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Buchpreisbindung - Weitere Vorschriften

10 % Rabatt auf alles – auch Bücher!? Gedanken zur eBay-Rabattaktion

Auf eBay wurde eine Rabattaktion angeboten, bei der ein 10 %-Gutschein für verschiedene Warengruppen eingelöst werden konnte; und im Gegensatz zu anderen Anbietern, die hierbei üblicherweise Bücher ausschließen, schloss eBay ebendiese ausdrücklich in die Anwendbarkeit des Gutscheins ein.

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Buchpreisbindung: Ist die kostenlose Abgabe von Büchern zulässig?

Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage dazu, für neue Bücher einen einheitlichen Verkaufspreis festzusetzen. Preisnachlässe oder Boni sind daher grundsätzlich unzulässig. Das OLG Dresden hat entschieden, dass die kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern im Einzelfall erlaubt sein kann.

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BGH vs Amazon: Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Gutscheinaktion

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Amazon beim „Trade-in-Programm“ gegen die Buchpreisbindung verstoßen hat. Bei diesem Programm wurden gebrauchte Bücher angekauft und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Ankaufspreis fünf Euro gutgeschrieben, die später beim Kauf beliebiger Waren – auch dem Kauf von Büchern – eingelöst werden konnten. Da für diese Gutschrift jedoch keine adäquate Gegenleistung an Amazon geflossen war, stellte sie eine Umgehung der Buchpreisbindung dar (BGH, Urt. v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).

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Buchpreisbindung und Gutscheine: Verschiedene Methoden, gegen das BuchPrG zu verstoßen – oder auch nicht

Im letzten Jahr haben sich wieder die Urteile gehäuft, die gegen Buchhändler ausgesprochen wurden – oftmals war die Ursache eine schlecht geplante oder schlichtweg nicht durchdachte Gutschein-Aktion (vgl. aktuell z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12). Für das neue Jahr wäre es also ganz nützlich, Gutschein-Aktionen aller Art rechtskonform zu gestalten – hier ein paar aktuelle Urteile, Tipps und Tricks.

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OLG Frankfurt a.M. zum BuchPrG: Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung. Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).

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Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig

Wieder hat es das Verkaufsmodell eines Buchhändlers erwischt: Der Plan sah vor, dass der Kunde bei einem Kaufwert ab € 20,- einen Gutschein in Höhe von € 5,- einlösen kann, dessen Gegenwert von einem Dritten beglichen wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin jedoch eine verbotene Umgehung der Buchpreisbindung: Nicht auf den vollständigen Erhalt des Bruchpreises seitens des Händlers komme es an, sondern auf die Preisgleichheit für den Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12).

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LG Wuppertal: Zur Koppelung von preisungebundenen Lehrerprüfbüchern mit preisgebundenen Lehrbüchern

Das LG Wuppertal sah in seiner Entscheidung (Urteil vom 17.11.2009; Az.: 14 O 13/09) im Rahmen eines Kaufvertrages in der Koppelung von preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücken mit preisgebundenen Lehrbüchern einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, sofern die preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücke zu einem Preis angeboten werden, der unterhalb des Beschaffungspreises liegt.

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Vorsicht beim Verkauf von Kunst über das Internet!

Produktfotos sind rechtlich unproblematisch, wenn man sie selbst gemacht oder zumindest vom Fotografen eine Erlaubnis zur Verwendung hat? Von wegen! Gerade wenn eine urheberrechtlich geschützte Ware angeboten wird, sollten Verkäufer und Handelsplattform genau darauf achten, dass das Foto nur bis zum Abschluss des Kaufvertrages online ist. Das hat nun das OLG Köln festgestellt.

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