Drogerieartikel
Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht , ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen.
Erotikartikel im Online-Handel – rechtliche Pflichten & Tipps
Der Verkauf von Erotikprodukten unterliegt besonderen Vorgaben. Unser Leitfaden zeigt, was in Sachen Altersverifikation, Produktkennzeichnung, Werbung und Versand zu beachten ist – und wie Händler rechtssicher aufgestellt sind.
13 minVerbot von Mikroplastik ab 17. Oktober 2023: Folgen für Händler
In Kürze soll für bestimmte Mikroplastik-Produkte ein EU-weites Vertriebsverbot gelten. Da in vielen Produkten Mikroplastik enthalten ist, stellt sich die Frage, was Händler ab sofort beachten müssen.
11 min 1Inhaltsstoffe und Warnhinweise auf Kosmetikverpackung müssen gut lesbar sein
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Warnhinweise und die Liste der Inhaltsstoffe bei kosmetischen Produkten nicht so auf Verpackungen aufgebracht werden dürfen, dass diese kaum mit bloßem Auge lesbar sind.
5 minAbmahnungen bei Vertrieb von Kosmetika mit Stoff „Lilial“
Bestimmte Stoffe wie „Lilial“ (Butylphenyl Methylpropional) gelten als gesundheitsschädlich und sind verboten. Dennoch tauchen sie teils noch in Kosmetika auf - Händler riskieren bei deren Vertrieb Abmahnungen.
3 minKosmetikprodukte rechtssicher verkaufen
Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt strengen Anforderungen. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung und das allgemeine Wettbewerbsrecht, haben Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten.
60 min 2Kosmetikprodukte: Angabe der Inhaltsstoffe in der Artikelbeschreibung?
Müssen die Inhaltsstoffe von (Natur-)Kosmetikprodukten in Online-Angeboten angegeben werden? Eine aktuelle einstweilige Verfügung des LG Karlsruhe, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, legt dies nahe.
5 min 1Abmahnungen wegen fehlender Nennung von Inhaltsstoffen bei Kosmetikprodukten
Uns liegen zwei Abmahnungen vor, die sich auf angeblich unzulässige Werbung für Kosmetikprodukte beziehen. In beiden Fällen wurden Online-Händler abgemahnt, die im Internet Kosmetikprodukte angeboten haben.
5 minÄtherische Öle - Was Online-Händler beim Verkauf zu beachten haben
Ätherische-Öle und Produkte in denen solche Öle enthalten sind, erfreuen sich wachsender Beliebtheit.Händler fragen sich jedoch im Dickicht der EU-Verordnungen, mit welchen Informationen sie ihre Produkte bzw. Online-Angebot versehen müssen.
9 min 14Zu Risiken und..: Warnhinweise bei NEM und Kosmetika irreführend
Das OLG Dresden hat befunden, dass bei Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika der Hinweis ""Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"" irreführend ist.
3 minKosmetik-Onlinehandel: Pflicht zur Angabe der Inhaltsstoffe?
Das OLG Karlsruhe verpflichtet Händler, die Inhaltsstoffe von (Natur-)Kosmetik zwingend bereits in der Online-Artikelbeschreibung aufzuführen. Welche Konsequenzen erwachsen aus dieser Entscheidung für die Praxis?
4 min 5EuGH: Duftproben mit „Unverkäuflich“-Hinweis dürfen nicht weiterverkauft werden
Der EuGH stellt klar: Bei als „Unverkäuflich“ gekennzeichneten Duftproben tritt keine Erschöpfung ein. Ein Weiterverkauf ohne Zustimmung des Markeninhabers ist unzulässig.
3 min 1BGH: Für Kosmetika kein wissenschaftlicher Nachweis nötig
Der BGH hat sich über die Anforderungen geäußert, die an die Belegbarkeit von Wirkungsaussagen für kosmetische Mittel zu stellen sind.
3 minLG Düsseldorf: Multiple Orgasmen pro Kondom – Irreführende Angabe auf Kondomverpackung
Das LG Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung über die Zulässigkeit von Angaben auf Kondomverpackungen getroffen: Die Werbung mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist irreführend.
3 minDie „verantwortliche Person“ im Kosmetikrecht: Rolle, Aufgaben und Haftungsrisiken
Die „verantwortliche Person“ ist die zentrale rechtliche Schlüsselrolle im europäischen Kosmetikrecht. Sie stellt sicher, dass kosmetische Produkte sicher sind, korrekt gekennzeichnet werden und sämtliche gesetzlichen Anforderungen vor dem Inverkehrbringen erfüllt sind.
8 min 1Händlerpflichten bei Kosmetik: Welche Prüf- und Sorgfaltspflichten vor dem Verkauf gelten
Bevor Händler kosmetische Mittel auf dem Markt bereitstellen, müssen sie bestimmte Prüf- und Sorgfaltspflichten einhalten. Welche Vorgaben die EU-Kosmetikverordnung konkret vorsieht, zeigt dieser Überblick.
11 minBleachingmittel mit Wasserstoffperoxiskonzentration über 0,1 % - 6 %: Nur Abgabe an Zahnärzte ist erlaubt
Am 17.07.2012 ist die 59. Verordnung zur Änderung der Kosmetikverordnung in Kraft getreten, die der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/84 dient. Sie regelt unter anderem, dass Zahnaufheller und-bleichmittel, welche eine Konzentration zwischen 0,1 % und 6 % H202 (Wasserstoffperoxid) aufweisen, ausschließlich an Zahnärzte abgegeben werden dürfen - dies gilt seit dem 31.10.2012.
1 min 2OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Verwendung der Bezeichnung „Bio“ bei Kosmetikprodukten
„Bio“ und „Öko“ liegen im Trend, und das nicht mehr nur bei Lebensmitteln – auch bei Kosmetika wird immer öfter auf eine naturnahe Gewinnung und entsprechend vorteilhafte Eigenschaften der Produkte verwiesen. Allerdings sollten diese Kosmetika dann auch halten, was das Kürzel „Bio“ dem Verbraucher verspricht, wie das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschied. Die Grenze zogen die Richter hier bei einem mindestens 50%igen Anteil an natürlichen bzw. pflanzlichen Inhaltsstoffen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27. März 2012, Az. I-4 U 193/11).
3 minLifting ohne Skalpell und Spritze? Wirkaussagen zu Kosmetika müssen wissenschaftlich belegt sein
Kosmetika unterliegen – ähnlich wie Arznei- und Lebensmittel – einer besonderen Rechtslage, die insbesondere verhindern soll, dass mit bestimmten Wirkungen Werbung betrieben wird, ohne dass dies wissenschaftlich nachweisbar wäre. Zu spüren bekam dies nun der Anbieter einer besonderen Hautcreme – obwohl er selbst darzulegen versuchte, dass er gar keine Kosmetika anbiete.
4 minKosmetikverordnung: Vorsicht bei Angabe des Verwendungszwecks
Beim Vertrieb von kosmetischen Mitteln sollte genau darauf geachtet werden, ob sie für den richtigen Verwendungszweck angepriesen werden: Die Kosmetikverordnung legt für Mittel, die bestimmte Stoffe enthalten, eng definierte Verwendungen fest, die auch in Vertrieb und Werbung beachtet werden müssen.
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