten. Besorgt wurde vielfach ein Anwendungshindernis, weil für die Regelung eine unionsrechtliche Grundlage fehle. Nach einer Vorlageentscheidung des EuGH von Juni 2023 hat sich nun der BGH abschließend zur Rechtsfrage der korrekten Pfandausweisung in Preisangaben positioniert.
Die Vorschrift des § 7 PAngV, nach welcher ein Pfand nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen ist, war lange Zeit umstritten. Besorgt wurde vielfach ein Anwendungshindernis, weil für die Regelung eine unionsrechtliche Grundlage fehle. Nach einer Vorlageentscheidung des EuGH von Juni 2023 hat sich nun der BGH abschließend zur Rechtsfrage der korrekten Pfandausweisung in Preisangaben positioniert.
Aufgepasst: Abmahnfalle bei der Grundpreisangabe in der Google-Bildersuche
Die Grundpreisangabe ist nach wie vor einer der häufigsten Abmahngründe. Der Grundpreis muss allerdings nicht nur in verbindlichen Angeboten mitgeteilt werden, sondern bereits in der Werbung. Daher ist auch in der Google-Bildersuche bei grundpreispflichtigen Waren der zugehörige Grundpreis anzugeben. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist die Darstellung von Suchergebnissen in der sog. Google-Bildersuche. Was Online-Händler tun müssen, um Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben in der Google-Bildersuche zu verhindern, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die Grundpreisangabe ist nach wie vor einer der häufigsten Abmahngründe. Der Grundpreis muss allerdings nicht nur in verbindlichen Angeboten mitgeteilt werden, sondern bereits in der Werbung. Daher ist auch in der Google-Bildersuche bei grundpreispflichtigen Waren der zugehörige Grundpreis anzugeben. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist die Darstellung von Suchergebnissen in der sog. Google-Bildersuche. Was Online-Händler tun müssen, um Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben in der Google-Bildersuche zu verhindern, lesen Sie in diesem Beitrag.
Neues Problem bei Google: Fehlende Grundpreise in jüngster Kategorie „Produkte“
Die Online-Suchmaschine Google hat mit der Rubrik „Produkte“ jüngst eine neue Ergebniskategorie eingeführt, in der zum Suchbegriff passende Online-Angebote produktspezifisch mit jeweiligen Weiterleitungsoptionen gelistet werden. Google greift hierfür auf Datenbestände von Handelsplattformen, Online-Marktplätzen und individuellen Online-Shops zurück, übernimmt aber gegebenenfalls verpflichtende Grundpreise nicht. Vor welche Probleme Online-Händler dadurch gestellt werden und wie diese zu lösen sind, zeigt dieser Beitrag.
Die Online-Suchmaschine Google hat mit der Rubrik „Produkte“ jüngst eine neue Ergebniskategorie eingeführt, in der zum Suchbegriff passende Online-Angebote produktspezifisch mit jeweiligen Weiterleitungsoptionen gelistet werden. Google greift hierfür auf Datenbestände von Handelsplattformen, Online-Marktplätzen und individuellen Online-Shops zurück, übernimmt aber gegebenenfalls verpflichtende Grundpreise nicht. Vor welche Probleme Online-Händler dadurch gestellt werden und wie diese zu lösen sind, zeigt dieser Beitrag.
OLG Schleswig: Hervorhebung der Umsatzsteuerfreiheit auch in Google-Anzeigen für Solarmodule erforderlich
Der in einer Google Shopping Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt laut OLG Schleswig gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist.
Der in einer Google Shopping Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt laut OLG Schleswig gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist.
LG Koblenz: Irreführung durch Netto-Preise für Photovoltaikprodukte ohne aufklärenden Zusatz bei Google-Shopping
Für bestimmte Solarmodule und essentielles Zubehör gilt seit dem 01.01.2023 ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 0%. Da dieser allerdings von bestimmten Verwendungsvoraussetzungen und Erwerbereigenschaften abhängt, sorgt die Steuerermäßigung für rechtliche Probleme bei Preisangaben im Internet insbesondere dort, wo das Darstellungsmedium nur begrenzten Platz bietet. Zu Preisangaben für steuerermäßigte Photovoltaikmodule in Google-Shopping-Anzeigen entschied jüngst das LG Koblenz und urteilte, dass bei Angabe eines Nettopreises ein Unterlassen des Hinweises auf den 0%-Steuersatz und dessen Voraussetzungen eine Irreführung begründe.
Für bestimmte Solarmodule und essentielles Zubehör gilt seit dem 01.01.2023 ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 0%. Da dieser allerdings von bestimmten Verwendungsvoraussetzungen und Erwerbereigenschaften abhängt, sorgt die Steuerermäßigung für rechtliche Probleme bei Preisangaben im Internet insbesondere dort, wo das Darstellungsmedium nur begrenzten Platz bietet. Zu Preisangaben für steuerermäßigte Photovoltaikmodule in Google-Shopping-Anzeigen entschied jüngst das LG Koblenz und urteilte, dass bei Angabe eines Nettopreises ein Unterlassen des Hinweises auf den 0%-Steuersatz und dessen Voraussetzungen eine Irreführung begründe.
Affiliates augefpasst: Grundpreisangabe auch für Publisher verpflichtend
Fehlende bzw. falsche Grundpreiseangaben sind der Abmahngrund schlechthin. Auch bloße Affiliates sind von der Grundpreisangabepflicht betroffen, wie ein aktuelles Urteil des LG Hamburg zeigt.
Fehlende bzw. falsche Grundpreiseangaben sind der Abmahngrund schlechthin. Auch bloße Affiliates sind von der Grundpreisangabepflicht betroffen, wie ein aktuelles Urteil des LG Hamburg zeigt.
LG Gießen: Netto-Preis für umsatzsteuerbefreite Photovoltaik-Produkte bei Google Shopping rechtmäßig
Seit dem 01.01.2023 kann für Solarmodule und essentielles Zubehör eine reduzierte Mehrwertsteuer von 0% gelten. Ob dies der Fall ist, hängt von der konkreten Verwendung ab. Online-Händler haben dadurch große Schwierigkeiten bei korrekten Preisangaben, weil sich dabei meist entweder nur der ermäßigungsberechtigte oder der -unberechtigte Erwerberkreis berücksichtigen lässt. Als erstes Gericht hat nun das LG Gießen über die Rechtmäßigkeit von bloßen Nettopreisangaben für Photovoltaik in Google-Shopping-Anzeigen entschieden und bei Online-Händlern für Erleichterung gesorgt.
Seit dem 01.01.2023 kann für Solarmodule und essentielles Zubehör eine reduzierte Mehrwertsteuer von 0% gelten. Ob dies der Fall ist, hängt von der konkreten Verwendung ab. Online-Händler haben dadurch große Schwierigkeiten bei korrekten Preisangaben, weil sich dabei meist entweder nur der ermäßigungsberechtigte oder der -unberechtigte Erwerberkreis berücksichtigen lässt. Als erstes Gericht hat nun das LG Gießen über die Rechtmäßigkeit von bloßen Nettopreisangaben für Photovoltaik in Google-Shopping-Anzeigen entschieden und bei Online-Händlern für Erleichterung gesorgt.
Steuerermäßigung für Photovoltaik im Online-Handel: Dilemma bei Preisangaben + Handlungsempfehlung
Seit dem 01.01.2023 gilt für den Erwerb von Solarmodulen und wesentlichem Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 0%. Vom Gesetzgeber als Anreiz gedacht, wird die Steuerermäßigung im Online-Handel zunehmend zur rechtlichen Falle. Erste Abmahnungen sind im Umlauf, die sich die Verwirrung der Anbieter zu Nutze machen und falsche Preisangaben abstrafen. Welche rechtlichen Probleme die neue Steuerermäßigung beschert und wie sie bestmöglich zu lösen sind, zeigt der folgende Beitrag.
Seit dem 01.01.2023 gilt für den Erwerb von Solarmodulen und wesentlichem Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 0%. Vom Gesetzgeber als Anreiz gedacht, wird die Steuerermäßigung im Online-Handel zunehmend zur rechtlichen Falle. Erste Abmahnungen sind im Umlauf, die sich die Verwirrung der Anbieter zu Nutze machen und falsche Preisangaben abstrafen. Welche rechtlichen Probleme die neue Steuerermäßigung beschert und wie sie bestmöglich zu lösen sind, zeigt der folgende Beitrag.
Grundpreisfunktion auf Amazon: Abmahnsicher oder nicht?
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche auf der Verkaufsplattform Amazon verkauft, hat grundsätzlich neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis mit anzugeben. Händlern auf Amazon wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch anzeigen zu lassen. Doch werden die Grundpreise in jeglicher nach der PAngV relevanten Darstellungsform auch wirklich angezeigt? Wir klären auf!
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche auf der Verkaufsplattform Amazon verkauft, hat grundsätzlich neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis mit anzugeben. Händlern auf Amazon wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch anzeigen zu lassen. Doch werden die Grundpreise in jeglicher nach der PAngV relevanten Darstellungsform auch wirklich angezeigt? Wir klären auf!
Grundpreisangaben bei Sets und Bundles – einige Regeln für die Praxis
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, in welchen Fällen bei Online-Angeboten die Angabe eines Grundpreises erfolgen muss. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn das Angebot nicht nur einen bestimmten Artikel sondern mehrere Artikel umfasst, die im Rahmen eines Sets oder eines Bundles angeboten werden. Der nachfolgende Beitrag soll hierbei eine Hilfestellung für die Praxis bieten.
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, in welchen Fällen bei Online-Angeboten die Angabe eines Grundpreises erfolgen muss. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn das Angebot nicht nur einen bestimmten Artikel sondern mehrere Artikel umfasst, die im Rahmen eines Sets oder eines Bundles angeboten werden. Der nachfolgende Beitrag soll hierbei eine Hilfestellung für die Praxis bieten.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
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- Lebensmitteln
- Leuchten
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