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Fahrzeugteile & Ersatzteile

§ 22a StVZO: Wann dürfen Fahrzeugteile nicht mehr vertrieben werden?

Nach § 22a StVZO dürfen bestimmte Fahrzeugteile nur mit amtlicher Bauartgenehmigung in den Verkehr gebracht werden. Fehlt das entsprechende Prüfzeichen, greift ein grundsätzliches Verkaufsverbot. Nur, kann die Untersagung des Vertriebs unter bestimmten Umständen aufgehoben werden?

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Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.

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Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!

In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.

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